Verlust des Widerrufsrechts
Waren Sie damit einverstanden und haben ausdrücklich verlangt, dass BÄCKER Immobilien vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Maklertätigkeit beginnt. (§ 357 Abs. 8 BGB) So ist, bei vollständiger Vertragserfüllung durch BÄCKER Immobilien Ihr Widerrufsrecht verloren. (§ 356 Abs. 4 BGB)