Immobilie verkaufen ohne Besichtigung – Mieter verweigert Eigentümer und Interessenten Besichtigung bzw. Zutritt

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Mieter eine Besichtigung einer Wohnung oder eines Hauses verweigern mag. Sei es, dass in der Coronazeit eine Ansteckung vermieden werden soll oder die Suche nach einem Nachmieter nach Kündigung erschwert wird. Auch bei Verkäufen von Wohnung oder Haus wird aus Angst, eine Eigenbedarfskündigung zu vermeiden, der Zutritt für Interessenten verhindert.

Analog einer gerichtlichen Versteigerung, bei der im Regelfall eine Innenbesichtigung einer Wohnung bzw. des Hauses vor der Versteigerung nicht möglich ist, stellt sich für einen Immobilienmakler manchmal die Herausforderung seitens eines Immobilieneigentümers, ob ein „normaler“ Verkauf auch ohne Innenbesichtigung möglich ist.

Pauschal ist zu sagen: Jede Immobilie ist verkäuflich, wenn die Beteiligten wissen, wie die herausfordernde Situation zu meistern ist.


Kunden der Happy Immo GmbH in Unterhaching bei München wissen, dass wir Ihnen hier helfen können.  Regelmäßig erhalten wir einen Maklerauftrag, bei dem der Mieter oder Bewohner einer Wohnung oder eines Hauses die Besichtigung verweigert. Es ist zwar nicht einfach, aber möglich und die Happy Immo GmbH hat nachweislich Erfahrung im Verkauf von Immobilien, bei denen der Mieter weder den Vermieter noch Interessenten in die Wohnung / das Haus lässt.

Besichtigung: Recht des Vermieters – wann darf ein Vermieter seine Immobilie betreten?

Das Besichtigungsrecht für Kaufinteressenten und den Immobilieneigentümer zur Überprüfung des Zustands der Immobilien ist meist im Mietvertrag vereinbart. Selbst Mietervereine sehen eine klare Pflicht für den Mieter, den Interessenten mindestens 3 mal im Monat eine Besichtigung zu ermöglichen. Und dies üblicherweise in den Abendstunden unter der Woche bzw. am Samstag und natürlich jeweils nur nach entsprechender rechtzeitiger Ankündigung und Terminabsprache unter Berücksichtigung der persönlichen Belange des Mieters (z.B. Schichtarbeiter, Wochenendheimfahrer, kleine Kinder usw.).

Mieter lassen Besichtigungen dennoch nicht zu – trotz der Besichtigungspflicht

Manche Mieter verweigern dem Hauseigentümer eine Außen- und Innen-Besichtigung (z.B. durch Verbauung des Gartens bei einem Reihenhaus) der Immobilie für kaufwillige Interessenten. Sei es, um eigene Verkaufspreisvorstellungen durchzusetzen oder schlichtweg, um den Verkauf der Immobilie zu blockieren. Teilweise können auch Angst vor Eigenbedarfskündigung oder Mieterhöhungen durch den künftigen Eigentümer die Ursache sein.

Ein Schadenersatz für diese Verweigerungshaltung kann dem Mieter drohen. Jedoch wird nicht jede Klage Erfolg versprechen. Beispielsweise bei einem sozial schwachen Mieter ist wohl kaum etwas zu holen. Das deutsche Recht entspricht in Härtefällen eher dem Mieter- als dem Vermieterinteresse.

Scheitert nun der Immobilienverkauf ?

Nein.   Sie sind bei uns richtig für den Verkauf auch bei problematischen Mietern. Die Lösung ist– Verkauf an professionelle Investoren, die „wissen was Sache ist“. Auch "Messie-Wohnungen" oder Immobilien mit Tatort lassen sich verkaufen. Das Entrümpeln (Wohnungsauflösung) übernimmt der Käufer. 

Gleichzeitig wird der Verkäufer vor Haftungen aus der fehlenden Besichtigung im Kaufvertrag absichert. Wir haben bereits mehrere Immobilien in Augsburg, München, Fürth bei Nürnberg, Gößweinstein (Fränkische Schweiz zwischen Bayreuth und Forchheim),  Oberhaching, Grassau/Marqardstein am Chiemsee, Karlsfeld und Unterhaching ohne Besichtigung verkaufen können. Gerne bieten wir Ihnen diesen Service auch in Augsburg, Berlin, Coerde, Dortmund, Dresden, Erfurt, Ingolstadt, Leipzig, Münster, Osnabrück, Nürnberg, Erlangen, Regensburg, Rosenheim, Passau, Stuttgart, Ulm und Würzburg an.  Weitere Orte gerne auf Anfrage.

 

So funktioniert dies:

  1. Saubere und klare Dokumentation der Immobilie (Baupläne, Grundriss, Mietvertrag, Grundbuchauszug)

  2. Ehrliche Beantwortung aller Baumängel und eventueller weiterer Probleme

  3. komplette Schriftverkehrsdokumentation

  4. Verkauf nicht an Immobilienlaien, sondern ausschließlich an Käufer mit profundem Mietrechtswissen und Immobilien Knowhow bzw. Kontakten zur guten Mietrechtsanwälten

  5. oder Sie nutzen unseren 48 Stunden-Immobilien-Sofortankauf 

 

Sie haben Fragen - gerne hören wir von Ihnen am Telefon 089 6494870 oder per mail info@happy-immo.de

 

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