Ausgleichsflächen helfen bei der nachhaltigen Planung und Nutzung von Flächen in städtebaulichen und infrastrukturellen Projekten. Sie dienen dem Ausgleich von Eingriffen in die Natur (z. B. durch Neubaubauvorhaben) und tragen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und ökologischen Funktionen bei. In vielen Fällen sind Ausgleichsflächen bei der Nachverdichtung bzw. Erweiterung oder Genehmigung von Wohnbaumaßnahmen oder der Neuausweisung von Gewerbegebieten gesetzlich vorgeschrieben. Damit wird sichergestellt, dass die negativen Auswirkungen von Eingriffen auf die Umwelt minimiert werden. In diesem Artikel werden wir Ihnen erläutern, was eine Ausgleichsfläche ist und wozu diese benötigt wird. Auch erfahren Sie, welche Arten von Ausgleichsflächen es gibt, welche Anforderungen an eine Ausgleichsfläche gestellt werden. Ebenso wissen Sie nach dem Lesen wer als Käufer solche Fläche sucht, braucht und kauft Zudem werden wir erklären was eine ökologische Aufwertung ist und wozu man diese braucht, wer die Einhaltung der Ausgleichsflächen überprüft sowie was ein Ökokonto ist. Außerdem werden wir Ihnen die Planung und das Verfahren aufzeigen, die Kosten einer Ausgleichsfläche darlegen und einige Beispiele für Ausgleichsmaßnahmen nennen.
Wenn bisherige landwirtschaftlichen Flächen (Wald, Wiese, Ackerland) im Umland von Gemeinden oder Städten bebaut, nachverdichtet oder versiegelt werden, verlangt der Gesetzgeber zunächst, dass dieser Eingriff in die Natur möglichst vermieden oder minimiert wird. Falls dies nicht möglich ist, muss der Eingriff zumindest ökologisch ausgeglichen werden. Dabei wird nun eine Ausgleichsfläche geschaffen, um die biologische Vielfalt und die ökologischen Funktionen zu erhalten.
Da es allerdings oft schwer ist, die versiegelten Flächen direkt wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen, können an anderen Stellen einige Flächen ökologisch verbessert werden. Diese Flächen müssen nicht unbedingt innerhalb derselben Gemeinde liegen. Oftmals ist ein Radius von 30 km +/- um das Neubauvorhaben herum ausreichend. Die Details wissen die örtlichen Baubehörden.
Quelle: https://rosenheim.bund-naturschutz.de/ortsgruppen/tuntenhausen/ausgleichsflaechen
Es gibt verschiedene Typen von Ausgleichsflächen, welche je nach Art und Umfang des Eingriffs in die Natur sowie den ökologischen Bedürfnissen ausgewählt werden.
Die Anforderungen an Ausgleichsflächen richten sich nach den Zielen, den Eingriffen in die Natur und der biologischen Vielfalt sowie dem Erhalt der ökologischen Funktionen. Die wichtigsten Anforderungen an die Ausgleichsflächen sind:
Ausgleichsflächen werden in der Regel von verschiedenen Akteuren benötigt und erworben, welche auf verschiedene Weisen in natureingreifende Projekte involviert sind. Die häufigsten Erwerber und Nutzer solcher Flächen sind:
Intensiv genutzte Flächen (z. B. Äcker für die Lebensmittelproduktion) bieten der Natur nur wenig Wert. Wenn man jedoch beispielsweise einen Acker in eine Wiese mit vielen verschiedenen Pflanzenarten umwandelt, wird die Fläche ökologisch deutlich wertvoller und kann so einen Eingriff in die Natur ausgleichen.
Die genau Bewertung solcher Flächen regelt die Bayerische Kompensationsverordnung (in Bayern). Dabei wird ein Biotopwertpunkt-Verfahren angewendet, bei welchem bestimmte Flächen nach ihrer ökologischen Bedeutung eingestuft werden. Besonders wertvoll sind etwa intakte Moorwälder, welche als Lebensräume für viele Tiere und Pflanzen dienen und zusätzlich CO2 speichern. Im Vergleich hierzu bringen konventionell genutzte Ackerflächen nur wenig Punkte.
Idealerweise sollten Ausgleichsflächen Teil eines Biotopverbundes sein. Dieser Verbund, welcher aus miteinander verbundenen, ökologisch wertvollen Flächen besteht, ist wichtig für den Klima- und Artenschutz. Daher sind solche Biotopverbindungen auch im Flächennutzungsplan verankert, wodurch Kommunen passende Ausgleichsflächen leichter finden können.
Quelle für diverse Details: https://rosenheim.bund-naturschutz.de/ortsgruppen/tuntenhausen/ausgleichsflaechen
Landwirte, die Teile der eigenen Grundstücks-Flächen für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stellen, dürfen dieses Ackerland oder Wiesen nicht mehr wie zuvor intensiv bewirtschaften. Das heißt, dass ihm ein Teil oder sogar die gesamte Fläche für die Bewirtschaftung und Einkommen aus der Landwirtschaft verloren geht. In Zeiten, in denen landwirtschaftliche Flächen immer knapper werden und die Preise für den Kauf oder die Pacht steigen, kann das für Landwirte ein ernstes Problem darstellen. Viele von ihnen geben ihre Flächen deshalb nachvollziehbarerweise nur ungern auf.
Investoren und Bauherren, welche Ausgleichsflächen für ihre Projekte benötigen, bieten oft deutlich höhere Preise als den wirklichen Verkehrswert bzw. Marktpreis für die landwirtschaftlichen Grundstücke. Das führt zu weiteren Steigerungen der Grundstückspreise, was von Experten als problematisch angesehen wird. Die Förderung der Landwirtschaft und die regionale Lebensmittelproduktion ist für uns alle wesentlich.
Wer überprüft, ob die Ausgleichsflächen nach den Vorgaben angelegt und gepflegt werden?
Eine Untersuchung im Landkreis Ebersberg im Jahr 2021 zeigte, dass die Hälfte der als "Ausgleichsflächen" angegebenen Flächen entweder gar nicht oder nur unzureichend aufgewertet wurden und weitgehend wie vorher genutzt wurden. Das ist ein Problem, welches vermutlich nicht nur in Ebersberg sondern auch in allen Landkreisen München; Miesbach, Rosenheim und Starnberg vorkommen kann.
Für die Kontrollen sind grundsätzlich die Gemeinden verantwortlich. Wenn festgestellt wird, dass eine Ausgleichsfläche nicht ordnungsgemäß aufgewertet wurde, kann der Bauherr, der die Fläche für sein Projekt angegeben hat, zu einer finanziellen Nachzahlung verpflichtet werden.
Gemeinden haben die Möglichkeit, Flächen für künftige Ausgleichsmaßnahmen zu kaufen. Diese Flächen können in einem sogenannten Ökokonto gespeichert werden, wobei sie auch verpachtet werden können. Wenn später für ein gemeindliches Bauvorhaben Ausgleichsflächen benötigt werden, können diese Flächen genutzt werden. Falls die Flächen bereits vor der Nutzung ökologisch aufgewertet werden, bekommt die Gemeinde dafür sogenante "Ökopunkte". Diese Punkte kann sie entweder für zukünftige Projekte verwenden oder für später ansparen. Auch Landwirte haben die Möglichkeit ihre eigenen Flächen aufzuwerten und so Ökopunkte zu sammlen, die sie dann verkaufen können.
Planung und Verfahren einer Ausgleichsfläche
Die Planung und Ausführung einer Ausgleichsfläche erfolgt in mehreren Schritten, welche sowohl rechtliche, ökologische als auch praktische Aspekte berücksichtigt. Die allgemeinen Schritte des Vorgangs sind:
1. Feststellung des Bedarfs:
Zuerst wird im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung ermittelt, ob und in welchem Umfang eine Ausgleichsfläche benötigt wird. Das geschieht meistens im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Bauprojekte oder andere Eingriffe in die Natur. Die betroffene Fläche muss auf ihre ökologischen Auswirkungen überprüft werden, damit der erforderliche Umfang des Ausgleichs festgestellt werden kann. Details finden sich auch oft im Flächennutzungsplan.
2. Standortwahl:
Der Standort der Ausgleichsfläche wird anhand folgender Faktoren gewählt:
3. Planung der Aufwertungsmaßnahmen:
Die konkrete Planung der Ausgleichsmaßnahmen umfasst:
4. Genehmigung und rechtliche Rahmenbedingungen:
Die geplante Ausgleichsfläche muss oft von den zuständigen Behörden genehmigt werden. Hierbei sind Umweltgesetze und -verordnungen zu beachten, wie die Bayerische Kompensationsverordnung oder das Bundesnaturschutzgesetz. Auch Flächennutzungspläne und andere städtebauliche Vorgaben müssen eventuell berücksichtigt werden.
5. Ökopunkte und Verwertung:
Im Falle von ökologischen Aufwertungsmaßnahmen können "Ökopunkte" generiert werden, welche der Gemeinde oder dem Landwirt als Nachweis für die erfolgreich durchgeführten Maßnahmen dienen. Diese Punkte können später für andere Projekte genutzt oder verkauft werden.
6. Durchführung und Umsetzung:
Nach der Planung werden die notwendigen Maßnahmen umgesetzt. Dies umfasst die tatsächliche Aufwertung der Fläche, die Pflege der Flächen sowie die Kontrolle, ob die Aufwertung den gewünschten ökolgischen Erfolg hat.
7. Kontrolle und Monitoring:
Nach der Umsetzung muss die Ausgleichsfläche regelmäßig überprüft werden, damit das Erreichen der ökologischen Ziele sichergestellt werden kann. Diese Kontrollen erfolgen meist durch die zuständigen Behörden oder durch beauftragte Fachleute. Wird ein Defizit festgestellt, müssen gegebenenfalls Nachbesserungen vorgenommen werden.
8. Langfristige Pflege und Nachverwaltung:
Die Ausgleichsfläche muss langfristig gepfegt werden, sodass die ökologischen Funktionen erhalten bleiben. Das kann auch Nachverwertung von Ökopunkten umfassen, wenn die Fläche nicht mehr benötigt wird oder in anderen Projekten genutzt wird.
Die Kosten für die Erstellung und Pflege von Ausgleichsflächen können je nach Art, Umfang und Standort der Maßnahme stark variieren. Die wichtigsten Kostenfaktoren, die bei der Planung und Umsetzung von Ausgleichsflächen sind:
Kosten für den Erwerb der Fläche:
Kosten für die Planung:
Kosten für die Aufwertung der Fläche:
Pflege- und Bewirtschaftungskosten:
Kosten für Monitoring und Erfolgskontrollen:
Verwaltungskosten:
Ersatzgelder:
Falls eine Ausgleichsmaßnahme nicht ordnungsgemäß umgesetzt wird oder nicht den Anforderungen entspricht, können Ersatzgelder vom Bauherrn (Bauträger / Projektentwickler / Infrastrukturinvestor) verlangt werden. Diese Zahlungen müssen in den Gesamtkosten eingeplant werden, falls es zu Verzögerungen oder Defiziten kommt.
Ausgleichsmaßnahmen dienen dazu, die negativen Auswirkungen von Eingriffen in die Natur auszugleichen und den ökologischen Wert von Flächen zu erhöhen.
Beispielsweise:
Renaturierung von Feuchtgebieten:
Umwandlung von Ackerflächen in artenreiche Wiesen:
Anplanzung von Hecken und Gehölzen:
Renaturierung von Gewässern:
Aufforstung und Waldumbau:
Auf Ausgleichsflächen darf man nur die Maßnahmen durchführen, die zur ökologischen Aufwertung vorgesehen sind, z.B. Pflanzen oder pflegen.
Ausgleichsflächen müssen geschaffen werden, wenn ein Eingriff in die Natur (z.B. Bauprojekte) unvermeidbar ist. Die Baubehörden kümmern sich im Bauleitplanungsverfahren um die Bedarfsanalyse von notwendigem Grundstücksflächenbedarf.
Der Wert einer Ausgleichsfläche hängt von ihrer ökologischen Qualität und den Ökopunkten ab, die sie generiert. Ferner ist der Standort des Grundstücks sowie der Bodenrichtwert für landwirtschaftliche Grundstücke relevant. Die Preisentwicklung für landwirtschaftliche und Baugrundstücke in ca. 170 Gemeinden und Stadtteilen in München und den Landkreisen München, Ebersberg, Rosenheim, Miesbach und Traunstein finden Sie hier Grundstückspreise
Die Pflege übernehmen in der Regel die Eigentümer der Fläche, wie Gemeinden oder gewerbliche sowie private Bauherren. Oftmals sind auch Naturschutzauflagen oder Landschaftsschutzgebietsauflagen zu beachten.
Ja, Ausgleichsflächen können verkauft oder verpachtet werden, wenn die ökologischen Ziele erfüllt sind. Der qm Preis einer "verbrauchten" Ausgleichsfläche liegt erfahrungsgemäß zwischen 0,10- bis 5 Euro / qm, da diese nur wenig nutzbaren Wert für den Käufer hat. Eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung ist ja ausgeschlossen.
Die Gemeinden, Städte oder zuständigen Behörden kontrollieren, ob Ausgleichsflächen ordnungsgemäß aufgewertet werden.
Der Preis für Ausgleichsflächen hängt von der Größe, Lage und den ökologischen Werten ab. Gerne können wir Ihnen im Raum München, Ebersberg, Rosenheim, Traunstein, Starnberg, Miesbach bei der Preisfixierung und dem Verkauf Ihres Grundstücks weiterhelfen.
Ausgleichsflächen dürfen in der Regel erst dann gemäht werden, wenn die Aufwertungsmaßnahmen abgeschlossen und die ökologischen Ziele erreicht sind.
Ökopunkte werden von Fachgutachtern oder zuständigen Behörden anhand des Biotopwertpunktverfahrens festgelegt.
Die Anzahl der Ökopunkte pro m² hängt von der Art der Fläche und der durchgeführten Aufwertungsmaßnahme ab.
Der Wert von Ökopunkten variiert und wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt, z.B. bei der Verwertung für andere Projekte.
Eine peri-urbane oder suburbane Stadt liegt am Rand einer Kernstadt und verbindet städtische mit ländlichen Strukturen. Sie ist oft durch Wohngebiete, geringere Bebauungsdichte und Pendlerverbindungen geprägt.
Die Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) regelt den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft durch Ausgleichsflächen oder Ersatzmaßnahmen. Sie ist im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und online unter gesetze-bayern.de abrufbar.
Direkt nicht, aber jeder Makler, der als Sachverständiger für Wald, Wiesen, Forst, Ackerland und Spekulationsgrundstücke bzw. Bauerwartungsland agiert, kann Ihnen beim Verkauf Ihrer landwirtschaftlichen Flächen weiterhelfen. Oder er hilft Ihnen, beim Erwerb von Ausgleichsflächen, da er Verkäufer von Wald und Wiesenflächen kennt. Gerne können Sie uns im Raum München und Oberbayern hier ansprechen.
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