Was gilt es bei Immobilien in einer Erbengemeinschaft zu beachten?

Sie haben in einer Erbengemeinschaft eine Immobilie geerbt? Jetzt müssen Sie möglichst schnell zusammen mit Ihren Miterben entscheiden, was mit dem geerbten Haus geschieht. Doch wie ist die Rechtslage, wenn einer der Miterben den Entscheidungen der Erbengemeinschaft nicht zustimmt oder Interesse hat, die Immobilie selbst zu übernehmen? Was Sie bei einer Immobilie in Erbengemeinschaft beachten sollten, erklären wir Ihnen hier.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Laut Gesetz entsteht eine Erbengemeinschaft automatisch, wenn es mehr als einen Alleinerben gibt. In diesem Erbfall ist keiner der Miterben berechtigt, alleine über die geerbte Immobilie zu verfügen. Vielmehr müssen alle Entscheidungen bezüglich des Erbes von allen Miterben gemeinsam getroffen werden.

Wie läuft der Immobilienverkauf in Erbengemeinschaft ab?

Beim Verkauf einer geerbten Immobilie ist der Grundbucheintrag maßgeblich. Das heißt: Verstirbt der im Grundbuch eingetragene Eigentümer, ist der Grundbucheintrag nichtig. Erst wenn die Erben als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen sind, ist der Immobilienverkauf rechtlich möglich. Zudem müssen bei einem Verkauf durch die Erbengemeinschaft alle Miterben dem Verkauf zustimmen. 

Wie funktioniert der Hausverkauf an einen Miterben?

Handschlag

Zeigt einer der Erben Interesse, die geerbte Immobilie zu übernehmen, muss er die Miterben auszahlen. Dafür gilt es zuerst den Wert der Immobilie zu ermitteln. Hier ist ein qualifizierter Makler oder dessen Partner der richtige Ansprechpartner. Dieser verfügt über die nötige Expertise zur objektiven Immobilienbewertung, auf deren Basis sich die Höhe der Entschädigung berechnen lässt.

Darüber hinaus sorgt der Immobilienprofi für eine seriöse Abwicklung des Immobilienverkaufs durch die Erbengemeinschaft an einen der Miterben. Er kümmert sich um alle Formalitäten, koordiniert die Notartermine und sorgt auf Wunsch für die Entrümpelung oder Renovierung der Immobilie dank der Partner im Netzwerk. 

Was ist eine Teilungsversteigerung?

Findet innerhalb der Erbengemeinschaft keine Einigung über die Aufteilung oder den Verkauf des Nachlasses statt, kommt es zur Teilungsversteigerung. Verlangt einer der Miterben die Auflösung der Erbengemeinschaft, ist dieses Verfahren sogar gesetzlich vorgeschrieben. Der Erlös aus der Versteigerung der geerbten Immobilie wird dabei entsprechend der Erbquote unter den Miterben verteilt.

Welche Aufgaben übernimmt der Makler beim Hausverkauf in Erbengemeinschaft?

Damit es bei der Erbschaft einer Immobilie zu keinen Konflikten innerhalb der Erbengemeinschaft kommt, ist es meist sinnvoll, einen erfahrenen Immobilienmakler als neutralen Vermittler einzuschalten. Mit seiner professionellen Unterstützung können Lösungen gefunden und kosten- sowie zeitintensive Verkaufsprozesse vermieden werden. Ein sachkundiger Makler bietet beim Verkauf geerbter Immobilien folgende Vorteile: 

  • Entwicklung effizienter Lösungswege bei Unstimmigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft
  • Neutrale Wertermittlung der geerbten Immobilie
  • Effektive Marketingstrategien 
  • Zeitnaher Verkauf ohne Werteinbußen

Eine professionelle Beratung zahlt sich aus!

Wir von PRIMODEUS Immobilien beraten Sie im Erbschaftsfall und unterstützen Sie beim Verkauf Ihrer geerbten Immobilie.

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