Sie sind mit Ihrem WEG Verwalter unzufrieden?
Oft sind die Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit dem aktuellen Verwalter unzufrieden, fühlen sich aber aufgrund von langjährigen Verwalterverträgen an den Verwalter gebunden. Mit dem neuen WEG Gesetz §26 Abs. 3 kann der Verwalter jederzeit abberufen werden und der Vertrag mit dem Verwalter endet spätestens sechs Monate nach dessen Abberufung. Wir haben noch Kapazitäten frei, daher erstellen wir Ihnen gerne unverbindlich ein Angebot für die WEG Verwaltung Ihrer Immobilie.
Wir verwalten Ihre Immobilie professionell nach dem Wohnungseigentümergesetz. Die Aufgaben eines Verwalters sind heute ebenso vielseitig wie anspruchsvoll. Sie erfordern Erfahrung und Qualifikation unter kaufmännischen, technischen und juristischen Gesichtspunkten. Sie werden daher bei uns ausschließlich von erfahrenen Kaufleuten der Wohnungswirtschaft betreut. Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sind uns genauso wichtig wie die persönlichen Beziehungen zu Ihnen als Eigentümer und den uns anvertrauten Objekten, denn nur so lässt sich eine Vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit aufbauen. Für die Sorgen und Belange unserer Kunden haben wir stets ein offenes Ohr. In dringenden Notfällen sind wir sogar rund um die Uhr erreichbar.
Rufen Sie uns einfach an unter 02058 894 33 85 oder per Email an:
verwaltung@niederbergimmobilien.de
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