Die Bundesregierung hat im März dieses Jahrs ein neues Gesetz erlassen, welches am 23.12.2020 in Kraft treten wird. Das Gesetz zur "Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" sorgt erstmals für eine bundeseinheitliche Regelung der Maklerprovision.
Für uns hier in Baden Württemberg ändert sich durch die neue Gesetzeslage nicht sonderlich viel. Denn in Stuttgart und Umgebung war es bereits vor der neuen Gesetzgebung so, dass sich der Käufer und der Verkäufer die Maklerprovision teilten. Das bedeutet, dass unabhängig davon, wer den Makler beauftragt hat, beide Parteien zu gleichen Teilen die Kosten getragen haben. Dies ist aber nicht in allen Bundesländern der Fall. So gibt es unter anderem Bundesländer, in denen die Kosten vollständig vom Käufer getragen werden müssen. In anderen Bundesländern war es üblich, dass sich zwar beide Parteien die Kosten teilten, aber der Käufer den größeren Anteil trug. Diese unterschiedlichen Regelungen machen den Verkauf von Immobilien an den unterschiedlichen Standorten unterschiedlich schwierig. Daher begrüßen wir das neue Gesetz und freuen uns darauf, dass die hier bisher geltende Regelung übernommen wurde.
Das neue Maklergesetz regelt die Verteilung der Maklerprovision wie folgt:
Allerdings sieht das neue Maklergesetz eine Ausnahme vor. Denn Verkäufer können freiwillig die gesamten Maklerkosten übernehmen, um die eigene Immobilie in diesem Fall "provisionsfrei" anbieten zu können. Dies kann durchaus ein gutes Argument sein, um die möglichen Käufer von einer Immobilie noch stärker zu überzeugen und kann vor allem an hart umkämpften Märkten zu einer deutlichen Veränderung und Entspannung führen. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich.
Wir freuen uns in jedem Fall weiterhin in gewohnt hoher Qualität für Sie tätig zu werden und mit dem neuen Gesetz auf einer bundeseinheitlichen Grundlage zu agieren. Gemeinsam finden wir für jede Immobilie die passende Lösung.