Leider sind nicht alle Erben stets "in inniger Liebe zueinander" verbunden. Oftmals fällt durch die Vermeidung / Fehlen eines eindeutigen Testaments oder Erbvertrages ein Vermögen ohne klare Aufteilung im Gesamten an die Erben. Aus meinem Alltag als Immobilienmakler kann ich jedem nur wärmstens eine klare und eindeutige Verteilung des Vermögens zu Lebzeiten empfehlen. Dies dient sowohl dem Erhalt des erwirtschafteten / erarbeitetem Vermögens und fast immer ist eine Immobilienübertragung mit Nießbrauch ratsam.
Herausfordernd wird es oft, wenn z.B.
- eine Patchwork-Familie erbt
- Personen aufgrund von Alter (Demenz, Parkinson, Alzheimer, usw.) oder anderen Erkrankungen einen privaten oder gesetzlichen Betreuer haben
- Minderjährige erben und einen Zustimmung des Vormundschaftsgerichts nötig ist
- ein nicht verheirateter Ex-Lebensgefährte im geerbten Haus lebt
- Kredite / Darlehen oder weitere Schulden bestehen und mtl. zu bezahlen sind
- langjährige Streitigkeiten unter den Erben bereit seit Jahren bestehen
- Neid ein Thema ist
- die geerbte Immobilie weit vom eigenen Wohnort entfernt ist (Sie wohnen z.B. in Berlin und erben in München, Starnberg, Tegernsee oder Ebersberg)
- Grundstücken mit Erbbaurecht, wenn die Restlaufzeit unter 30 Jahre beträgt
- in der geerbten Wohnung ein Messie lebt
Bargeld lässt sich leicht aufteilen. Bei Immobilien ist oftmals nur der Verkauf der Immobilie der sinnvolle Weg, um sich untereinander aufzuteilen (zu einigen) und oftmals notwendig, um die anstehende Erbschaftssteuer beim Finanzamt bezahlen zu können.
Die Steuerfreibeträge sind bei einem Haus in München schnell mal "nur ein Bruchteil" der Erbschaft. Steuerfrei erben können:
EUR 500.000 - Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
EUR 400.000 - Kinder und Stiefkinder (Adoptiert)
EUR 200.000 - Enkel, deren Eltern noch leben
EUR 400.000 - Enkel, deren Eltern nicht mehr leben
EUR 100.000 - Urenkel
EUR 100.000 - Eltern und Großeltern des Verstorbenen
EUR 20.000 - übrige Erben (Lebensgefährte, Bekannte, Freunde, Tierheim usw.)
Gerne können wir Sie beraten, wie Sie einen Erbenstreit vermeiden oder auflösen können. Als geprüfter Immobilienmediator kann ich Ihnen zeigen, wie Sie hohe Honorare für Rechtsanwälte und langjährige, meist frustrierende Streitigkeiten vor Gericht vermeiden können. Sinn und Ziel ist die (Auf-)-Lösung der Eigentümergemeinschaft und ein konfliktfreies Aufteilen bzw. Verkaufen von den geerbtem Haus oder Grundstück.
Bestehen seitens eines Miterbens Zweifel, ob der eingeschätzte Immobilienwert auch der Höchstpreis ist, bietet sich ein Bieterverfahren an. Gerne können Sie hier Details des Bieterverfahrens nachlesen.
Wenn Sie schnell Geld brauchen und den Erbteil verkaufen - wie geht dies?
Wenn Sie Mitglied einer Erbengemeinschaft sind und Ihren Erbteil verkaufen wollen, freuen wir uns auch auf Ihren Anruf unter 089 6494870. Auch ein Immobilienverkauf in 48 Stunden ist bei uns möglich.
Sie haben Fragen? Dann nehmen Sie gleich zur unverbindlichen Erstinformation Kontakt mit uns auf:
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Happy Immo GmbH
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