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Der Immobilien-Blog

Tipps vom Immobilienprofi

Immobilienmarkt im Umbruch

Außergewöhnliches Immobilienjahr 2022

In Anbetracht des 13 Jahre andauernden Immobilienbooms und Verkäufermarktes ist dieser beinahe über Nacht weggebrochen. Die Nachfrage nach Wohnimmobilien ist im Verlauf des letzten Jahres teilweise um bis zu 70% eingebrochen. Im Gegensatz dazu hat sich das Immobilienangebot verdoppelt.

An dem grundsätzlichen Wohnungsmangel hat sich hingegen nichts geändert. Laut einer aktuellen Studie ist der Wohnungsmangel in Deutschland so hoch wie seit mehr als 20 Jahren nicht mehr. Bundesweit fehlten Ende 2022 rund 700.000 Wohnungen (Quelle: Studie des Pestel-Instituts & des Bauforschungsinstituts ARGE). Der Krieg in der Ukraine und die dadurch hervorgerufene Flüchtlingswelle ist nicht ursächlich für die Situation am Wohnungsmarkt verantwortlich, verschärft diese abermals. Von den versprochenen 400.000 Wohnungen werden 2022 wohl weniger als 300.000 tatsächlich neu gebaut worden sein.

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Das neue WEG 2020 - was hat sich geändert?

Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist zum 1. Dezember 2020 in Kraft getreten. Erleichterungen bringt es u.a. für bauliche Veränderungen und Modernisierungen sowie für die Durchsetzung von Eigentümern für den Einbau von E-Auto-Ladestationen oder barrierefreie Umbauten. Darüber hinaus gibt es Änderungen hinsichtlich der Abstimmungs- und Kostentragungsregeln und auch für Verwalter ändert sich einiges.

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Die Erbimmobilie

Eher selten wird eine Immobilie von einem Menschen vererbt, den man nicht kannte. Es ist daher ein Verlust zu verarbeiten und die Trauerphase setzt ein. In dieser Zeit ist nicht nur aufgrund der Komplexität schwierig,  einen Nachlass zu regeln. Deswegen haben wir hier für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst, damit Sie eine Übersicht erhalten, was nun zu tun ist, wenn Sie eine Immobilie erben.

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Bundesregierung legt Geschenk unter den Weihnachtsbaum

Am 23.12.2020 tritt das neue Gesetz zur Maklerprovision beim Immobilienkauf in Kraft. Ob der Gesetzgeber damit wirklich Freude bereitet ist abzuwarten, denn einfacher und transparenter wird es damit nicht. Zum einen ist es nicht mit dem Besteller Prinzip bei der Vermietung zu vergleichen und zum anderen greifen die Neuerungen nicht in jedem Fall. Wie so oft gibt es eine Reihe von Ausnahmen und Einschränkungen.

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Die Maklerprovision: Warum es günstiger für den Verkäufer ist, die Maklerprovision zu bezahlen.

Im Gegensatz zur Vermietung gibt es beim Verkauf von Immobilien keine gesetzlichen Regelungen. Das führt in den meisten Fällen dazu, dass die Immobilien mit Käuferprovision angeboten werden. Die Verkäufer wollen die Vermittlungsleistung des Maklers möglichst günstig und somit keine Provision zahlen, also Provisionszahlung des Käufers an den Makler. Doch ist das wirklich die günstige Variante für Verkäufer?

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Das Bieterverfahren: Bei bestimmten Immobilien eine gute Vermarktungsstrategie

Mit Hilfe des Bieterverfahrens können Verkäufer das Problem der Angebotspreisfindung umgehen. Insbesondere bei Immobilien, die nicht "alltäglich" sind, also schlecht mit anderen Immobilien vergleichbar sind, bietet sich das Verfahren an. Da die Interessenten wenig Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Immobilien haben und somit aus dem Bauch heraus ein Angebot unterbreiten müssen, liegt der Ball und somit der "Druck" auf Seiten des Käufers.

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Tipps für Privatverkäufer

Sie möchten Ihre Immobilie privat verkaufen? Dann befolgen Sie am besten 

Die 10 Gebote für Ihren erfolgreichen Privatverkauf

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Warum Maklerauftrag?

Die vorherrschende Meinung der Verkäufer einer Immobilie besteht darin, dass es besser und effektiver sei, möglichst viele Makler gleichzeitig mit der Vermittlung eines Objektes zu beauftragen anstatt nur einen sogenannten Makler-Alleinauftrag zu erteilen.
Es gibt aber gute Gründe, warum die Erteilung eines Alleinauftrages dennoch sinnvoller ist:

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Aktuelle Informationen

Rubin Award Auszeichnung durch den BVFI

Matthias del Longo, Geschäftsführer Niederberg Immobilien ist mit dem Rubin Award des BVFI ausgezeichnet worden Weiterlesen...

Niederberg Immobilien hilft!

Kindernot wirft einen dunklen Schatten auf unsere Gesellschaft, deshalb hilft die Aktion Lichtblicke e.V. Kindern in NRW, deren Familien materiell, finanziell oder seelisch in Not geraten sind. Niederberg Immobilien möchte diese tolle Aktion und den Verei Weiterlesen...

Aller guten Dinge sind drei - Auszeichnung Immobilien Dienstleister Award IDA 2023!

Mit großer Freude haben wir heute unsere Auszeichnung IDA 2023 entgegengenommen. Mit dieser Auszeichnung kürt der Bundesverband für die Immobilienwirtschaft (bvfi) Dienstleister, die durch besondere Serviceleistungen herausstechen. Weiterlesen...

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