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In Hessen und Rheinland-Pfalz müssen bei der Vermessung die regionalen Vorschriften und Normen beachten werden. Die Ergebnisse der Vermessung werden in einem Handskizze festgehalten und dienen als Grundlage für die Erstellung des Grundrisses.
Der Grundriss enthält detaillierte Informationen über die Raumgrößen, die Anordnung der Räume, die Position von Türen, Fenstern und Treppen sowie weitere strukturelle Elemente. Der Architekt berücksichtigt dabei auch eventuelle Besonderheiten, wie zum Beispiel schräge Wände, Pfeiler oder bewohnbare ausgebaute Dachböden. Auf dieser Basis wird die Wohnflächenberechnung erstellt. Sie erhalten die Unterlagen bankenkonform mit Prüfstempel vom Sachverständigen.
In Hessen und Rheinland-Pfalz müssen bei der Erstellung des Grundrisses die geltenden Bauvorschriften, Bauordnungen und baurechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden.
Der fertige Grundriss ist eine wichtige Planungsgrundlage für Umbaumaßnahmen, Renovierungen oder Neugestaltungen der Bestandsimmobilie. Er gibt Aufschluss über die vorhandenen Räumlichkeiten und ermöglicht es, geplante Änderungen oder neue Raumkonzepte visualisiert darzustellen. Auch für die Bank wird der bemaßte Grundriss bei der Finanzierung benötigt und gehört zu den Basis- Immobilienunterlagen beim Verkauf.
Benötige Unterlagen bei der Bank für den Hausverkauf:
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