Unterschied Immobilien-Teilverkauf und Rückmietverkauf
Der Immobilien-Teilverkauf und der Rückmietverkauf sind zwei verschiedene Ansätze für den Verkauf von Immobilien, die sich in ihrer Struktur und ihren steuerlichen Auswirkungen unterscheiden. Hier sind die grundlegenden Unterschiede zwischen beiden:
Immobilien-Teilverkauf:
- Beim Immobilien-Teilverkauf verkauft der Eigentümer einen Teil seiner Immobilie, behält jedoch einen Anteil daran. Dies bedeutet, dass der Eigentümer nach dem Verkauf noch immer Eigentümer eines Teils der Immobilie ist. Somit bleibt der Teil-Verkäufer in der Verantwortung für die Immobilie (Sanierung etc.).
- Der Erlös aus dem Teilverkauf wird in der Regel anteilig anhand des verkauften Teils der Immobilie berechnet. Der Eigentümer erhält also einen Geldbetrag, der dem Wert des verkauften Teils entspricht.
- Dieser Ansatz kann in Betracht gezogen werden, wenn der Eigentümer Liquidität benötigt, aber dennoch in der Immobilie wohnen oder sie anderweitig nutzen möchte. Und wenn er Mit-Eigentümer der Immobilie bleiben möchte.
Rückmietverkauf:
- Beim Rückmietverkauf verkauft der Eigentümer die Immobilie vollständig an einen Käufer, behält jedoch das Recht, die Immobilie zurückzumieten, ggf. lebenslang. Dies wird oft als "Sale-Leaseback" bezeichnet.
- Der Verkauf der Immobilie und die anschließende Rückmiete können in einer einzigen Transaktion erfolgen. Der Eigentümer erhält einen Geldbetrag aus dem Verkauf und zahlt Miete an den Käufer, um in der Immobilie zu bleiben.
- Dieser Ansatz kann in Betracht gezogen werden, wenn der Eigentümer Kapital aus der Immobilie ziehen möchte, aber dennoch die Immobilie nutzen möchte. Es kann auch für Unternehmen eine Möglichkeit sein, das in der Immobilie gebundene Kapital freizusetzen.
Fazit
Der Hauptunterschied zwischen Immobilien-Teilverkauf und Rückmietverkauf besteht darin, dass beim Teilverkauf der Eigentümer einen Teil der Immobilie mit allen Lasten und Pflichten behält und nur einen Teil verkauft, während beim Rückmietverkauf die Immobilie vollständig verkauft und dann zurückgemietet wird, sodass der Eigentümer die Immobilie weiter nutzen kann. Beim Rückmietvertrag erhält der Verkäufer den vollen Betrag und hat keine Sanierungsverantwortung mehr, außerdem kann unkündbares Mietrecht eingetragen werden.
Steuerliche und finanzielle Auswirkungen können je nach Land, Art der Immobilie und Vertragsdetails variieren. Wir beraten Sie gerne, damit Sie die besten Optionen für Ihre individuelle Situation finden.