Tipps für Vermieter rund um die Mieterhöhung

Steigende Energiekosten, Inflation und hohe finanzielle Belastungen sind auch für Vermieter von Wohnimmobilien ein Thema. Da kommt schnell die Frage auf: Kann ich den Mietzins für meine Mieter erhöhen? Grundsätzlich ist eine Mieterhöhung zwar in manchen Fällen möglich, allerdings müssen Sie jeweils einige Eckdaten berücksichtigen.

Mieterhöhung durch Modernisierungen

Die gängigste Option zur Mieterhöhung ist, in Form von Modernisierungen in die Immobilie zu investieren. Die Arbeiten müssen dem Mieter bzw. den Mietern schriftlich und mindestens drei Monate im Vorfeld angekündigt werden. Acht Prozent der Gesamtkosten können dann in Form einer höheren Monatsmiete auf den Mieter umgelegt werden. 

Aber: Ist die Mieteinheit während des Umbaus nur eingeschränkt nutzbar, darf der Mieter wiederum die Miete für den Zeitraum kürzen. Ob sich die Modernisierung allein zwecks Mieterhöhung lohnt, bleibt daher fraglich; zudem Sie zunächst eine große Summe investieren müssten.

Mieterhöhung durch Vergleich mit Mietspiegel

Der Mietpreisspiegel für die Region, in der sich Ihre Immobilie befindet, kann ebenfalls Anlass für eine Mieterhöhung sein. Liegt Ihr vereinbarter Mietzins deutlich darunter, ist eine Angleichung an den Durchschnitt denkbar.

Vorsicht ist hingegen geboten, wenn sich die monatlichen Kosten deutlich über dem Schnitt bewegen. Überschreiten Sie die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 120 Prozent, darf der Mieter sogar rückwirkend die überteuerten Mietgebühren zurückfordern. Ein regelmäßiger Blick auf den örtlichen Preisspiegel ist daher immer sinnvoll; auch wenn Sie keine Mieterhöhung planen.

Mieterhöhung per Index- oder Staffelmiete

Pfeil neben Modellhaus der nach oben zeigt

Bei einem neuen Mietvertrag können Sie durch die sogenannte "Indexmiete" vorbeugen und einen moderaten Anstieg mit den Mietern vereinbaren. Dieser hängt von Faktoren wie der Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten ab. Achtung: Trotz des Vertragsinhalts müssen Sie auch diese Erhöhungen im Vorfeld ankündigen!

Die "Staffelmiete" ist ein ähnliches Modell: in diesem Fall wird zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt eine Erhöhung stattfinden, die einen festen Betrag umfasst. Prozentuale Anhebungen sind hingegen bei der Staffelmiete nicht zulässig.

Aktuelle Frage: Mieterhöhung durch steigende Energiekosten?

In Hinblick auf die derzeitige Situation mit der Energiekrise fragen Sie sich vielleicht, ob Sie die steigenden Kosten auf Ihre Mieter umlegen dürfen. Das dürfen Sie zwar - allerdings über die Nebenkostenvorauszahlung und nicht über die Kaltmiete.

Im Idealfall sprechen Sie im Vorfeld mit Ihren Mietern und klären Sie über die steigende Vorauszahlung auf. Diese hat den Vorteil, dass in Anbetracht der höheren Kosten keine dramatisch hohe Nachzahlung erforderlich wird.

Fragen zur Mieterhöhung?

Wenden Sie sich gerne jederzeit telefonisch oder per Mail an uns, wenn Sie als Vermieter eine Mieterhöhung planen und sich über die Eckdaten und Ihre Möglichkeiten unsicher sind. Mit unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen gerne zur Seite. 

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