Bauherren und Immobilieneigentümer müssen sich ab dem 01. Januar 2024 an die überarbeiteten Vorgaben des viel diskutierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) halten. Eine der wichtigsten Änderungen bezieht sich auf den Einsatz erneuerbarer Energien in Heizsystemen:
Das Gesetz verlangt, dass ab diesem Zeitpunkt jede neu eingebaute Heizung in Gebäuden zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.
Bestehende Öl- und Gasheizungen können jedoch weiterhin betrieben und repariert werden, bis sie irreparabel sind. Ein Austausch ist dann verpflichtend. Die Regelungen gelten auch für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten, wobei verschiedene Technologien wie Wärmepumpen, Hybridheizungen, Solarthermieanlagen oder Anschluss an Wärmenetze als Optionen genannt werden.
Eine wichtige Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung, die von Städten und Gemeinden entwickelt werden muss. Heizungen, die ausschließlich mit Öl oder Gas betrieben werden, dürfen ab Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 in Bestandsbauten und Neubauten in Baulücken nicht mehr eingebaut werden. Die Gesetzesreform beinhaltet auch eine Beratungspflicht bei fossilen Heizungen, um vor Fehlinvestitionen zu schützen.
Für den Heizungstausch bei Bestandsimmobilien sind staatliche Förderungen vorgesehen, die abhängig von verschiedenen Faktoren wie Einkommen und Geschwindigkeit des Austauschs sind. Vermieter können 10 Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen, allerdings nur bei Inanspruchnahme staatlicher Förderungen. Verstöße gegen die Gesetzesvorgaben können mit Bußgeldern geahndet werden. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Wärmewende in Deutschland zu beschleunigen und bis 2045 klimaneutral zu sein.
Eigentum verpflichtet, egal ob Neubau oder Bestandsimmobilie. Für Immobilieneigentümer und Vermieter bringt das überarbeitete GEG für den Neubau und die Sanierung von Immobilien echte Veränderungen. Welche Heizungen ab 2024 verboten sind und welche Änderungen das GEG noch mit sich bringt, finden Sie unter folgenden Links:
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