Wegen Corona wurde die Volkszählung (Zensus), die alle zehn Jahre stattfinden soll, um ein Jahr auf den 15. Mai 2022 verschoben. Eigentümer beziehungsweise Verwalter werden von ihren zuständigen Statistikbehörden seit Herbst 2021 angschrieben. - die Art des Gebäudes, - die Eigentumsverhältnisse, - Gebäudetyp, - Baujahr, - Heizungsart und Energieträger, - die Zahl der Wohnungen und Art der Nutzung, - eventuelle Leerstandgründe, - Wohnflächen sowie die Nettokaltmieten. Verwalterunternehmen, die für ihre Mandate das Sammeln, Auswerten und Übertragen der Daten übernehmen, sollten eine zusätzliche Gebühr vereinbaren. Im Gegensatz zum letzten Zensus 2011 müssen dieses Mal alle Daten online übertragen werden. Viele Verwaltersoftwareprodukte sind auf diese Zensus-Abfrage vorbereitet und ermöglichen eine unkomplizierte Datenübertragung. Warum das Ganze? Europaweit finden alle zehn Jahre solche Erhebungen statt. Die letzte Befragung 2011 hat gezeigt, dass vorhandene Daten von Einwohnerämtern etc. oft ungenau sind. Daher macht diese Abfrage Sinn. Quelle: Magazin Immobilienprofi, Ausgabe 121 Foto: © Statistische Ämter des Bundes und der Länder |