Gebührenverzeichnis
Hinweis: Nach § 3 der VO Pr. Nr. 3/73 vom 10. Mai 1973 ist jeder Gewerbetreibende, der Letztverbrauchern gegenüber Waren oder Leistungen anbietet verpflichtet, seine Preise bzw. Verrechnungssätze in ein Preisverzeichnis aufzunehmen und im Geschäftslokal anzubringen.
Pforzheim, den 01.01.2022
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