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Die Institutionen der Europäischen Union haben sich auf eine Reform der Gebäuderichtlinie geeinigt

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich auf eine Reform der Gebäuderichtlinie geeinigt. Eine Sanierungspflicht für die energetisch schlechtesten Gebäude wird es nicht geben –  zumindest nicht in der Form, wie sie ursprünglich von Kommission und Parlament gefordert wurde.

Kommen Mindeststandards für Gebäude, sprich: Müssen die energetisch schlechtesten Immobilien eines Landes innerhalb weniger Jahre auf eine vorgegebene Energieeffizienzklasse saniert werden? Das war die Frage, um die es in den Verhandlungen zwischen EU-Rat und europäischem Parlament unter Vermittlung der EU-Kommission vor allem ging. Jetzt steht fest: Nein, in der novellierten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) wird eine solche Sanierungspflicht für Einzelgebäude, wie sie Kommission und Parlament vorgeschlagen hatten, nicht drin sein. 
 

Geeinigt haben sich die EU-Institutionen auf Durchschnittswerte und Etappenziele. Demnach soll der Primärenergieverbrauch im Wohngebäudesektor eines jeden Landes bis zum Jahr 2030 um 16% sinken, bis 2035 um 20% bis 22%. Komplett von der Sanierungspflicht und damit des Worst-first-Gedankens haben sich die Institutionen in dem Trilogverfahren aber nicht verabschiedet, denn 55% dieser Verbrauchswertssenkung müssen durch Sanierungen der energetisch schlechtesten Wohngebäude erreicht werden. Allerdings nicht auf einen von EU-Ebene vorgegebene Mindesteffizienzklasse (Mep).

Im Nichtwohngebäudesektor eines Staates soll der Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 um 16% gesenkt werden und bis zum Jahr 2033 um mehr als 26%. Einer Mitteilung der EU-Kommission zufolge sind hier Mindestanforderungen vorgesehen, um die Einsparziele zu erreichen. Ausnahmen im Wohn- und Nichtwohnbereich, zum Beispiel für denkmalgeschützte Gebäude, sind möglich.

 

Ein weiteres Ziel ist das Aus fossil betriebener Heizkörper. Jeder EU-Mitgliedsstaat muss nun einen Fahrplan erstellen, wie diese bis zum Jahr 2040 aus dem Bestand gebracht werden sollen. Neubauten sollen ab 2030 Nullemissionsgebäude sein; sind es Gebäude der öffentlichen Hand, gilt die Vorgabe ab 2028.

Klara Geywitz: öffentliche Gebäude zuerst sanieren

Die Bundesregierung hatte über die vergangenen Monate eine Kehrtwende gemacht. Hatte sie zunächst verbindliche Mindeststandards gefordert, plädierte sie nach dem Hickhack um die Regelungen für Heizungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) gegen eine Sanierungspflicht. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) zeigt sich denn auch zufrieden mit dem Kompromiss. „Er orientiert sich an der Realität“ und überfordere niemanden. Sie wolle dafür eintreten, dass zuerst öffentliche Einrichtungen saniert werden, betont sie.

Auch Verbände der Bau- und Wohnwirtschaft sehen in dem Verhandlungsergebnis eine gute Nachricht. „Statt des verengten Blicks auf die Sanierung von Einzelgebäuden, was zu hohen Kosten führt, sollen Quartiersansätze ermöglicht werden“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko. Wie andere Verbandschefs hatte auch er immer wieder gefordert, dass die Vermeidung von Treibhausgasen auf „bezahlbare und sozial verträgliche Weise für Mieter und Vermieter“ umgesetzt werden müsse. „Zwang überzeugt nicht“, stellt BFW-Bundesgeschäftsführer Andreas Beulich fest.

Haus & Grund hatte während des Novellierungsprozesses immer wieder darauf hingewiesen, dass Mindeststandards „zu einem massiven Werteverfall, Vermögensverlust und zahlreichen Hausnotverkäufen“ führen würden. Daher ist der Kompromiss für Verbandspräsident Kai Warnecke „ein gutes Ergebnis“. Zugleich betont er, dass es für Deutschlands Ziel, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden, „keine weiteren ordnungsrechtlichen Maßnahmen“ bedürfe. „Sie wären sogar schädlich.“ Warnecke fordert, auf die CO2-Bepreisung zu setzen. „Mit einer Rückgabe der Einnahmen an die Bürger in Form eines Klimagelds wäre das der einfachste, günstigste und wirksamste Weg.“

Jetzt kommt es wieder auf die Mitgliedsstaaten an

Der Kompromiss wird jedoch auch kritisiert. Umweltverbände bezeichnen die Einigung als „besorgniserregend“. Es liege jetzt wieder vor allem in den Händen der Mitgliedstaaten, Vorgaben zu machen. Tatsächlich habe die Bundesregierung aber ihr Sektorenziel für Gebäude in den vergangenen beiden Jahren gerissen. Auch die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) sieht es nicht gern, dass mit der Einigung die Ausgestaltung der Anforderungen „fast vollständig“ in die Hände der Mitgliedsstaaten gelegt werde, erklärt aber doch immerhin, dass von ihr „ein vorsichtig positives Signal an die Wirtschaft“ ausgehe. Die Initiative betont, in der jetzigen Baukrise habe die Gebäudesanierung „eine existenzielle Bedeutung für die mittelständische Industrie und das Handwerk“. Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deneff, fordert deshalb, „durch eine rasche, ambitionierte Umsetzung“ Planungssicherheit zu schaffen.

Die Details zur EU-Gebäuderichtlinie werden erst in ein paar Tagen erwartet. Der Einigung müssen EU-Rat und europäisches Parlament noch formal zustimmen. Erwartet wird, dass das Anfang kommenden Jahres geschieht.

 

Quelle: Immobilienzeitung (iz.de) vom 08.12.2023

 

 

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