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AGB

Königshaus Immobilien

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für erfolgreiche Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Sie bieten beiden Seiten Sicherheit und Berechenbarkeit. Sie werden regelmäßig an gesetzliche Bestimmungen angepasst. Für uns sind sie Ausdruck einer fairen Partnerschaft.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON KÖNIGSHAUS IMMOBILIEN E.K.

1. Geltung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen dem jeweiligen Vertragspartner und Königshaus Immobilien e.K.. Der Vertragspartner kann heruntergeladen oder ausgedruckt werden.

2. Dienste

Die Königshaus Immobilien e.K. vermittelt entgeltlich bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Teileigentum (Wohnungen, Wohn-, Geschäftshäuser, Büros, Gewerbeflächen) zum Kauf/zur Miete.

3. Auftrag (provisionspflichtiger Maklervertrag)

Ein Auftrag bedarf keiner Form. Ein Auftrag kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird. Bestandteil des Auftrages sind diese AGB, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.

4. Angebote

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/ -vermietung bleiben vorbehalten. Wir sind berechtigt, zur Bewerkstelligung der Dienstleistung, uns Dritter zu bedienen. Unsere Angebote wirken mindestens 1 Jahr nach.

5. Vertraulichkeit/ Weitergabeverbot

Die von uns übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind streng vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes mindestens in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der Königshaus Immobilien e.K. wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

6. Höhe der Provision

Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Es gelten die im Angebot aufgeführten Provisionssätze. Werden statt Immobilien Anteile einer Gesellschaft veräußert, bezieht sich die Provision auf deren Gesamtkaufpreis, zuzüglich der in die Kaufpreisbereichnung eingeflossenen Unternehmensschulden. Sollten im Angebot keine Provisionssätze aufgeführt sein, gelten folgende Provisionssätze: a) bei Kaufverträgen: 4 % des beurkundeten Gesamtkaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 % = 4,76 %, b) bei Mietverträgen (Gewerbe/Selbständige): 3 Monatskaltmieten zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer. Es kann auch keine oder eine andere Provisionshöhe vereinbart sein. Im übrigen gelten die ortsüblichen Provisionssätze.

7. Entstehen des Provisionsanspruchs

Mit Abschluss eines durch Königshaus Immobilien e.K. erbrachten Nachweises (Bekanntgabe der Objektadresse und/oder des Eigentümers/Anbieters) bzw. Vermittlung zustande gekommenen Miet-/ Kaufvertrags ist die vereinbarte Nachweis- /Vermittlungsprovision verdient und fällig. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht. Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss nicht durch den Interessenten, sondern durch – den Ehegatte, nahe Verwandte, Verschwägerte oder solche natürliche oder juristische Personen – erfolgt, die zum Interessenten in wirtschaftlicher, gesellschaftsrechtlicher bzw. vertraglicher Nähe stehen. Der Provisionsanspruch bleibt auch bei Widerruf und Rücktritt vom Hauptvertrag bestehen. Dies gilt auch bei einer vorzeitigen Auflösung des Maklervertrages. Der Provisionsanspruch wirkt mindestens 1 Jahr nach.

8. Doppeltätigkeit

Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

9. Vorkenntnis

Eine Vorkenntnis eines durch uns angebotenen Objektes ist unverzüglich und schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Ansonsten gilt das angebotene Objekt als nachgewiesen und der Provisionsanspruch zu unseren Gunsten als anerkannt.

10. Haftung

Alle Angaben zum Objekt beruhen auf Informationen und Auskünfte Dritter, insbesondere des Verkäufers/ Vermieters. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keinerlei Haftung. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Alle Grundrisse, Bilder und Illustrationen in unserem Exposé sind unverbindlich. Die Möblierung der Grundrisse ist nicht Bestandteil der Immobilie und dient nur zu Darstellungszwecken.

11. Verbraucherschlichtung

Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtstelle nicht teil.

12. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit möglich, Stuttgart vereinbart. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden

13. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

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