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Verkauf - Vermietung - Immobilienverwaltung - Sachverständige - Regionaldirektion BVFI

Wertgutachten für alle Fälle

Sie benötigen ein Gutachten über den Wert Ihrer Immobilie?

Sie möchten den optimalen Verkaufspreis erzielen?

Ihre Immobilie ist mit einem dinglichen Recht belastet?

 

Wir helfen Ihnen weiter!

Auf Basis von Sachwert-, Ertragswert-, oder Vergleichswertgutachen (nach § 194 BauGB und NHK 2010), welche auch die aktuelle Marktsituation berücksichtigen, können wir auch im Scheidungs-, oder Erbfall, zur Festellung von Vermögenswerten oder für die Erzielung des optimalen Verkaufpreises für Sie tätig werden, auch wenn Ihre Immobilie mit einem dinglichen Recht belastet sein sollte.

Für folgende Bewertungsanlässe können wir Ihnen ein Gutachten anfertigen, wobei wir aus Erfahrung sagen können, dass in den meisten Fällen ein kostengünstiges Kurzgutachen ausrechend ist:

  • Immobilienverkauf
  • Immobilienankauf
  • Immobilienfinanzierung
  • Vermögensübersicht von Privatpersonen
  • Vermögensübersicht von Gesellschaften
  • Vermögensauseinandersetzungen bei Erbfällen
  • Vermögensauseinandersetzungen bei Ehescheidungen
  • Gebäudeversicherungen
  • steuerliche Bewertungen
  • Wertermittlung von zugehörigen Rechten/Belastungen

Sollte Ihr Wertermittlungsgrund nicht aufgelistet sein, dann sprechen Sie uns gerne an!