Schicke möblierte Wohnung im Zentrum

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Datenblatt
ImmoNr998
NutzungsartWohnen
VermarktungsartKauf
ObjektartWohnung
ObjekttypEtagenwohnung
PLZ50668
OrtKöln
LandDeutschland
Wohnfläche24 m²
Nutzfläche6 m²
Anzahl Zimmer1
Anzahl Badezimmer1
BefeuerungGas
HeizungsartZentralheizung
FahrstuhlPersonenaufzug
ImmoNr998 NutzungsartWohnen
VermarktungsartKauf ObjektartWohnung
ObjekttypEtagenwohnung PLZ50668
OrtKöln LandDeutschland
Wohnfläche24 m² Nutzfläche6 m²
Anzahl Zimmer1 Anzahl Badezimmer1
BefeuerungGas HeizungsartZentralheizung
FahrstuhlPersonenaufzug

Hinweis zur Provision: 3,57% inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

Details zur Immobilie
Schicke möblierte Wohnung im Zentrum von Köln.

 
Energieausweis
Art: Verbrauchsausweis
Gültig bis: 30.04.2032
Endenergieverbrauch: 130.00 kWh/(m²*a)
Baujahr lt. Energieausweis: 1995
Wesentlicher Energieträger: Gas
Klasse: D

Whg. Nr. 8 im 2. OG

1 Zimmer auf ca. 24m²
1 Bad mit Dusche und WC
1 Kellerraum ca. 6m²

Kaufpreis: 195.000 Euro
Im Zentrum von Köln (Haupbahnhof)
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingung zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.

GELDWÄSCHE:

Als Immobilienmaklerunternehmen ist MAIBACH IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
Kaufpreis195.000 €
Hausgeld200 €
Außen-Provision3,57% inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
Währung
Energieausweis Skala Energieausweis Zeiger
Baujahr1995
ZustandGepflegt
EnergieausweisVerbrauchsausweis
Endenergieverbrauch130 kWh/(m²a)
Energieausweis gültig bis30.04.2032
Baujahr lt. Energieausweis1995
wesentlicher EnergieträgerGas
Details zur Immobilie
Energieausweisdaten
Energieausweis Skala Energieausweis Zeiger
Baujahr1995
ZustandGepflegt
EnergieausweisVerbrauchsausweis
Endenergieverbrauch130 kWh/(m²a)
Energieausweis gültig bis30.04.2032
Baujahr lt. Energieausweis1995
wesentlicher EnergieträgerGas
Kaufpreis195.000 €
Hausgeld200 €
Außen-Provision3,57% inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
Währung
Beschreibung der Immobilie Schicke möblierte Wohnung im Zentrum von Köln.

 
Energieausweis
Art: Verbrauchsausweis
Gültig bis: 30.04.2032
Endenergieverbrauch: 130.00 kWh/(m²*a)
Baujahr lt. Energieausweis: 1995
Wesentlicher Energieträger: Gas
Klasse: D

Ausstattung der Immobilie Whg. Nr. 8 im 2. OG

1 Zimmer auf ca. 24m²
1 Bad mit Dusche und WC
1 Kellerraum ca. 6m²

Kaufpreis: 195.000 Euro
Hier befindet sich die Immobilie Im Zentrum von Köln (Haupbahnhof) Sonstige Angaben zur Immobilie Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingung zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.

GELDWÄSCHE:

Als Immobilienmaklerunternehmen ist MAIBACH IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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