Fast jeder hat sich schon mal auf der Suche nach einem neuen Zuhause befunden. Diese mündet meistens in einer Entscheidung, welche sich mehrere Jahre auf Privatleben und Berufsalltag auswirkt. Deshalb können Informationen eine anhaltende Wirkung entfalten. Vollständigkeit, Verfügbarkeit und Präzision von aktuellen Informationen schaffen Entscheidungssicherheit und lindern die Qual der Wahl.
Das Rheinische Immobilien Kompetenz-Team stellt hochwertige Informationen barrierefrei zur Verfügung. Ob durch Schilder und Transparente am Objekt, in den bekannten Immobilienportalen wie IMMONEX.de, ImmobilienScout24, Immowelt und Immonet, auf unserer responsiven (für mobile Endgeräte optimierten) Internetseite, über unsere mobile APP (WWW.RHEINLAND.IMMO/APP) oder auf einem der zahlreichen anderen Wege. Zu jeder Zeit finden Suchende das Passende für sich in unserem Immobilienangebot. Welches Medium sie dabei bevorzugen und welches Endgerät sie nutzen, entscheiden sie selbst.
Auf Anfrage erhält jeder Interessent zusätzliche Informationen, das entsprechende Exposé, einen Besichtigungstermin oder weitere Angebote, damit er immer vollständig und in bestmöglicher Qualität informiert ist.
Kaum ein Suchender versteht sich beim ersten Kontakt mit seinem Makler als dessen Kunde. Bei provisionspflichtigen Angeboten bestand bisher trotzdem Einigkeit darüber, dass der Vertragsabschluss infolge der Vermittlung durch den Makler zum Anspruch auf ein Honorar führt. Damit ist es jetzt vorbei.
Am 13. Juni 2014 trat das neue Gesetz, mit dem die EU-Verbraucherrechtrichtlinie in Deutschland umgesetzt werden soll, in Kraft. Seitdem können Immobiliensuchende innerhalb von 14 Tagen nach Erstkontakt ohne Angabe von Gründen von Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, zurücktreten. Das Widerrufsrecht betrifft ausschließlich den Maklervertrag. Dabei geht es also um den Vertrag zwischen Ihnen und uns als Vermittler. Vermittelte Kauf- oder Mietverträge bleiben wirksam und unberührt.
Jetzt müssten Makler nach dem Willen des Gesetzgebers gemeinsam mit dem Interessenten 14 Tage warten, um sicher zu stellen, dass der Interessent sich sicher ist. Wenn er falsch, unvollständig oder gar nicht belehrt wird, verlängert sich das Widerrufsrecht sogar um ein volles Jahr. Da es besonders bei begehrten Immobilien auf eine schnelle Vermittlung ankommt, bestehen die meisten Interessenten aber ausdrücklich darauf, dass der Makler vor Ablauf der Frist für sie tätig wird. Um dies zu ermöglichen, nehmen sie zusätzlichen Aufwand in Kauf und räumen die Hürden des Widerrufsrechts aus dem Weg.
Obwohl es vielen Interessenten gar nicht klar ist, begründet auch die Anfrage z. B. in unseren Büros einen Maklervertrag mit unserem Unternehmen. Innerhalb von Geschäftsräumen ist keine Widerrufsbelehrung vorgesehen. Dort bleibt -dem Gesetzgeber sei Dank- alles wie gewohnt.
Wenn Sie Ihre Anfrage außerhalb unseres Büros stellen, müssen Sie allerdings erst eine Belehrung über sich ergehen lassen und gegebenenfalls schriftlich auf das 14-tägige Widerrufsrecht verzichten. Dies ist leider unvermeidbar.
Während das neue Widerrufsrecht im Online-Handel zu begrüßen ist, stellt sich in der Immobilienwelt die Frage nach seinem Sinn. Ich kann nur im Namen des gesamten Teams darum bitten, die damit verbundene Bürokratie und die daraus resultierenden Unannehmlichkeiten hinzunehmen. Auch wenn es uns umständlich erscheinen mag, sind wir alle zwingend verpflichtet, uns vollständig an Recht und Gesetz zu halten.
Unsere Kunden stehen mit ihren Wünschen jedenfalls weiterhin im Mittelpunkt unserer Tätigkeit. Interessenten bezahlen uns ausschließlich im Erfolgsfall und bei ausdrücklicher Aufklärung über die Provisionspflicht des jeweiligen Angebots.
Mit Freude stelle ich eine immer größer werdende Bereitschaft von Eigentümern zu provisionsfreien Angeboten fest. Diese werden besonders gekennzeichnet und schaffen größere Transparenz.
André W. Ockenfels
Datenschutzbeauftragter: Prof. Dr. Frank Tapella, Hammer Str. 20, 40219 Düsseldorf
Den genauen Wortlaut der Widerrufsbelehrung finden Sie HIER