Seit 2014 ist es im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verpflichtend, einen Energieausweis für den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie vorzulegen. Er stellt eine transparente Darstellung der energetischen Qualität eines Gebäudes dar und gibt potenziellen Käufern oder Mietern wichtige Informationen über den zu erwartenden Energieverbrauch. Mit unserem kompetenten Partner sorgen wir für die fachgerechte Erstellung Ihres Energieausweises.
Der Energieausweis ist ein wichtiges Instrument zur Bewertung der energetischen Effizienz von Gebäuden. Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020, §§ 79 ff) ist die Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen gesetzlich geregelt. Seither ist es Pflicht, den Energieausweis bereits beim ersten Besichtigungstermin vorzuweisen. Verstöße gegen diese Regelungen können empfindliche Bußgelder bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. Darüber hinaus ist es verpflichtend, dass der Energieausweis ausschließlich von qualifizierten Fachleuten, wie beispielsweise Energieberatern, erstellt wird.
Sie verfügen über die erforderliche Expertise, um alle relevanten energetischen Eigenschaften eines Gebäudes zu bewerten und genaue Berechnungen durchzuführen. Dabei berücksichtigen Energieberater umfangreiche Faktoren wie Dämmung, Heizungssystem, Fenster und Verbrauchswerte, um den Energiebedarf und die CO2-Emissionen zu ermitteln. Es ist entscheidend, dass sämtliche Informationen korrekt erfasst und bewertet werden. Nur durch eine professionelle Ausstellung des Energieausweises kann eine hohe Qualität und Vergleichbarkeit der Ausweise gewährleistet werden.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.
Der Bedarfsausweis basiert auf einer detaillierten Berechnung des Energiebedarfs eines Gebäudes. Dabei werden unter anderem die energetischen Eigenschaften von Baustoffen, Heizung, Fenstern, Dämmung und Lüftung berücksichtigt. Der Bedarfsausweis gibt Auskunft über den theoretischen Wärme- und Energiebedarf eines Gebäudes.
Der Verbrauchsausweis hingegen basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten des Gebäudes über einen bestimmten Zeitraum. Hier werden der Energieverbrauch und die CO2-Emissionen auf Basis des tatsächlichen Nutzerverhaltens ermittelt.
Auch die Wahl der Art ist gesetzlich geregelt und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei Neubauten besteht grundsätzlich eine Verpflichtung zur Erstellung eines Bedarfsausweises, wohingegen Sie bei Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten meist frei zwischen den beiden Arten wählen können. Da es immer Ausnahmen und Sonderregelungen gibt, empfehlen wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Als Immobilienexperte unterstützen wir Sie auch bei der Beschaffung des Energieausweises für Ihre Immobilie. Wir beraten Sie zur Art und informieren Sie zu den Inhalten und den Anforderungen eines Energieausweises. Dabei arbeiten wir eng mit unserem zuverlässigen Kooperationspartner zusammen, der die professionelle Erstellung des Energieausweises gewährleistet. Für unsere Kunden, die REEX Immobilien mit dem Verkauf ihrer Immobilie beauftragen, stellen wir den Energieausweis kostenfrei zur Verfügung. Es ist uns wichtig, Ihnen in allen Schritten des Verkaufs Ihrer Immobilie kompetent zur Seite zu stehen. Sie benötigen einen Energieausweis oder haben noch weitere Fragen dazu? Kontaktieren Sie uns gerne!