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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 
 
§ 1 Geltungsbereich 
 
Die AGB gelten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und für ausländische Kaufinteressenten, denen ein Kaufobjekt auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch Quade-Immobilien Manfred Quade e.K. Inhaber Uwe Mucke nachgewiesen wird. Die AGB gelten für sämtliche durch Quade-Immobilien Manfred Quade e.K. Inhaber Uwe Mucke angebotenen und angenommenen Dienstleistungen. Die AGB gilt als stillschweigend angenommen wenn: 
 
a)  ein Expose’ nach Anforderung des Kaufinteressenten ausgehändigt wird und zum Objektnachweis dient, 
 
b)  ein Kaufvertrag für ein durch Quade-Immobilien Manfred Quade e.K. Inhaber Uwe Mucke auch ohne Exposevorlage nachgewiesenes Kaufobjekt mit dem Kaufinteressenten zustande kommt, 
 
c)  Verkaufsverhandlungen mit dem Verkäufer eines durch Quade-Immobilien Manfred Quade e.K. Inhaber Uwe Mucke nachgewiesenen Kaufobjekts geführt werden. 
 
§ 2 Geltungsdauer 
 
Die AGB gelten einzeln für jedes durch Quade-Immobilien Manfred Quade e.K. Inhaber Uwe Mucke nachgewiesenes Kaufobjekt 3 Jahre nach ob. Annahme der AGB. 
 
§ 3 Gewährleistung 
 
Quade-Immobilien Manfred  Quade  e.K. Inhaber Uwe Mucke übernimmt keine Gewähr für Objektangebotsangaben und schließt eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit aus. Die Angaben für nachgewiesene Objekte basieren auf Informationen von dem jeweiligen Verkäufer bzw. dessen Bevollmächtigten. Eine sachliche Prüfung der Angaben wurde von Quade-Immobilien Manfred Quade e.K.  Inhaber Uwe Mucke durchgeführt. 
 
§ 4 Interessentenkartei 
 
Kaufinteressenten können auf Absprache in der Kundenkartei von Quade-Immobilien Manfred Quade e.K.  Inhaber Uwe Mucke aufgenommen werden und erhalten weitere aktuelle Objekte nach deren Wünschen nachgewiesen. 
 
§ 5 Rechtsgrundlage des Maklerlohns (Courtage) 
 
Grundlage des Anspruchs auf Entlohnung der Quade-Immobilien Manfred Quade e.K. Inhaber Uwe Mucke begründet sich durch § 653 BGB. 
 
§ 6 Entstehung des Maklerlohns 
 
Kommt ein Kaufvertragsabschluss zwischen einem Verkäufer und dem Kaufinteressenten über ein durch Quade- Immobilien Manfred  Quade e.K. Inhaber Uwe Mucke nachgewiesenes Kaufobjekt zustande, entsteht der Anspruch auf Entlohnung. Die Entlohnung, auch Courtage, ist für das jeweilige nachgewiesene Kaufobjekt ausgewiesen und berechnet sich auf der Grundlage des durch Quade-Immobilien Manfred Quade e.K. Inhaber Uwe Mucke veröffentlichten Kaufpreises. Grundsätzlich entsteht der Anspruch des Maklerlohns gegen den Käufer, es sei denn, eine andere Vereinbarung wurde in Schriftform getroffen. 
 
§7 Fälligkeit des Maklerlohns 
 
Der Maklerlohn (Courtage) wird fällig bei Abschluß des Kaufvertrages. Er ist sofort und ohne Abzug zu zahlen. 
 
§ 8 Schadenersatz 
 
Alle Angebote von Quade-Immobilien Manfred Quade e.K. Inhaber Uwe Mucke sind nur für den anfragenden Interessenten bestimmt.  Kommt infolge unbefugter Weitergabe des Angebots ein Kaufvertrag mit dem  nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, ist der anfragende Interessent verpflichtet, Quade-Immobilien Manfred Quade e.K. Inhaber Uwe Mucke  den Schaden in Höhe des entgangenen Maklerlohns zu ersetzen.

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