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Steuern sparen mit denkmalgeschützten Immobilien?

 

So geht es, wenn man als privater Immobilieninvestor mit denkmalgeschützten Immobilien in Deutschland Steuern sparen will: Die Denkmalabschreibung, auch als Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung) oder Denkmalschutz-AfA bekannt, ist ein Steuervorteil, der es Immobilieninvestoren ermöglicht, einen Teil der Sanierungs- und Erhaltungskosten für denkmalgeschützte Immobilien steuerlich geltend zu machen.

 

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Wichtige Punkte zur Denkmalabschreibung für Immobilieninvestoren

 

1. Denkmalgeschützte Immobilien: Um von der Denkmalabschreibung profitieren zu können, muss die Immobilie offiziell unter Denkmalschutz stehen.

2. Sanierungs- und Erhaltungskosten: Die Kosten für die Sanierung und Instandhaltung des denkmalgeschützten Gebäudes können steuerlich abgesetzt werden. Dies kann die Kosten für Renovierungen, Restaurierungen und andere denkmalbedingte Maßnahmen umfassen.

3. Steuervorteile: Die Denkmalabschreibung ermöglicht es, einen bestimmten Prozentsatz der Sanierungskosten über einen Zeitraum von 12 Jahren steuerlich geltend zu machen. Der genaue Prozentsatz kann von Bundesland zu Bundesland variieren, liegt jedoch in der Regel zwischen 6% und 9%.

4. Steuerliche Auswirkungen: Die abgeschriebenen Kosten mindern das zu versteuernde Einkommen, was zu niedrigeren Steuern führt. Dies kann für Immobilieninvestoren eine erhebliche Steuerersparnis bedeuten.

5. Voraussetzungen und Auflagen: Es gibt bestimmte Voraussetzungen und Auflagen, die erfüllt werden müssen, um von der Denkmalabschreibung zu profitieren. Dies kann die Einhaltung bestimmter Richtlinien für die Sanierung und Instandhaltung der Immobilie sowie die Genehmigung der Denkmalschutzbehörden umfassen. Weitere Voraussetzungen finden Sie auch unter der Überschrift Zusammenfassung.

 

Denkmalgeschützte Immobilien in Bayern

Hier im bayrischen Denkmalatlas finden Sie eine Auflistung aller denkmalgeschützten Immobilien in Bayern. Die Denkmalschutzimmobilien sind übersichtlich unterteilt in Region, Stadt, Stadtteil mit Straße und hausnummerngenau. Die Listen sind zum kostenlosen Download verfügbar.

 

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Immobilientipps

Es ist ratsam, sich vor dem Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie mit einem Steuerberater oder Immobilienexperten in Verbindung zu setzen, um die spezifischen steuerlichen Vorteile und Anforderungen für Investoren bei denkmalgeschützten Immobilien in Ihrem Bundesland zu verstehen. Die Denkmalabschreibung kann ein leistungsstarkes Instrument zur Steuerersparnis sein, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Umsetzung.

 

Zusammenfassung

Altbau mit Denkmalschutz MünchenIn Deutschland können Investoren Steuern sparen, indem sie denkmalgeschützte Immobilien zur Kapitalanlage erwerben, d.h. dass der Immobilieneigentümer nicht selbst die Immobilie bewohnt. Wesentliche Steuerersparnis geschieht durch die sogenannte Denkmalabschreibung, bei der die Kosten für die Sanierung und Erhaltung des denkmalgeschützten Gebäudes steuerlich absetzbar sind. Die Höhe der Abschreibung variiert je nach Bundesland, beträgt jedoch in der Regel zwischen 6% und 9% der Sanierungskosten und erstreckt sich über einen Zeitraum von 12 Jahren. Es gibt spezifische Voraussetzungen und Auflagen, die erfüllt werden müssen, um von diesem Steuervorteil zu profitieren. Zum Beispiel sind Voraussetzungen zum Steuersparen,

  1. dass man ein Einkommen hat und
  2. bei einigen Steuersparmöglichkeiten mit Kapitalanlage-Immobilien muss die Immobilie vermietet sein. Sie darf also nicht vom Eigentümer bewohnt werden.

Es ist ratsam, sich vor dem Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie von einem Steuerberater oder Finanzexperten beraten zu lassen.

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Die Immobilienexperten der Wohnref München, beraten Sie gerne, rufen Sie uns an Tel. 089 - 4444 3570.

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