Verkehrswert ermitteln: Der erste Schritt beim Immobilienverkauf

Verkehrswert ermitteln: Der erste Schritt beim Immobilienverkauf

Vielleicht haben Sie eine Immobilie geerbt, vielleicht besitzen Sie sie schon Ihr halbes Leben, doch ein beruflicher Wechsel oder andere Veränderungen im Leben zwingen Sie nun zum Verkauf. In beiden Fällen können Sie zunächst schlicht und einfach nicht wissen, wieviel die Immobilie wert ist. Dieses Wissen ist aber das Erste, was Sie brauchen, um ohne Verzögerungen und zu einem optimalen Preis verkaufen zu können.

Ihr erster Schritt im Verkaufsprozess führt Sie deshalb zum Immobilienmakler oder zum Sachverständigen, um den Verkehrswert Ihrer Immobilie möglichst exakt ermitteln zu lassen. Natürlich: Sie haben eventuell schon Ihre eigene Preisvorstellung. Sie können den Preis ja Pi mal Daumen mit dem einer anderen Immobilie in der Nachbarschaft vergleichen, die kürzlich verkauft wurde. Oder Sie sagen, in den letzten zehn Jahren sind die Immobilienpreise in Ihrer Region durchschnittlich um 50 Prozent gestiegen, also erwarten Sie jetzt auch 50 Prozent Mehrerlös im Vergleich zum Kaufpreis. Auch mit Vergleichsrechnern im Internet können Sie sich eine grobe Orientierung verschaffen. Allerdings: das alles nützt Ihnen nicht allzu viel. 

Denn Sie stehen am Beginn des Verkaufsprozesses, und das heißt, Sie brauchen zweierlei: einen klug kalkulierten Angebotspreis und eine ziemlich genaue Vorstellung von dem Erlös, den Sie tatsächlich erzielen werden. Es ist ja in der Regel nicht so, dass Ihnen am Ende ein Unterschied von 30.000 oder 40.000 Euro egal sein kann. Schließlich müssen Sie gleichzeitig die nächsten Schritte in Ihrem Leben planen. Vielleicht steht der Kauf einer Folgeimmobilie in einer anderen Stadt an, vielleicht stehen Sie vor der Scheidung, müssen Ihr Immobilienvermögen aufteilen und brauchen erst einmal Klarheit, um welche Summe es bei der Teilung überhaupt geht. Was auch immer Ihre aktuelle Situation ist, der exakte Verkehrswert Ihrer Immobilie ist die unerlässliche Basis für Ihr weiteres Handeln.

Für die Wertermittlung gibt es, abhängig vom Immoblilientyp, drei mögliche Verfahren: Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren. Während beim Vergleichswertverfahren der Verkehrswert durch Vergleich mit ähnlichen Objekten – zum Beispiel Eigentumswohnungen gleicher Größe im gleichen Haus oder Quartier – bestimmt wird, geht das Sachwertverfahren von den individuellen Herstellungskosten der Immobilie aus. Das Ertragswertverfahren kommt ausschließlich bei Investitionsobjekten zum Einsatz und ermittelt den Wert anhand der zu erwarteten Rendite in Relation zum Risiko des Investors. Ohne Erfahrung und tiefgreifende Kenntnis des Immobilienmarktes in Ihrer Region wird es Ihnen allerdings nicht gelingen, eines dieser Wertermittlungsverfahren sinnvoll anzuwenden. Überlassen Sie diesen Part also lieber gleich einem Immobilienprofi. Und: auch bei den nächsten Verkaufsschritten kommen Sie mit Hilfe eines Maklers am schnellsten und unkompliziertesten zum Ziel. 

Was ist jetzt der nächste Schritt? Anhand des Verkehrswertes Ihrer Immobilie, den Sie nun genau kennen, legen Sie einen Angebotspreis fest. Aus strategischen Gründen ist es empfehlenswert, den Preis nicht oberhalb, sondern lieber minimal unter dem Verkehrswert anzusetzen. So schaffen Sie eine erhöhte Nachfrage und bringen sich gegenüber einer höheren Zahl an Interessenten in eine gute Verhandlungsposition. Wie Sie dabei genau vorgehen – das besprechen Sie am besten gleich mit Ihrem lokalen Qualitätsmakler!

 

Sie planen den Verkauf Ihrer Immobilie und benötigen ein professionelles Wertgutachten? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen weiter.

 

Nicht fündig geworden: 

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/597304/umfrage/immobilienpreise-alle-baujahre-in-deutschland/

https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Baupreise-Immobilienpreisindex/_inhalt.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilienmarkt_(Deutschland)

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: ©Bruno/Germany /Pixabay.com

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