Grundstück in beliebter Lage

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Datenblatt
ImmoNr 1077
Nutzungsart Wohnen
Vermarktungsart Kauf
Objektart Grundstück
Objekttyp Wohnen
PLZ 48431
Ort Rheine
Land Deutschland
Grundstücksgröße 595 m²
ImmoNr 1077 Nutzungsart Wohnen
Vermarktungsart Kauf Objektart Grundstück
Objekttyp Wohnen PLZ 48431
Ort Rheine Land Deutschland
Grundstücksgröße 595 m²

Hinweis zur Provision: 3,57% inkl. Mehrwertsteuer

Details zur Immobilie
Zum Verkauf steht ein Grundstück zur Bebauung einer Doppelhaushälfte.
Auf dem Grundstück steht eine abbruchreife Doppelhaushälfte.

 
Energieausweis
Art: ohne Energieausweis

Grundstücksgröße: 595m²

Kaufpreis: 225.000 Euro
Das angebotene Grundstück befindet sich im idyllischen Heinrich-Heine-Weg 3, Rheine, 48431, Deutschland. Rheine, eine malerische Stadt im nördlichen Münsterland, besticht durch ihre hervorragende Lage und exzellente Infrastruktur. Der Heinrich-Heine-Weg liegt in einem ruhigen und begehrten Wohngebiet, das sowohl durch seine naturnahe Umgebung als auch durch die kurzen Wege in die Innenstadt überzeugt. In unmittelbarer Nähe finden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen, die das tägliche Leben komfortabel und angenehm gestalten. Zudem ist die Verkehrsanbindung ausgezeichnet: Die Autobahnen A30 und A31 sind schnell erreichbar, und der Bahnhof Rheine bietet regelmäßige Zugverbindungen in diverse Metropolen. Naturliebhaber schätzen die Nähe zu den Ufern der Ems und den weitläufigen Grünflächen, die zu Spaziergängen und Outdoor-Aktivitäten einladen. Dieses Grundstück vereint alle Vorzüge einer ruhigen Wohnlage mit den Annehmlichkeiten einer gut angebundenen Infrastruktur – die perfekte Kombination für Ihr zukünftiges Zuhause.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingung zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.

GELDWÄSCHE:

Als Immobilienmaklerunternehmen ist MAIBACH IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
Kaufpreis 225.000 €
Außen-Provision 3,57% inkl. Mehrwertsteuer
Währung
Energieausweis Skala Energieausweis Zeiger
Erschliessung Erschlossen
Energieausweis ohne Energieausweis
Details zur Immobilie
Energieausweisdaten
Energieausweis Skala Energieausweis Zeiger
Erschliessung Erschlossen
Energieausweis ohne Energieausweis
Kaufpreis 225.000 €
Außen-Provision 3,57% inkl. Mehrwertsteuer
Währung
Beschreibung der Immobilie Zum Verkauf steht ein Grundstück zur Bebauung einer Doppelhaushälfte.
Auf dem Grundstück steht eine abbruchreife Doppelhaushälfte.

 
Energieausweis
Art: ohne Energieausweis

Ausstattung der Immobilie Grundstücksgröße: 595m²

Kaufpreis: 225.000 Euro
Hier befindet sich die Immobilie Das angebotene Grundstück befindet sich im idyllischen Heinrich-Heine-Weg 3, Rheine, 48431, Deutschland. Rheine, eine malerische Stadt im nördlichen Münsterland, besticht durch ihre hervorragende Lage und exzellente Infrastruktur. Der Heinrich-Heine-Weg liegt in einem ruhigen und begehrten Wohngebiet, das sowohl durch seine naturnahe Umgebung als auch durch die kurzen Wege in die Innenstadt überzeugt. In unmittelbarer Nähe finden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen, die das tägliche Leben komfortabel und angenehm gestalten. Zudem ist die Verkehrsanbindung ausgezeichnet: Die Autobahnen A30 und A31 sind schnell erreichbar, und der Bahnhof Rheine bietet regelmäßige Zugverbindungen in diverse Metropolen. Naturliebhaber schätzen die Nähe zu den Ufern der Ems und den weitläufigen Grünflächen, die zu Spaziergängen und Outdoor-Aktivitäten einladen. Dieses Grundstück vereint alle Vorzüge einer ruhigen Wohnlage mit den Annehmlichkeiten einer gut angebundenen Infrastruktur – die perfekte Kombination für Ihr zukünftiges Zuhause. Sonstige Angaben zur Immobilie Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingung zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.

GELDWÄSCHE:

Als Immobilienmaklerunternehmen ist MAIBACH IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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