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Energieausweis

Alle Infos zum Energieausweis in Mönchengladbach

Heizung und Taschenrechner

Ein Energieausweis ist gemäß EnEV (Energieeinsparverordnung) seit dem Jahr 2009 bei der Vermietung und beim Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien Pflicht. Jeder, der eine Immobilie verpachten, vermieten oder verkaufen möchte, muss spätestens bei der Unterzeichnung des Vertrags einen gültigen Energieausweis vorlegen. Bestimmte Angaben aus dem Energieausweis müssen zudem bereits aus dem Inserat bzw. Exposé hervorgehen.

Für welche Objekte besteht eine Pflicht zum Energieausweis?

Möchten Sie ein Haus vermieten oder verkaufen, müssen Sie stets einen aktuellen Energieausweis bereithalten. Ausnahmen von dieser Regel sind beispielsweise Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen und solche, die weniger als vier Monate im Jahr beheizt werden. Auch für unterirdische Gebäude und Gebäude, die komplett ohne den Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden können, muss kein Energieausweis vorgelegt werden. 

Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Energiepfeile

Grundsätzlich lassen sich zwei Arten des Energieausweises voneinander unterscheiden: bedarfsorientierter und verbrauchsorientierter Ausweis. In den meisten Fällen können Sie selbst entscheiden, ob Sie einen verbrauchs- oder bedarfsorientierten Ausweis erstellen. Der Verbrauchsausweis ist deutlich günstiger, da mit weniger Aufwand verbunden. Dafür gibt der deutlich ausführlichere bedarfsorientierte Energieausweis besser Aufschluss über den tatsächlichen Energiebedarf Ihrer Immobilie. In bestimmten Fällen ist die Erstellung eines Bedarfsausweises jedoch verpflichtend:

- Bei Immobilien, die nicht der Heizschutzverordnung des Jahres 1977 entsprechen.

- Immobilien mit vier oder weniger Wohnungen.

- Immobilien, die nach 2008 gebaut wurden.

Der verbrauchsorientierte Ausweis orientiert sich am Energieverbrauch der letzten drei Jahre und kann durch Energieversorger oder Messanbieter erstellt werden. Bei einem bedarfsorientierten Ausweis wird hingegen der Energiebedarf anhand eines komplexen Berechnungsverfahrens ermittelt, wodurch er genauer ist und einzelne Faktoren genauer aufschlüsselt. Für diese Aufgabe können Architekten, Ingenieure, Heizungsbauer oder Schornsteinfeger beauftragt werden. 

Ein einmal ausgestellter Energieausweis ist zehn Jahre lang gültig. Durch die detaillierten Daten des Bedarfsausweises kann der Ersteller Aussagen darüber treffen, welche Maßnahmen im Rahmen einer energetischen Sanierung für das betrachtete Objekt sinnvoll wären. So lassen sich die Energieeffizienzklasse des Gebäudes verbessern und Energiekosten senken. Wird bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie kein Energieausweis vorgelegt, handeln Verkäufer bzw. Vermieter ordnungswidrig gemäß § 8 Abs. 1 Energieeinsparungsgesetz. Dass das nicht auf die leichte Schulter zu nehmen ist, zeigen Bußgelder von bis zu 15.000 EUR, die hierfür verhängt werden können.

Wir empfehlen Vermietern und Verkäufern, sich frühzeitig um einen gültigen Energieausweis zu kümmern. Gerne übernehmen wir für Sie die Erstellung des passenden Energieausweises.

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