Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Mieter eine Besichtigung einer Wohnung oder eines Hauses verweigern mag. Sei es, dass in der Coronazeit eine Ansteckung vermieden werden soll oder die Suche nach einem Nachmieter nach Kündigung erschwert wird. Auch bei Verkäufen von Wohnung oder Haus wird aus Angst, eine Eigenbedarfskündigung zu vermeiden, der Zutritt für Interessenten verhindert.
Analog einer gerichtlichen Versteigerung, bei der im Regelfall eine Innenbesichtigung einer Wohnung bzw. des Hauses vor der Versteigerung nicht möglich ist, stellt sich für einen Immobilienmakler manchmal die Herausforderung seitens eines Immobilieneigentümers, ob ein „normaler“ Verkauf auch ohne Innenbesichtigung möglich ist.
Pauschal ist zu sagen: Jede Immobilie ist verkäuflich, wenn die Beteiligten wissen, wie die herausfordernde Situation zu meistern ist.
Kunden der Happy Immo GmbH in Unterhaching bei München wissen, dass wir Ihnen hier helfen können. Regelmäßig erhalten wir einen Maklerauftrag, bei dem der Mieter oder Bewohner einer Wohnung oder eines Hauses die Besichtigung verweigert. Es ist zwar nicht einfach, aber möglich und die Happy Immo GmbH hat nachweislich Erfahrung im Verkauf von Immobilien, bei denen der Mieter weder den Vermieter noch Interessenten in die Wohnung / das Haus lässt.
Das Besichtigungsrecht für Kaufinteressenten und den Immobilieneigentümer zur Überprüfung des Zustands der Immobilien ist meist im Mietvertrag vereinbart. Selbst Mietervereine sehen eine klare Pflicht für den Mieter, den Interessenten mindestens 3 mal im Monat eine Besichtigung zu ermöglichen. Und dies üblicherweise in den Abendstunden unter der Woche bzw. am Samstag und natürlich jeweils nur nach entsprechender rechtzeitiger Ankündigung und Terminabsprache unter Berücksichtigung der persönlichen Belange des Mieters (z.B. Schichtarbeiter, Wochenendheimfahrer, kleine Kinder usw.).
Manche Mieter verweigern dem Hauseigentümer eine Außen- und Innen-Besichtigung (z.B. durch Verbauung des Gartens bei einem Reihenhaus) der Immobilie für kaufwillige Interessenten. Sei es, um eigene Verkaufspreisvorstellungen durchzusetzen oder schlichtweg, um den Verkauf der Immobilie zu blockieren. Teilweise können auch Angst vor Eigenbedarfskündigung oder Mieterhöhungen durch den künftigen Eigentümer die Ursache sein.
Ein Schadenersatz für diese Verweigerungshaltung kann dem Mieter drohen. Jedoch wird nicht jede Klage Erfolg versprechen. Beispielsweise bei einem sozial schwachen Mieter ist wohl kaum etwas zu holen. Das deutsche Recht entspricht in Härtefällen eher dem Mieter- als dem Vermieterinteresse.
Nein. Sie sind bei uns richtig für den Verkauf auch bei problematischen Mietern. Die Lösung ist– Verkauf an professionelle Investoren, die „wissen was Sache ist“. Auch "Messie-Wohnungen" oder Immobilien mit Tatort lassen sich verkaufen. Das Entrümpeln (Wohnungsauflösung) übernimmt der Käufer.
Gleichzeitig wird der Verkäufer vor Haftungen aus der fehlenden Besichtigung im Kaufvertrag absichert. Wir haben bereits mehrere Immobilien in Augsburg, München, Fürth bei Nürnberg, Gößweinstein (Fränkische Schweiz zwischen Bayreuth und Forchheim), Oberhaching, Grassau/Marqardstein am Chiemsee, Karlsfeld und Unterhaching ohne Besichtigung verkaufen können. Gerne bieten wir Ihnen diesen Service auch in Augsburg, Berlin, Coerde, Dortmund, Dresden, Erfurt, Ingolstadt, Leipzig, Münster, Osnabrück, Nürnberg, Erlangen, Regensburg, Rosenheim, Passau, Stuttgart, Ulm und Würzburg an. Weitere Orte gerne auf Anfrage.
So funktioniert dies:
Saubere und klare Dokumentation der Immobilie (Baupläne, Grundriss, Mietvertrag, Grundbuchauszug)
Ehrliche Beantwortung aller Baumängel und eventueller weiterer Probleme
komplette Schriftverkehrsdokumentation
Verkauf nicht an Immobilienlaien, sondern ausschließlich an Käufer mit profundem Mietrechtswissen und Immobilien Knowhow bzw. Kontakten zur guten Mietrechtsanwälten
oder Sie nutzen unseren 48 Stunden-Immobilien-Sofortankauf
Sie haben Fragen - gerne hören wir von Ihnen am Telefon 089 6494870 oder per mail info@happy-immo.de
Warum verweigern Mieter häufig die Besichtigung?
Mieter verweigern oft den Zutritt, um mögliche Eigenbedarfskündigungen zu verhindern, Mietsteigerungen zu vermeiden oder um den Verkaufsprozess zu blockieren. In manchen Fällen kann auch Angst vor einer möglichen Kündigung oder der Suche nach einem neuen Mieter eine Rolle spielen.
Wie ist die Rechtslage zu Besichtigungen?
Das Besichtigungsrecht für den Eigentümer oder Kaufinteressenten ist in den meisten Mietverträgen vereinbart. Mieter sind verpflichtet, Besichtigungen zumindest in einem angemessenen Rahmen zuzulassen, d.h. 1 - 2 mal pro Woche und tagsüber. ein Rechtsanspruch auf Besichtigungen am Wochenende, an Sonn- und Feiertagen besteht nicht. . Der Vermieter muss dies jedoch rechtzeitig ankündigen und die persönlichen Belange des Mieters (z.B. dessen Arbeitszeiten) berücksichtigen.
Was passiert, wenn ein Mieter die Besichtigung verweigert?
Trotz der Besichtigungspflicht verweigern manche Mieter den Zutritt. In diesem Fall kann der Vermieter per Klage das Besichtigungsrecht durchsetzen. Das braucht jedoch Zeit und kostet Geld für das Gerichtsverfahren und den Anwalt. Auch steht dem Vermieter ein Recht auf Schadenersatz zu. Falls es ein sozial schwacher Mieter ist, kann dies ins Leere gehen.
Kann der Verkauf einer Immobilie trotzdem stattfinden auch wenn der Mieter die Besichtigung verweigert ?
Ja! Der Verkauf einer Immobilie ist auch ohne Besichtigung möglich. Eine Lösung besteht darin, die Immobilie an professionelle Investoren zu verkaufen, die mit derartigen Situationen vertraut sind und über das nötige Wissen und die Ressourcen verfügen, um mit problematischen Mietverhältnissen umzugehen. Auch bei Zwangsversteigerungen sind häufig vorab keine Besichtigungen möglich.
Wie kann der Verkauf ohne Besichtigung erfolgreich abgeschlossen werden?
Wichtig ist eine gründliche und transparente Dokumentation der Immobilie. Dazu gehören: Baupläne und Grundrisse, Mietvertrag, Grundbuchauszug , vollständige Dokumentation des Schriftverkehrs und möglicher Baumängel
Wer ist der richtige Käufer für den Verkauf ohne Besichtigung?
Der Verkauf erfolgt nicht an Laien, sondern ausschließlich an Käufer mit Erfahrung im Mietrecht und Immobiliengeschäft. Diese Käufer haben auch Kontakte zu spezialisierten Mietrechtsanwälten, die eventuelle rechtliche Hürden meistern können.
Wie sicher ist der Verkauf ohne Besichtigung?
Der Verkäufer ist im Kaufvertrag vor Haftungen durch die fehlende Besichtigung abgesichert. Dank der klaren Dokumentation und der professionellen Käufer ist der Verkauf auch in solchen schwierigen Fällen rechtsicher.
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