Immobilie & Scheidung: Das sind Ihre Optionen 

Eine Scheidung ist für alle Beteiligten eine herausfordernde Situation – umso mehr, wenn eine Immobilie im Spiel ist. Welche Möglichkeiten Sie haben und warum es so wichtig ist, eine einvernehmliche Lösung zu finden, erläutern wir Ihnen nachfolgend. 

Wer darf die Immobilie nach einer Scheidung behalten?

Geteiltes Haus

Wer nach einer Scheidung die Immobilie behalten und frei über sie verfügen darf, hängt von den Eigentumsverhältnissen ab – also davon, wer im Grundbuch eingetragen ist. Ist nur ein Ehegatte Eigentümer, ändert sich daran nichts; sind beide im Grundbuch vermerkt, haben beide einen rechtlichen Anspruch auf das Haus und müssen sich einigen, wie mit der Immobilie verfahren werden soll. Folgende Wege stehen dabei zur Auswahl:

1. Eigentumsübertragung und Auszahlung

Ein Partner zahlt den anderen aus und wird alleinige*r Eigentümer*in. 

2. Realteilung

Die Immobilie wird in zwei getrennte Wohneinheiten umgebaut. Die Partner*innen werden zum*zur Alleineigentümer*in ihrer jeweiligen Einheit. 

3. Ideelle Teilung

Die Grundstücksgrenzen bleiben gleich, aber es gibt zwei separate Wohneinheiten. Die ehemaligen Ehegatten bilden fortan eine Eigentümergemeinschaft. 

4. Verkauf

Die Immobilie wird verkauft und der Erlös geteilt. Gibt es ein laufendes Darlehen, kann der Verkaufserlös für eine vorzeitige Tilgung genutzt werden. Doch Vorsicht: In diesem Fall fordern Banken oft eine Vorfälligkeitsentschädigung. 

5. Vermietung

Bei einem noch laufenden Kredit ist die Vermietung eine gute Option, denn mit den Mieteinnahmen kann das Darlehen getilgt werden. Beide Partner*innen bleiben für die Immobilie verantwortlich – sie sollten sich also trotz Scheidung noch gut verstehen. 

6. Schenkung an ein gemeinsames Kind

Entscheiden Sie sich für diese Option, sollte das Kind volljährig sein, ansonsten muss das Vormundschaftsgericht seine Einwilligung geben. Beachten Sie außerdem die geltenden Steuerfreibeträge. 

Lösung finden und Teilungsversteigerung vermeiden 

Auch wenn es nicht immer einfach ist: Als in Scheidung befindliches Paar sollten Sie unbedingt eine Lösung finden – ansonsten droht als letzter Ausweg die Teilungsversteigerung. Der tatsächliche Verkehrswert wird dabei in der Regel bei Weitem nicht erzielt.

Besonderheiten im Falle eines Ehevertrags 

Liegt ein Ehevertrag vor, kann dieser das Vorgehen im Falle einer Scheidung deutlich erleichtern. Im Ehevertrag kann beispielsweise geregelt sein, dass das Haus bei einer Scheidung verkauft oder das Eigentum auf eine*n Partner*in übertragen werden soll. Auch die Frage, wer bei einer Scheidung die noch offenen Kreditraten abbezahlen muss, kann vorab im Ehevertrag vereinbart worden sein. Günstig ist es außerdem, wenn eine Gütertrennung vereinbart wurde, denn dann bleiben die Vermögensmassen beider Parteien getrennt und es kommt nicht zum Zugewinnausgleich.

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