Dieses gepflegte Zweifamilienhaus aus dem Jahr 1934 bietet zwei separate Wohneinheiten mit jeweils ca. 65 m² Wohnfläche und eignet sich ideal als Kapitalanlage oder für Mehrgenerationenwohnen. Die Jahresnettokaltmiete beträgt aktuell 15.000 €, verteilt auf 600 € monatlich für die erste Wohnung und 650 € für die zweite – insgesamt 1.250 € pro Monat.
Dank vollständig getrennter Leitungen für Strom, Wasser und Heizung ist eine transparente Nebenkostenabrechnung problemlos möglich. Das Haus steht auf einem ca. 300 m² großen Grundstück und überzeugt durch seinen gepflegten Zustand.
Zur Ausstattung gehören eine Ölzentralheizung (Baujahr 2011, 5.000‑Liter-Tank), zwei Außenstellplätze, eine Garage sowie ein Balkon. Im Erdgeschoss wurden die Türen bereits erneuert.
Eine durchdachte Immobilie mit klarer Struktur, laufenden Mieteinnahmen und solidem Zustand – ideal für Anleger oder Eigennutzer mit Zukunftsplanung.
Energieausweis
Art: Verbrauchsausweis
Gültig bis: 01.11.2029
Endenergieverbrauch: 190.00 kWh/(m²*a)
Baujahr lt. Energieausweis: 1934
Wesentlicher Energieträger: Öl
Klasse: F
Die Immobilie befindet sich in Rheine — eine Stadt mit etwa 80.000 Einwohnern und vielseitiger Infrastruktur.
Rheine bietet eine gute Kombination aus städtischer Infrastruktur und naturnahem Wohnumfeld: Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kitas sowie medizinische Versorgung sind vorhanden.
Zudem überzeugt Rheine mit guter Verkehrsanbindung — sowohl per Bahn als auch über das Straßennetz.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingung zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 5,95% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist MAIBACH IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.