Der Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan (FNP)Der Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (= vorbereitender Bauleitplan) ist ein wichtiger Teil der Planung in der kommunalen Bauleitplanung und bildet die Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Dabei stellt er dar, wie die Stadt / Gemeinde eine bestimmte Fläche langfristig nutzen möchte und schafft damit einen Rahmen für zukünftige Bau- und Infrastrukturprojekte. Somit steuert jede Gemeinde ihre Flächennutzung mit dem Flächennutzungsplan (FNP). Egal ob es sich um eine Wohn-, Gewerbe- oder Grünflächen handelt, der Flächennutzungsplan definiert die Grundzüge der Bodennutzung und sichert die Basis für eine detailliertere Planung, wie Bebauungspläne. In diesem Artikel werden wir für Sie die wesentlichen Informationen des Flächennutzungsplans darstellen.

Definition - Flächennutzungsplan (FNP)

Der Flächennutzungsplan ist eine informelle Planungsmethode der Bauleitplanung auf der Gemeindeebene, die die beabsichtigte Nutzung der Flächen im gesamten Gemeindegebiet in ihren Grundzügen festlegt. Dieser dient als vorbereitender Plan und ist die Grundlage für verbindliche Bauleitpläne (z.B. Bebauungspläne). Der Flächennutzungsplan selbst ist NICHT rechtsverbindlich. Das bedeutet der Flächennutzungsplan ist sozusagen eine "Vermutung" wie die Bebauung einer Gemeinde in Zukunft aussehen könnte. Zudem ist der FNP nicht unmittelbar bindend für Bürger, sondern richtet sich an erster Stelle an die öffentlichen Stellen und Behörden, die für die städtebauliche Entwicklung verantwortlich sind. Die Ausarbeitung dieses Plans erfolgt nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs (BauGB) und berücksichtigt übergeordnete Planungen (z.B. Raumordnungspläne, Regionalpläne) sowie ökologische, ökonomische und soziale Belangen. Das Hauptziel des Flächennutzungsplans ist es, eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Außerdem wird sichergestellt, dass er den Bedürfnisse der Bevölkerung, der Wirtschaft und des Umweltschutzes gerecht wird.

Inhalt des Flächennutzungsplans

Wie bereits erwähnt, legt der Flächennutzungsplan die grundlegende räumliche Ordnung und Bodennutzung im gesamten Gemeindegebiet fest. Er beinhaltet, wie die Gemeinde die Flächennutzung mittel- bis langfristig plant und welche Bereiche für welche Zwecke vorgesehen sind. Die Inhalte eines FNP basieren auf den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB). 

Der Flächennutzungsplan enthält die sogenannten "Arten der baulichen Nutzung", die die folgenden Aspekte umfassen können:

1. Bauflächen:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbe- und Industrieflächen
  • Mischgebiete

2. Freiflächen:

  • Landwirtschaftliche Flächen
  • Wald- und Forstflächen
  • Grünanlagen 

3. Versorgungs- und Infrastrukturflächen

  • Flächen für öffentliche Einrichtungen 
  • Flächen für Energie- und Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung

5. Schutzflächen:

  • Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete
  • Überschwemmungsgebiete und andere Gebiete mit besonderen Umweltanforderungen

6. Sonstige Nutzungen:

  • Flächen für kulturelle oder soziale Einrichtungen
  • Reserven für zukünftige Entwicklungen oder flexible Nutzungen

Dazu wird er in der Regel in einer Karte mit dem Maßstab 1:10.000 dargestellt. Ergänzend zu dieser Karte enthält er eine Legende und einen Erläuterungsbericht, welcher die Planungskonzepte und Ziele beschreibt. Auch die Abwägung von Interessen und die Berücksichtigung übergeordneter Planungen werden hier dokumentiert.

Arten der baulichen Nutzung

Die Arten der baulichen Nutzung sind im deutschen Planungsrecht durch die Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt. Sie definieren die Nutzung eines Grundstücks innerhalb eines bestimmten Baugebiets und geben damit eine Orientierung für die städtebauliche Entwicklung. 

Die folgenden Arten der baulichen Nutzung können Sie in einem deutschen Flächennutzungsplan finden:

1. Kleinsiedlungsgebiete (Abkürzung: WS) 

Ein Kleinsiedlungsgebiet erkennt man an einem grünen Ortsschild. Diese Gebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäuden mit entsprechenden Nutzgärten und landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen. 

Im WS sind folgende Nutzungen möglich:

  1. Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäude mit entsprechenden Nutzgärten und landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen (Familienbetrieb, der nebenberuflich bewirtschaftet wird)
  2. Gartenbaubetriebe (Betrieb, der Obst, Gemüse, Blumen, etc. anbaut)
  3. die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden (z.B. Supermärkte)
  4. Schank- und Speisewirtschaften (z.B. Gaststätte)
  5. nicht störende Handwerksbetriebe (z.B. Bäcker)

2. Reine Wohngebiete (Abkürzung: WR)

Ein reines Wohngebiet dient ausschließlich dem Wohnen. 

Somit ist die einzigen Gebäudemöglichkeit des Gebiets:

  1. Wohngebäude 

3. Allgemeine Wohngebiete (Abkürzung: WA)

Ein allgemeines Wohngebiet dient vorwiegend dem Wohnen. 

Dabei sind im WA folgende Nutzungen erlaubt:

1. über 50%:

  • Wohngebäude

2. unter 50%:

  • die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden (z.B. Supermarkt) 
  • Schank- und Speisewirtschaften (z.B. Gaststätte)
  • nicht störende Handwerksbetriebe (z.B. Bäcker)
  • Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke

4. Besondere Wohngebiete (Abkürzung: WB)

Ein besonderes Wohngebiet ist ein überwiegend bebautes Gebiet, welches aufgrund  von ausgeübter Wohnnutzung und vorhandener sonstiger Nutzung eine besondere Eigenart aufweist. In diesen Gebieten soll die Wohnnutzung unter Berücksichtigung der Eigenarten erhalten und fortentwickelt werden. Besondere Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen, jedoch auch der Unterbringung von Gewerbetreibenden und sonstigen Anlagen, insofern diese nach der besonderen Eigenart des Gebiets mit der Wohnnutzung vereinbart sind.

Im WB sind folgende Nutzungen zulässig:

  1. Wohngebäude
  2. Läden
  3. Betriebe des Beherbergungsgewerbes (z.B. Hotels) 
  4. Schank- und Speisewirtschaften (z.B. Gaststätte)
  5. sonstige Gewerbebetrieb 
  6. Geschäfts- und Bürogebäude
  7. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke

5. Dorfgebiete (Abkürzung: MD)

Ein Dorfgebiet dient der Unterbringung der Wirtschaftsstellen von land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen und der Unterbringung von wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner des Gebietes dienenden Handwerksbetrieben. Es ist vorrangig Rücksicht auf die Belangen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten zu nehmen. 

Im MD sind folgende Nutzungen möglich:

  1. Wirtschaftsstellen der land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude
  2.  Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäude mit entsprechenden Nutzgärten und landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen (Familienbetrieb, der nebenberuflich bewirtschaftet wird)
  3. sonstige Wohngebäude 
  4. Betriebe zur Be- und Verarbeitung sowie Sammlung der land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse
  5. Einzelhandelsbetriebe
  6. Schank-und Speisewirtschaften (z.B. Gaststätte)
  7. Betriebe des Beherbergungsgewerbes (z.B. Hotels) 
  8. sonstige Gewerbebetriebe
  9. Anlagen für örtliche Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
  10. Gartenbaubetriebe (Betrieb, der Obst, Gemüse, Blumen, etc. anbaut)
  11. Tankstellen

6. Mischgebiete (Abkürzung: MI)

Ein Mischgebiet dient dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Das bedeutet dort ist das Verhältnis von Wohnen und Gewerbe ausgewogen (50:50).

Im MI sind folgende Nutzungen erlaubt:

  1. Wohngebäude
  2. Geschäfts- und Bürogebäude
  3. Einzelhandelsbetriebe
  4. Schank-und Speisewirtschaften (z.B. Gaststätte)
  5. Betriebe des Beherbergungsgewerbes (z.B. Hotels) 
  6. sonstige Gewerbebetriebe
  7. Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
  8. Gartenbaubetriebe (Betrieb, der Obst, Gemüse, Blumen, etc. anbaut)
  9. Tankstellen
  10. Vergnügungsstätten (z.B. Clubs) in der Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind

7. Kerngebiet (Abkürzung: MK)

Ein Kerngebiet dient vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur. Ein typisches Beispiel in München ist das klassische Einkaufsgebiet - der Marienplatz. 

Im MK sind folgende Nutzungen zulässig:

  1. Geschäfts- Büro- und Verwaltungsgebäude
  2. Einzelhandelsbetriebe
  3. Schank-und Speisewirtschaften (z.B. Gaststätte)
  4. Betriebe des Beherbergungsgewerbes (z.B. Hotels) 
  5. Vergnügungsstätten (z.B. Clubs)
  6. sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe
  7. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
  8. Tankstellen
  9. Parkhäuser und Großgaragen
  10. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber und Betriebsleiter
  11. sonstige Wohnungen nach Maßgabe von Festsetzungen des Bebauungsplans

8. Urbane Gebiete (Abkürzung: MU)

Ein Urbanes Gebiet dient dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzungen nicht wesentlich stören. Die Nutzungsmischung muss nicht gleichgewichtig sein.

Im MU sind folgende Nutzungen möglich:

  1. Wohngebäude
  2. Geschäfts- und Bürogebäude
  3. Einzelhandelsbetriebe
  4. Schank-und Speisewirtschaften (z.B. Gaststätte)
  5. Betriebe des Beherbergungsgewerbes (z.B. Hotels) 
  6. sonstige Gewerbebetriebe
  7. Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke

9. Gewerbegebiete (Abkürzung: GE)

Ein Gewerbegebiet dient vorwiegend den Gewerbebetrieben. 

Im GE sind folgende Nutzungen erlaubt:

  1. Gewerbebetriebe aller Art 
  2. Lagerhäuser
  3. Lagerplätze 
  4. öffentliche Betriebe
  5. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
  6. Tankstellen
  7. Anlagen für sportliche Zwecke

10. Industriegebiet (Abkürzung: GI)

Ein Industriegebiet dient ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben und zwar vorwiegend solche Betriebe die in anderen Baugebieten unzulässig sind.

Im GI sind folgende Nutzungen zulässig:

  1. Gewerbebetriebe aller Art 
  2. Lagerhäuser
  3. Lagerplätze 
  4. öffentliche Betriebe
  5. Tankstellen

11. Sondergebiete (Abkürzung: SO)

Also Sondergebiet werden folgende Gebiete bezeichnet:

  1. Wochenendhausgebiete
  2. Ferienhausgebiete
  3. Campingplatzgebiete

12. Sonstige Sondergebiete (Abkürzung: SOM)

Sonstige Sondergebiete sind Gebiete, die sich von den anderen Baugebieten wesentlich unterscheiden. Dort sind Gebäude und Einrichtungen untergebracht, die sonst nirgends unterbringbar sind.

Folgende Gebiete werden als sonstige Sondergebiet bezeichnet:

  1. Kurgebiete
  2. Gebiete für Fremdbeherbergung
  3. Gebiete für Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe
  4. Gebiete für Messen, Ausstellungen und Kongresse
  5. Hochschulgebiete
  6. Klinikgebiete
  7. Hafengebiete
  8. Gebiete für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien dienen (z.B. Wind- und Sonnenenergie)

Merkmale des Flächennutzungsplans

Der Flächennutzungsplan ist ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Bauleitplanung in Deutschland. Seine zentralen Merkmale sind:

Vorbereitender Plan

  • Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan, der die langfristige Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in ihren Grundzügen festlegt.
  • Er bildet die Grundlage für verbindliche Bauleitpläne, besonders für die Bebauungspläne.

Maßstab und Darstellung

  • Der vorbereitende Bauleitplan wird normalerweise im Maßstab 1:10.000 erstellt.
  • Dieser gibt die geplanten Nutzungen grafisch als übersichtliche Karte wieder (z.B. durch Flächencodierungen für Wohnbauflächen, Gewerbegebiete, Grünflächen oder Verkehrsflächen).

Informeller Charakter 

  • Der FNP hat keine unmittelbare rechtliche Bindung für Bürger.
  • Er richtet sich primär an öffentliche Stellen, Behörden und Planungsverantwortliche, welche die städtebauliche Entwicklung steuern.

Ganzheitlicher Ansatz

Der Flächennutzungsplan berücksichtigt unterschiedliche Anforderungen und Interessen:

  • Städtebauliche Ziele: Steuerung der räumlichen Entwicklung und Bebauung
  • Umweltbelangen: Integration von Naturschutz, Klimaschutz und nachhaltiger Flächennutzung
  • Soziale und wirtschaftliche Bedürfnisse: Schaffung von Wohnraum, Gewerbeflächen und Infrastruktur

Mittelfristiger Planhorizont

  • Dieser Plan hat in den meisten Fällen einen Planungshorizont von 10-15 Jahren.
  • Er wird regelmäßig überarbeitet und an veränderte Rahmenbedingungen angepasst.

Abwägung der Interessen

  • Der Flächennutzungsplan muss eine gerechte Abwägung zwischen unterschiedlichen Nutzungsansprüchen (z.B. Wohnbebauung, Gewerbe, Landwirtschaft und Naturschutz) gewährleisten.
  • Dabei werden übergeordnete Planungen, wie die Regionalpläne, sowie kommunale Entwicklungsziele berücksichtigt.

Verfahrensgebundene Erstellung

  • Die Aufstellung des FNP erfolgt nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB).

Das Verfahren umfasst:

  • Beteiligung der Öffentlichkeit und relevanter Behörden
  • Abwägung der Stellungnahmen
  • Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde

Anpassungsfähigkeit

  • Dieser vorbereitende Bauleitplan kann durch Änderungen oder Ergänzungen flexibel an neue Gegebenheiten oder Anforderungen angepasst werden (z.B. neue Wohn- und Gewerbegebiete).

Grundlage für Bebauungspläne

  • Der Flächennutzungsplan dient als Orientierung und Planungsrahmen für die verbindlichen Bebauungspläne (B-Pläne), welche die Nutzung von einzelnen Grundstücken detailliert festgelegen.

Bedeutung und Nutzen des Flächennutzungsplans

Die Bedeutung und der Nutzen des Flächennutzungsplan zeigt sich in verschiedenen Aspekten:

Steuerung der Flächennutzung

Der FNP legt fest, welche Flächen für die Wohnbebauung, das Gewerbe, den Verkehr, die Grünanlagen und andere Zwecke vorgesehen sind. Dadurch schafft dieser die Grundlagen für:

  • Eine geordnete und zielgerichtete städtebauliche Entwicklung.
  • Die Vermeidung von Nutzungskonflikten, z. B. zwischen Wohngebieten und Industrieflächen.

Nachhaltige Raumplanung

Der Flächennutzungsplan berücksichtigt ökologische, ökonomische und soziale Belangen, um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Dies umfasst:

  • Den Schutz von Natur- und Landschaftsflächen
  • Die Minimierung von Flächenverbrauch und Bodenversiegelung
  • Die Anpassung an den Klimawandel (z. B. durch Ausweisung von Hochwasserschutzgebieten oder Grünflächen)

Grundlage für verbindliche Planungen

  • Dieser Plan ist der vorbereitende Bauleitplan, auf dessen Grundlagen die detaillierteren Bebauungspläne (B-Pläne) erstellt werden. 
  • Ohne den FNP ist eine rechtssichere Planung und Entwicklung neuer Baugebiete nicht möglich.

Förderung von Investitionen 

Ein gut durchdachter Flächennutzungsplan gibt Investoren und Unternehmen die Sicherheit über die zukünftige Nutzung von Flächen. Dies erleichtert:

  • Die Ansiedlung von Unternehmen
  • Die Schaffung von Wohnraum und Infrastruktur
  • Die Planung von langfristigen Projekten durch private und öffentliche Akteure

Sicherung öffentlicher Interessen

Durch den FNP können Kommunen ihre Entwicklungsziele und öffentlichen Interessen langfristig sichern. Unter diesen Interessen ist:

  • die Bereitstellung von Flächen für öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser oder Parks.
  • die Steuerung der Verkehrsplanung und Infrastruktur.
  • die Verhinderung einer unkontrollierten Zersiedelung.

Partizipation und Transparenz

  • Dieser vorbereitende Bauleitplan ist eine Methode, die durch Beteiligungsverfahren die Mitwirkung der Öffentlichkeit und anderer Beteiligten ermöglicht.
  • Dabei wird die Akzeptanz für geplante Maßnahmen und die Berücksichtigung vielfältiger Interessen in der Gemeindeentwicklung gestärkt.

Anpassungsfähigkeit an zukünftige Herausforderungen

  • Der Flächennutzungsplan bietet Flexibilität, um auf sich verändernde Rahmenbedingungen zu reagieren, wie den Bevölkerungswachstum oder -rückgang und die wirtschaftliche Veränderungen oder neue Umweltanforderungen.

Wo kann man einen Flächennutzungsplan einsehen und wie viel kostet das?

Einsicht in den Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan einer Gemeinde oder einer Stadt kann normalerweise auf den folgenden Wegen eingesehen werden:

1. Öffentliches Planungsamt:

  • Der FNP liegt bei der zuständigen Stadtverwaltung oder dem Gemeindeplanungsamt aus.
  • Dort können alle Bürger während der Öffnungszeiten Einsicht nehmen.
  • Die Einsichtnahme vor Ort ist in der Regel kostenfrei.

2. Online-Portale der Gemeinde:

  • Die meisten Städte und Gemeinden stellen den Flächennutzungsplan auf ihren offiziellen Webseiten oder über Geoinformationssysteme (GIS) digital zur Verfügung.
  • Dies macht eine bequeme Einsicht von zuhause aus möglich.
  • Die Online-Einsicht ist in den meisten Fällen kostenlos.

3. Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planänderungen:

  • Bei einer geplanten Änderung oder Neuaufstellung des FNP werden die Entwürfe im Rahmen der Bürgerbeteiligung öffentlich ausgelegt.
  • Diese Auslegungen finden häufig in Rathäusern oder anderen öffentlichen Einrichtungen statt und sind für alle Interessierten zugänglich.

Kosten für Kopien oder Auszüge

  • Kopien oder Ausdrucke der Flächennutzungsplans (z.B. einzelner Karten oder Textdokumente) können bei der Kommune auf Antrag erstellt werden.
  • Die Kosten dafür können je nach Gemeinde und Umfang variieren, liegen meisten aber zwischen einigen Cent pro Seite für eine einfache Kopie und zwischen 10 - 50€ für großformatige Pläne (z. B. im A0-Format). 
  • Auch digitale Auszüge (z. B. als PDF) werden teilweise gegen Gebühr bereitgestellt.

Erstellung eines Flächennutzungsplans

Die Erstellung des FNP ist ein komplexer Vorgang, welcher nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) durchgeführt wird. Das Ziel dabei ist es, eine langfristige und geordnete Nutzung der Flächen im Gemeindegebiet festzulegen. Dabei sind verschiedene Schritte und Beteiligungsverfahren erforderlich:

1. Beschluss zur Aufstellung

  • Der Gemeinderat oder der Stadtrat fasst den Beschluss, dass ein neuer FNP aufzustellen ist oder eine bestehender Plan geändert werden soll.
  • Dieser Beschluss wird öffentlich bekannt gemacht, um Transparenz und Beteiligung sicherzustellen.

2. Bestandsaufnahme und Analyse

  • Untersuchungen der aktuellen Flächennutzung, der Bevölkerungsentwicklung und der wirtschaftlichen sowie ökologischen Rahmenbedingungen werden durchgeführt.
  • Die übergeordneten Planungen (z.B. Regionalpläne oder Raumordnungsprogramme) werden berücksichtigt.
  • Zudem wird der Bedarf für das Wohnen, das Gewerbe, die Infrastruktur, den Naturschutz und die Freizeit erfasst.

3. Entwicklung von Planungszielen

  • Die Ziele und Leitlinien für die künftigen Entwicklungen der Gemeinde werden definiert.
  • Außerdem werden die verschiedenen Nutzungsinteressen (z. B. Wohnungsbau, Verkehrsinfrastruktur und Erhaltung von Grünflächen) abgewogen.

4. Entwurf des Flächennutzungsplans

  • Die Gemeinde erstellt einen ersten Entwurf des FNP in Kartenform und als schriftlichen Erläuterungsbericht.
  • Dabei werden die vorgesehenen Nutzungen für Wohnbauflächen, Gewerbegebiete, Verkehrsflächen, Grün- und Freiflächen sowie besondere Schutzgebiete dargestellt.

5. Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:

  • Die Bürger können sich über die Planung informieren und Stellungnahmen abgeben.
  • Häufig erfolgt dies durch öffentliche Auslegung von Planungsunterlagen oder Informationsveranstaltungen.

Beteiligung der Träger öffentlicher Belangen (TöB):

  • Behörden, Nachbargemeinden und andere Institutionen werden in die Planung mit einbezogen.
  • Stellungnahmen und fachliche Empfehlungen der Behörden werden berücksichtigt.

6. Überarbeitung des Entwurfs

  • Der Flächennutzungsplan wird auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungen der unterschiedlichen Pläne angepasst.
  • Danach wird ein überarbeiteter Planentwurf erstellt, der die Vorschläge und Einwände integriert.

7. Öffentliche Auslegung

  • Der überarbeitete Plan wird für die Dauer von mindestens einem Monat öffentlich ausgelegt.
  • Alle Bürger der Gemeinde haben erneuert die Möglichkeit ihre Meinung abzugeben.

8. Abwägung und Beschlussfassung

  • Der Gemeinderat prüft die eingegangenen Stellungnahmen und entscheidet über mögliche Änderungen des FNP.
  • Nach allen Abwägungen wird der endgültige Flächennutzungsplan beschlossen.

9. Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde

  • Nun wird der beschlossene FNP der zuständigen höheren Verwaltungsbehörde (z. B. Bezirksregierung oder Landesbehörde) zur Genehmigung vorgelegt.
  • Wenn dieser von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurde wird er rechtskräftig.

10. Bekanntmachung und Inkrafttreten

  • Zuletzt wird der FNP öffentlich bekannt gemacht und tritt in Kraft.
  • Alle Bürger können diesen nun einsehen.

Anpassung und Überarbeitung

Der Flächennutzungsplan wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst (z. B. durch Änderungen oder Ergänzungen), um auf neue Entwicklungen oder Herausforderungen zu reagieren.

FAQ - Häufig gestellte Fragen:

1. Was ist ein Flächennutzungsplan (FNP)?

Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte Nutzung aller Flächen im Gemeindegebiet in Grundzügen festlegt. Er dient als strategische Planungsmethode für die langfristige Entwicklung der Kommune und bildet die Grundlage für detaillierte Bebauungspläne.

2. Wer erstellt den Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan wird von der jeweiligen Gemeinde, Landratsamt oder Stadt in Zusammenarbeit mit Planungsbüros und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs (BauGB) erstellt.

3. Wo kann man den FNP einsehen?

Der Flächennutzungsplan liegt im Planungsamt der Gemeinde oder Stadt aus und kann dort während der Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden. Außerdem stellen viele Kommunen den Flächennutzungsplan auch digital auf ihrer Website oder über Geoinformationssysteme (GIS) zur Verfügung.

4. Ist der Flächennutzungsplan rechtlich bindend?

Der Flächennutzungsplan ist nicht unmittelbar rechtlich bindend für Bürger. Er dient als Orientierung für Behörden und Planungsverantwortliche. Verbindlich sind die auf Basis des Flächennutzungsplan erstellten Bebauungspläne.

5. Kann ich Einwände gegen den Flächennutzungsplan erheben?

Ja. Während der öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplan haben Bürger sowie andere Träger öffentlicher Belange das Recht eine Stellungnahmen abzugeben. Diese werden im Rahmen der Abwägung berücksichtigt.

6. Welche Flächennutzungen werden im Flächennutzungsplan dargestellt?

Der Flächennutzungsplan zeigt unter anderem Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industrieflächen, Verkehrsflächen, Grün- und Freiflächen, Flächen für öffentliche Einrichtungen und Schutzgebiete (z. B. Naturschutz, Hochwasserschutz).

7. Wie lange gilt ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan hat in der Regel einen Planungshorizont von 10 bis 20 Jahren, wird jedoch regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

8. Wie unterscheidet sich der Flächennutzungsplan vom Bebauungsplan?

Der Flächennutzungsplan ist ein übergeordneter, vorbereitender Plan, der die Grundzüge der Nutzung des gesamten Gemeindegebiets festlegt. Der Bebauungsplan ist ein detaillierter, verbindlicher Plan, der festlegt, wie einzelne Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen.

8. Was passiert, wenn sich der Bedarf an Flächennutzung ändert?

Wenn neue Anforderungen entstehen, kann der Flächennutzungsplan durch ein förmliches Änderungsverfahren angepasst werden. Dies geschieht beispielsweise, wenn neue Wohnbaugebiete oder Gewerbegebiete ausgewiesen werden sollen.

10. Kostet die Einsicht in den FNP etwas?

Die Einsicht in den  Flächennutzungsplan ist in der Regel kostenlos. Gebühren können anfallen, wenn Kopien oder großformatige Ausdrucke angefordert werden.

11. Was passiert, wenn kein Flächennutzungsplan vorhanden ist?

Fehlt ein Flächennutzungsplan, kann dies die langfristige Steuerung der Gemeindeentwicklung erschweren. Für die Aufstellung von Bebauungsplänen ist ein Flächennutzungsplan in der Regel erforderlich, da diese auf den Vorgaben des Flächennutzungsplan basieren.

12. Welche Rolle spielt der FNP für den Umweltschutz?

Der Flächennutzungsplan integriert ökologische Belange, indem er Schutzgebiete, Grünflächen und nachhaltige Nutzungskonzepte einplant. Dadurch trägt er zum Erhalt von Natur und Umwelt bei.

13. Wie kann ich mich am Planungsverfahren beteiligen?

Bürger können sich während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplan mit Anregungen und Einwänden einbringen.

14. Kann der Flächennutzungsplan mich als Grundstückseigentümer einschränken?

Der Flächennutzungsplan selbst ist nicht verbindlich für die Nutzung von Grundstücken. Einschränkungen oder Vorgaben ergeben sich erst aus den darauf basierenden Bebauungsplänen.

15. Wie lange dauert die Erstellung eines Flächennutzungsplans?

Die Erstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans ist ein langwieriger Vorgang und kann, abhängig von der Komplexität und der Beteiligung, mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

 

Jetzt, morgen oder übermorgen
Wir freuen uns auf Ihren gut gelaunten Anruf.

Happy Immo GmbH

  089 649 48 70
 
Kontakt Kontakt