Diese charmante Doppelhaushälfte aus dem Jahr 1927 befindet sich in einem ruhigen Wohngebiet von Rheine und steht unter Denkmalschutz. Auf rund 106 m² Wohnfläche und einem ca. 200 m² großen Grundstück bietet das Haus eine gemütliche und gepflegte Wohnatmosphäre.
Die klassische Architektur mit vielen erhaltenen Details macht den besonderen Reiz dieser Immobilie aus. Die Raumaufteilung eignet sich ideal für Paare oder kleine Familien. Das Dachgeschoss ist eingeschränkt ausbaufähig – ideal als zusätzliches Zimmer oder Hobbybereich.
Beheizt wird das Haus über Gas-Raumheizer, wovon drei Geräte bereits erneuert wurden. Eine Garage auf dem Grundstück sorgt für zusätzlichen Komfort.
Ein Zuhause mit Geschichte, das viel Raum für persönliche Gestaltung lässt.
Energieausweis
Art: es besteht keine Pflicht!
Wesentlicher Energieträger: Gas
Das Haus befindet sich in einem ruhigen und gewachsenen Wohnviertel von Rheine – genauer im Stadtteil Dorenkamp. Die Umgebung ist geprägt von charmanten Altbauten und viel Grün. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten sowie Ärzte sind in wenigen Minuten erreichbar. Auch der Bahnhof und die Innenstadt von Rheine sind schnell zu erreichen, ebenso wie Naherholungsgebiete entlang der Ems. Die Lage bietet eine angenehme Mischung aus urbaner Nähe und erholsamer Wohnqualität.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingung zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 2,975% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist MAIBACH IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.