AGB

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Allgemeine Maklergeschäftsbedingungen

 

§ 1 Provisionsanspruch

 

1.    Mit den Angeboten auf der Internetseite des Maklers Sievers Hausmakler, wird das Objekt und zugleich die Dienstleistung des Maklers angeboten, die in der Vermittlung/dem Nachweis von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss über dieses Objekt besteht. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises bzw. der Vermittlung ein Vertrag bezüglich des vom Makler benannten Objektes zustande gekommen ist.

Der Provisionssatz ist abhängig von der speziellen Art des Rechtsgeschäfts und als Basissatz zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (zur Zeit 19%) zu verstehen:

    a) bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften bis zu 3,125% inkl. gesetzl. Mwst. des Kaufpreises durch den Verkäufer und Käufer zu bezahlen.

 

     b) bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften bis zu  3,57 Monatsmieten inkl. gesetzl..

                (Bei Wohnraumvermietung gemäß Bestellerprinzip durch den Auftraggeber)

    

     c) bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz bis zu 3,125% inkl. gesetzl. Mwst. des Kaufpreises durch den Verkäufer und Käufer zu bezahlenn.

 

2. Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Kunden an den Makler zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.

 

§ 2 Fälligkeit der Provision

 

1. Die angegebene Provision wird erst fällig, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt.

 

2. Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z.B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages).

 

3. Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Kunden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

 

§ 3 Doppeltätigkeit

 

Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.

 

§ 4 Weitergabeverbot

 

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und –informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

 

 

§ 5 Kenntnis von Angeboten

 

Ist dem Kunden ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 4 Tagen nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers.

 

 

 

§ 6 Informationspflicht

 

Der Kunde ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte.

 

§ 7 Abschluss des Hauptvertrages

 

Der Kunde ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.

 

 

§ 8 Haftungsbeschränkung

 

1. Da der Makler sich bei den Angaben auf die Informationen Dritter stützen muss, haftet er nicht für Schadensersatzansprüche, die sich aus Zeitverzögerung, Objektmängel oder Nichtzustandekommen des Vertrages ergeben, sowie für Irrtümer, die sich auf Objektdaten beziehen.

 

2. Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

 

3. Der Makler Sievers Hausmakler betont, dass er keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat, weshalb er sich ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf der Website distanziert, inklusive aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner führen. Der Makler ist nur für „eigene Inhalte“ auf seiner Homepage verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Links auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden.

 

 

§ 9 Schriftformerfordernis, Vertragsänderung

 

1. Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.

 

2. Die Kündigung des Maklervertrages bedarf ebenfalls der Schriftform.

 

§ 10 Salvatorische Klausel

 

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

 

§ 11 Gerichtsstand

 

Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit zulässig, ausschließlich der Sitz des Maklers.

 

§ 12 Verbraucherinformationen:


Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
Zur Plattform: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

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