Ein Energieausweis ist ein Nachweis über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Er zeigt auf, wie viel Energie für Heizung, Warmwasser und Kühlung benötigt wird und gibt Ihnen somit einen Überblick über die energetische Qualität der Immobilie. Er informiert Käufer und Mieter über die zu erwartenden Energiekosten und ermöglicht den Vergleich verschiedener Immobilien hinsichtlich ihrer Energieeffizienz.
Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) zum 01.05.2014 ist der Eigentümer und Vermieter beim Verkauf und bei der Vermietung verpflichtet, schon bei der Besichtigung einen Energieausweis unaufgefordert vorzulegen. Auch bei Immobilienanzeigen im Internet und in Printmedien müssen die wichtigsten Energiewerte der Immobilie angegeben werden. Bei Immobilien mit starkem Publikumsverkehr muss der Energieausweis dauerhaft ausgehängt werden.
Bei Nichterfüllung der Vorlagepflicht droht dem Eigentümer ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro!
Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Anforderungen zu informieren, um den richtigen Ausweis zu beantragen und rechtliche Vorgaben einzuhalten.
Um Fehler oder Bußgelder zu vermeiden, kümmern wir uns um die Erstellung des rechtskonformen Energieausweises für Ihre Immobilie. Selbstverständlich geben wir in den Immobilienanzeigen und im Exposé die geforderten Energiewerte an und händigen den Kauf- bzw. Mietinteressenten den Energieausweis bei der Besichtigung der Immobilie aus. Kontaktieren Sie uns gerne! Wir beantworten Ihre Fragen.
Der benötigte Energieausweis hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Zustand und der Nutzung des Gebäudes. Grundsätzlich wird zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis unterschieden. In der nachfolgenden Grafik haben wir Ihnen anschaulich dargestellt, in welchen Fällen welcher Ausweis notwendig ist und welche Angaben ein Energieausweis noch enthalten muss: