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Wohnflächenrechner

Wohnflächenberechnung für die Bank

Wohnflächenrechner: Wohnflächenberechnung für die Bank in Rheinland Pfalz und Hessen

Der Wohnflächenrechner übernimmt für Sie die Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung, beispielsweise bei einer zur finanzierenden oder zu verkaufenden Immobilie. Die Angaben zur Wohnfläche und Nutzfläche nach WoFlV gehören zu den fundamentalen Immobilienunterlagen und sind für einen Abschluss unerlässlich. Die Bank benötigt diese Immobilienunterlagen für die Finanzierung, sowie der Notar und der Immobilienkäufer oder Immobilieninvestor in Rheinland Pfalz und Hessen.

Wohnflächenberechnung selbst erstellen

Wähle Sie Ihre vermessenen Raum aus und tragen Sie die Maße in das Tool ein. Auch Raumteile wie Vorsprünge und Raumhöhen werden beachtet. Ein Anleitung (mit Videoanleitung) hilft bei der Durchführung und Vermessung.

Wohnflächenberechnung erstellen lassen

Ebenfalls können Sie die Wohnflächenberechnung erstellen lassen. Reichen Sie dafür einfach die Grundrisse in das endsprechenden Formular ein. Haben Sie keinen Grundriss können Sie unseren Vorortvermessungsservice unserer Partner von wohnrechner.online nutzen.

Ein Service von wohnrechner.online

Sie möchten Ihre Immobilie an einen Kapitalanleger oder Immoiblieninvestor in Rheinland Pfalz oder Hessen verkaufen?

Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung in Rheinland-Pfalz und Hessen - Was Sie wissen sollten

Die korrekte Wohnflächenberechnung ist für:

  • Mieter
  • Vermieter
  • Immobilienverkäufer
  • Immobilienkäufer
  • Immobilieninvestoren
  • Bank
  • Notar
  • Gericht
  • Finanzamt (Grundsteuer)

gleichermaßen wichtig, da die Wohnfläche die Grundlage für die Mietpreisgestaltung, die Immobilienfinanzierung und den Immobilienverkauf ist. In den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Hessen wird die Wohnflächenberechnung gemäß der Wohnflächenverordnung durchgeführt. In diesem Artikel erfährst du, was die Wohnflächenverordnung ist und wie die Wohnflächenberechnung in diesen beiden Ländern durchgeführt wird.

 

Die Wohnflächenverordnung - Eine Einführung

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist eine gesetzliche Regelung, die bundesweit einheitliche Kriterien für die Berechnung der Wohnfläche festlegt. Ziel ist es, Transparenz und Fairness bei der Bestimmung der Wohnfläche zu gewährleisten. Sowohl Käufer, Mieter als auch Vermieter können sich auf eine einheitliche Grundlage bei der Mietpreisgestaltung verlassen.

Wohnflächenberechnung nach der WoFlV in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz erfolgt die Wohnflächenberechnung nach den Vorgaben der Wohnflächenverordnung. Dabei werden alle beheizbaren Räume innerhalb der Wohnung berücksichtigt, einschließlich bestimmter Nebenräume wie zum Beispiel Balkone und Terrassen. Unbeheizbare Räume, wie etwa Kellerräume oder Dachböden, werden in der Regel nicht zur Wohnfläche hinzugerechnet. Der genaue Prozess der Berechnung ist in der WoFlV detailliert festgelegt.

Wohnfläche Keller in RLP:

Wohnflächenberechnung
Rheinland-Pfalz
Bauverordnung von
2015
Aufenthaltsräume müssen Fenster vorweisen, die ins Freie führen, ausreichend Tageslicht bieten und durch die ausreichend gelüftet werden kann. Das Rohbaumaß der Fensteröffnungen darf ein Zehntel der Grundfläche des Raums nicht überschreiten; ein geringeres Maß kann zugelassen werden, wenn bei den Lichtverhältnissen keine Bedenken bestehen. Bei Aufenthaltsräumen im Dachraum bleiben Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 m bei der Ermittlung der Grundfläche außer Betracht. Oberlichter an Stelle von Fenstern können zugelassen werden, wenn die Gesundheit nicht beeinträchtigt wird. 1/10

 

Wohnflächenberechnung nach der WoFlV in Hessen

 

Auch in Hessen orientiert sich die Wohnflächenberechnung an den Vorgaben der Wohnflächenverordnung. Ähnlich wie in Rheinland-Pfalz werden beheizbare Räume in der Wohnung zur Wohnfläche gezählt, während unbeheizbare Räume in der Regel außer Acht gelassen werden. Dabei werden spezifische Regeln und Kriterien angewendet, um eine genaue und einheitliche Flächenberechnung sicherzustellen. 

Wohnfläche Keller in Hessen:

Wohnflächenberechnung
Hessen
Bauverordnung von
2016
Tageslicht und Belüftung müssen ausreichend vorhanden sein. Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von insgesamt mindestens einem Achtel der Grundfläche des Raumes, einschließlich der Grundfläche verglaster Vorbauten und Loggien, vorweisen. 1/8

Abweichungen und Sonderfälle

Es gibt bestimmte Fälle, in denen die Wohnflächenberechnung von der WoFlV abweichen kann. Zum Beispiel können Dachschrägen oder unregelmäßige Grundrisse besondere Berechnungsmethoden erfordern. In solchen Sonderfällen ist es ratsam, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um eine genaue Flächenberechnung vorzunehmen.

Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern

Eine korrekte Wohnflächenberechnung ist wichtig, um Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern zu vermeiden. Mieter haben das Recht, eine nachvollziehbare Flächenberechnung einzufordern, während Vermieter verpflichtet sind, die Wohnfläche korrekt anzugeben. Bei Unstimmigkeiten oder Zweifeln an der Wohnflächenberechnung ist es ratsam, sich rechtzeitig mit einem Fachanwalt für Mietrecht in Verbindung zu setzen.

Fazit: Die Wohnflächenverordnung bildet eine wichtige Grundlage für die Wohnflächenberechnung in Rheinland-Pfalz und Hessen. Eine korrekte Berechnung ist sowohl für Mieter als auch Vermieter von großer Bedeutung. Indem man sich an die Vorgaben der WoFlV hält und gegebenenfalls Experten zurate zieht, kann eine faire und transparente Wohnflächenberechnung gewährleistet werden, die zu einem harmonischen Mietverhältnis beiträgt.

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Zur Wohnflächenberechnung zählen in Rheinland Pfalz und Hessen:

  • Wohnzimmer
  • Schlafzimmer
  • Gästezimmer
  • Kinderzimmer
  • Küche
  • Esszimmer
  • Flur
  • Sauna
  • Fitnessstudio
  • Balkon 25 -50%
  • Terrasse 25 -50%
  • Loggia 50%
  • Erker
  • Wintergarten (wenn beheizt 100% ,unbeheizten 50%)
  • Hallenbad (beheizt 100%, unbeheizten 50%)
  • Souterrain bzw. Kellerwohnung mit Fenster und Deckenhöhe nach Bauverordnung
  • Bäder in Kellerwohnungen (50% wenn kein weiterer Wohnraum vorhanden ist, ansonsten 100%)

Fazit:

Die Wohnflächenverordnung bildet eine wichtige Grundlage für die Wohnflächenberechnung in Rheinland-Pfalz und Hessen. Eine korrekte Berechnung ist sowohl für Mieter als auch Vermieter von großer Bedeutung. Indem man sich an die Vorgaben der WoFlV hält und gegebenenfalls Experten zurate zieht, kann eine faire und transparente Wohnflächenberechnung gewährleistet werden, die zu einem harmonischen Mietverhältnis beiträgt.

Die beste Möglichkeit zur Wohnflächenberechnung in Bingen und Mainz

Um eine präzise Wohnflächenberechnung in Bingen und Mainz zu erhalten, ist es ratsam, beim Baumamt nachzufragen ob nicht eine Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung vorliegt. Wenn die Immobilie nach 2004 erbaut wurde, dann könnte dies hinterlegt sein. Andernfalls können Sie mithilfe unserer Schulung einfach Ihre Immobilie richtig selbst vermessen und die mit dem Wohnflächenrechner die Wohnflächenberechnung in Bingen und Mainz erstellen oder unsere Fachleute mit den passenden Messinstrumenten und Erfahrung, um die Wohnfläche deiner Immobilie genau zu ermitteln, sowie Grundrisse und Schnitte für die finanzierende Bank zu erstellen. Ein professioneller Ansprechpartner kann sicherstellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden und die Berechnung nach den geltenden Normen und Vorschriften erfolgt.

Vorlage Wohnflächenberechnung Rheinland Pfalz

 

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