Zinssubvention, Zuschüsse, Förderungen für Neubau, Umbau und Sanierung der KFW u.a. auch für das Heizungsgesetz GEG

Sie träumen täglich von Ihrer Wunschimmobilie, zögern aber beim Kauf, weil evtl. anstehende energetische Sanierungen oder größere Umbaumaßnahmen erforderlich sind? Dann haben wir gute Nachrichten für Sie, denn für den Kauf von renovierungsbedürftigen Häusern und Wohnungen mit anstehender energetischer Sanierung oder Heizungstausch gibt es zahlreiche staatliche Unterstützungen. Auch der Kauf von klimafreundlichen Neubau in Wohngebäuden wird mit günstigen Darlehen als Zinssubvention bezuschusst.

In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten staatlichen Förderungen für Neu -und Umbauten sowie Sanierungen im Jahr 2024. Hier sind insbesondere auch die Förderungen aus dem Heizungsgesetzt (GEG genannt) enthalten.

Manche Förderprogramme können sogar kombiniert werden, d.h. Sie können mehrere Förderungen in Anspruch nehmen. Außerdem gibt es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche regionale Förderprogramme. Deshalb ist es sinnvoll, sich von einem Finanzierungs- und Energieexperten beraten zu lassen.

 

KfW-Wohneigentumsprogramm (KfW) (Stand Mai 2024)

  • ab 3,76% Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) erhalten Sie einen Förderkredit
  • Förderung bis zu 100.000€ pro Vorhaben bei Bestandsimmobilien und Neubau
  • Förderung für Privatpersonen die eine Immobilie kaufen oder bauen und anschließend selbst dort wohnen (also nur Eigennutz)
  • gut kombinierbar mit anderen KfW-Förderprodukten
  • Kreditbeantragung über die KfW

 

Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (KfW) (Stand Mai 2024)

  • ab 2,55% Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) erhalten Sie einen Förderkredit 
  • gilt für den Erstkauf einer Neubau-Wohnung oder eines Neubauhauses
  • für Unternehmen (Wohnungsgesellschaft, Bauträger, Bestandshalter usw.), Privatpersonen und andere Investoren
  • Förderung bis zu 150.000€ je Wohnung
  • bis zu 10 Jahre Zinsbindung und bis zu 35 Jahre Darlehens-Laufzeit
  • Beratung beim Spezialisten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit und Antrag stellen über die KfW
  • ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht
  • Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln

 

Wohneigentum für Familien (WEF) (Stand Mai 2024)

  • ab 0,01% Sollzins pro Jahr (effektivem Jahreszins) erhalten Sie einen Förderkredit für einen klimafreundlichen Neubau
  • für Neubau (Bau und Erstkauf) und Bestandsimmobilien von Häusern und Eigentumswohnungen
  • Förderung von 170.000€ bis 270.000€
  • für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die die Immobilie selbst bewohnen
  • Förderung hängt vom Einkommen ab
  • Spezialisten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit beauftragen und Antrag stellen über die KfW

 

Erneuerbare Energie - Standard (KfW) (Stand Mai 2024)

  • ab 5,21% Sollzins pro Jahr (effektivem Jahreszins) erhalten Sie einen Förderkredit 
  • für Anlagen zur Errichtung von Wärme und Strom, für Speicher und Netze, wie Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas, etc.
  • Kredit für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen
  • für Neubau und Bestandsimmobilien
  • Antragsvorbereitung mit dem KfW-Förderassistenten

 

Wohn-Riester (Stand Mai 2024)

  • auch Eigenheimrente genannt
  • um eine Immobilie zu bauen oder zu kaufen, ein Darlehen zu tilgen oder einen Genossenschaftsanteil zu erwerben
  • um eine energetische Sanierung oder einen barrierearmen Umbau zu ermöglichen
  • für Eigentümer und Miteigentümer einer Immobilie in der Europäischen Union (EU) oder im Europäischen Wirtschaftsraum ( EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen), die die Immobilie selbst bewohnen
  • für Bestandsimmobilien und Neubau
  • Antragsstellung über die Deutsche Rentenversicherung

 

Wohnungsprämie (Stand Mai 2024)

  • staatliche Förderung für den Bau neuer Wohnungen (Neubau) --> meist wird das Geld für Bausparverträge angelegt
  • man muss mindestens 16 Jahre alt sein
  • Grenze der Förderung im Singlehaushalt: 70€ pro Jahr
  • Grenze der Förderung für Ehepaare: 140€ pro Jahr 
  • Einkommensgrenze des zu versteuernden Einkommens für Singles: 35.000€ pro Jahr
  • Einkommensgrenze des zu versteuernden Einkommens für Ehepaare: 70.000€ pro Jahr
  • Antragstellung (jährlich, wenn Sie bereits einen Bausparvertrag haben und die Voraussetzungen erfüllen) über eine Bank z.B. die VR Bank München Land eG 

 

Fachplanung und Baubegleitung (über die BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle(Stand Mai 2024)

  • für Neubauten
  • für energetische Fachplanungs -und Baubegleitungsleistungen
  • nur im Zusammenhang mit Förderungen von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) (nur bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes) und Heizungsoptimierung
  • Fördersatz beträgt 50%
  • förderfähige Ausgaben: bei Ein -und Zweifamilienhäusern 5.000€; bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten 2.000€ pro Wohneinheit und maximal 20.000€ 
  • Antragstellung über BAFA
  • Antragstellung mit Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) 
  • Energieeffizienz-Experten finden Sie hier

 

Wohngebäude - Kredit (KfW) (Stand Mai 2024)

  • ab 2,15% Sollzins pro Jahr (effektivem Jahreszins) erhalten Sie einen Förderkredit
  • für Bestandsimmobilien bei Sanierungen und Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses
  • für alle die klimafreundlich sanieren
  • Förderung von bis zu 150.000€ je Wohneinheit eines Effizienzhauses
  • zwischen 5% und 45% Tilgungszuschuss --> weniger zurückzahlen
  • zusätzliche Förderung für z.B. Baubegleitung möglich
  • Experten für Energieeffizienz beauftragen und Antrag stellen über KfW
  • für diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch
  • steht unter Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel

 

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude (KfW) (Stand Mai 2024)

  • ab 0,01% Sollzins pro Jahr (effektivem Jahreszins) erhalten Sie eine Förderung
  • für Bestandsimmobilien 
  • ergänzend zur bereits erteilten Zuschussförderung
  • für Privatpersonen und Investoren
  • Förderung bis zu 120.000€ je Wohneinheit
  • weiterer Zinsvorteil bei einem Haushaltseinkommen von bis zu 90.000€ pro Jahr
  • Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen über die KfW
  • für diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch
  • steht unter Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel

 

Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (KfW) (Stand Mai 2024)

  • bis zu 70% Zuschuss der förderfähigen Kosten 
  • für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung (Heizungstausch, weg von Öl und Gas - hin zu Geothermie, Photovoltaik usw.)
  • für Eigentümer von Bestandswohngebäuden in Deutschland
  • antragsberechtigt ab Ende Mai 2024 sind: Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümer­gemeinschaften (WEG) mit Maß­nahmen am Gemein­schafts­eigentum
  • Experten beauftragen, Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen und Antrag stellen über die KfW 
  • für diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch
  • steht unter Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel

 

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle - iSFP Indivueller Sanierungsfahrplan (BAFA) (Stand Mai 2024)

  • förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300€ brutto
  • Grundfördersatz: 15%
  • Höchstgrenze ohne iSFP-Bonus: 30.000€ pro Wohneinheit
  • Höchstgrenze mit Gewährleistung des iSFP-Bonus oder wenn der Eigentümer für den iSFP nicht antragsberechtigt ist: 60.000€ pro Wohneinheit
  • für Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen)
  • für Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • für Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
  • für den sommerlichen Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
  • bei Bestandsimmobilien
  • Antragstellung über BAFA
  • Antragstellung mit Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) 
  • Energieeffizienz-Experten finden Sie hier

 

Anlagetechnik (außer Heizung) (BAFA) (Stand Mai 2024)

  • förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300€ brutto
  • Grundfördersatz: 15%
  • Höchstgrenze ohne iSFP-Bonus: 30.000€ pro Wohneinheit
  • Höchstgrenze mit Gewährleistung des iSFP-Bonus oder wenn der Eigentümer für den iSFP nicht antragsberechtigt ist: 60.000€ pro Wohneinheit
  • für den Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen einschließlich Wärme-/Kälterückgewinnung
  • für den Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes
  • bei Bestandsimmobilien 
  • Antragstellung über BAFA
  • Antragstellung mit Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) 
  • Energieeffizienz-Experten finden Sie hier

 

 

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) (BAFA) (Stand Mai 2024)

  • förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300€ brutto
  • Grundfördersatz: 30%
  • Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit: 30.000€
  • Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für die zweite bis sechste Wohneinheit: jeweils 15.000€
  • Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben ab der siebten Wohneinheit: jeweils 8.000€
  • für die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes, sofern die Wärmeerzeugung, mit der das Gebäudenetz angetrieben wird, nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65% aus Anlagen nach BEG EM TMA ( technischen Mindestanforderungen ) Nummern 3.2 bis 3.7  und/oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt
  • für den Anschluss an ein Gebäudenetz bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes 
  • bei Bestandsimmobilien 
  • Antragstellung über BAFA
  • Antragstellung mit Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) 
  • Energieeffizienz-Experten finden Sie hier

 

Heizungsoptimierung (BAFA) (Stand Mai 2024)

  • förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300€ brutto
  • Grundfördersatz: 15%
  • Fördersatz bei Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen: 50%
  • Förderung bei Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz: Begrenzung auf Bestandgebäude mit höchstens 5 Wohneinheiten
  • Höchstgrenze bei energetischen Maßnahmen ohne iSFP-Bonus: 30.000€ pro Wohneinheit
  • Höchstgrenze bei energetischen Maßnahmen mit Gewährleistung des iSFP-Bonus oder wenn der Eigentümer für den iSFP nicht antragsberechtigt ist: 60.000€ pro Wohneinheit
  • für Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind
  • für  Heizungsanlage mit fossilen Brennstoffen, die nicht älter als zwanzig Jahre sind
  • für den hydraulische Abgleich der Heizungsanlage einschließlich der Einstellung der Heizkurve
  • für den Austausch von Heizungspumpen und die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • für Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinie
  • für die Dämmung von Rohrleitungen
  • für den Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • für die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • für den Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs
  • für den Einbau von elektrostatischer Staubabscheidung
  • für die Katalytische Nachverbrennung
  • für Systeme vollautomatischer Verbrennungsregelung
  • Im Zusammenhang mit den 3 hiervor genannten Maßnahmen auch förderfähig: Staubemissionsmessungen vor als auch nach der Umsetzung der Maßnahmen
  • für Bestandimmobilien
  • Antragstellung über BAFA
  • Antragstellung mit Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) 
  • Energieeffizienz-Experten finden Sie hier

 

Altersgerecht Umbauen - Kredit (KfW)  (Stand Mai 2024)

  • ab 2,76% Sollzins pro Jahr (effektivem Jahreszins) erhalten Sie einen Förderkredit
  • für den Abbau von Barrieren und besseren Einbruchschutz (auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum)
  • für alle Eigentümer, Unternehmen etc., die sich vor Einbruch schützen und die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren wollen
  • Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen über die KfW
  • für diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch
  • steht unter Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel

 

Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss (KfW) (Stand Mai 2024)

  • bis zu 2.500€ Zuschuss für Einzelmaßnahmen 
  • bis zu 6.250€ Zuschuss für den Standard "Altersgerechtes Haus"
  • für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort
  • unabhängig von Ihrem Alter
  • für alle, die mehr Wohnkomfort schaffen und Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren wollen (auch für den Kauf von barriere­reduziertem, umgebautem Wohnraum; auch für Mieter)
  • Zuschuss beantragen über die KfW

 

Förderung genossenschaftlichen Wohnens (KfW) (Stand Mai 2024)

  • ab 0,69% Sollzins pro Jahr ( effektivem Jahreszins) erhalten Sie eine Förderung
  • für den Erwerb von Genossenschafts­anteilen
  • für eine selbst­ genutzte Genossen­schafts­wohnung in Deutschland
  • für Privat­personen, die Genossen­schafts­anteile für selbst­ genutzten Wohn­raum erwerben möchten
  • Förderung bis zu 100.000€ 
  • 7,5% Tilgungszuschuss --> weniger zurückzahlen
  • Förderung mit der Antragsvorbereitung der KfW vorbereiten und Kredit beantragen über die KfW

 

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