Höhe der Gewerbesteuersätze in München und Umland

Gewerbesteuer in München und UmlandHöhe der Gewerbesteuersätze in München und Landkreise Ebersberg, Miesbach, Rosenheim, Starnberg, Traunstein

Die Gewerbesteuer ist ein wichtiger Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung und für die Standortwahl eines Unternehmens in und um München. München zählt mit einem Hebesatz von 490 % zu den teuersten Gewerbestandorten in Bayern, wodurch die Unternehmen vor besondere Herausforderungen gestellt werden. Die Umlandgemeinden hingegen, locken viel Unternehmer mit ihren deutlich niedrigeren Hebesätzen an (z. B. Grünwald mit 240% oder Oberhaching mit 250%). Diese Unterschiede prägen nicht nur die Attraktivität der Standorte, sondern beeinflussen auch die Wettbewerbssituation zwischen Stadt und Land. In diesem Artikel werden wir Ihnen erklären was die Gewerbesteuer ist, welche Merkmale diese hat, welche wirtschaftlichen Auswirkungen sie mit sich bringt und welche Bedeutung sie für Unternehmen und Kommunen hat. Zudem werden wir erläutern wer die Gewerbesteuer zahlen muss, wie und von wem diese berechnet und festgelegt wird und welche Vor- und Nachteile diese Steuer hat. Zuletzt werden wir Ihnen eine Liste bereitstellen, welche zeigt, wie hoch die Gewerbesteuersätze im Raum München und in den anliegenden Umlandgemeinden und Landkreisten sind. 

Definition der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer die von Unternehmen und selbständig tätigen Personen in Deutschland auf ihre gewerblichen Einkünfte erhoben wird. Sie zählt zu den Ertragsteuern und wird auf den Gewinn eines Unternehmens erhoben, der aus seiner gewerblichen Tätigkeit erzielt wird. Die Gewerbesteuer wird in % angegeben. 

Liste der Gewerbesteuersätze in München und dessen Umlandgemeinden und Landkreisen MUC, EBE, RO, MB und TR

Wir haben für Sie eine Liste über die Hebesätze der Gewerbesteuer erstellt. Hier finden Sie eine Auflistung der jeweiligen Gewerbesteuersätze:

Anzing: 360% (telefonisch erfragt)

Aschau im Chiemgau: 350% (telefonisch erfragt)

Aschheim: 310 %

Aßling: 370%

Aying: 260%

Bad Aibling: 400% 

Bad Tölz: 380% (telefonisch erfragt) 

Bad Wiessee: 240 %

Baierbrunn: 300% 

Baldham-Vaterstetten: 320%

Bayrischzell: 380% (telefonisch erfragt) 

Berg am Starnberger See: 330%

Bergen im Chiemgau: 350%

Bernau im Chiemgau: 350% 

Bruck: 310% 

Bruckmühl: 380%

Brunnthal: 330%

Chieming: 330% (telefonisch erfragt) 

Dachau: 370% (telefonisch erfragt) 

Dietramszell: 320%

Ebersberg: 360% (telefonisch erfragt)

Egling: 320%

Egmating: 350%

Emmering / FFB: 380%

Feldafing: 290% (telefonisch erfragt)

Feldkirchen: 330%

Feldkirchen-Westerham: 380%

Fischbachau: 380% (telefonisch erfragt)

Fürstenfeldbruck: 380%

Garching: 330%

Gauting: 330%

Geretsried: 380%

Germering: 380%

Gilching: 340% (telefonisch erfragt)

Glonn: 310%

Gmund am Tegernsee: 350%

Grabenstätt: 350%

Gräfelfing: 250%

Grafing bei München: 330%

Grasbrunn: 290%

Grassau im Chiemgau: 380% (telefonisch erfragt)

Grünwald: 240% (telefonisch erfragt)

Gstadt am Chiemsee: 320%

Haar: 350% 

Haimhausen: 340%

Hausham - Schliersee: 380%

Herrsching: 320%

Hohenbrunn - Riemerling: 320%

Höhenkirchen - Siegertsbrunn: 330% (telefonisch erfragt)

Hohenlinden: 330%

Holzkirchen: 380%

Icking: 310%

Inning am Ammersee: 330%

Irschenberg: 380% 

Ismaning: 330%

Karlsfeld: 370%

Kirchheim: 360%

Kirchseeon: 330%

Kolbermoor: 400%

Königsdorf: 330%

Krailling: 310%

Kreuth am Tegernsee: 380%

Lenggries: 310%

Markt Schwaben: 360%

Marquartstein im Chiemgau: 350%

Miesbach: 380%

Moosach bei Ebersberg: 310% (telefonisch erfragt)

München: 490%

Neubiberg: 280%

Neuried: 330%

Oberhaching: 250%

Oberpframmern: 310%

Oberschleißheim: 350%

Olching: 350%

Otterfing: 300%

Ottobrunn: 340%

Planegg: 310%

Pliening - Landsham: 380%

Poing: 310%

Prien am Chiemsee: 390% (telefonisch erfragt)

Puchheim: 350%

Pullach im Isartal: 260%

Putzbrunn: 320% (telefonisch erfragt)

Reit im Winkl: 380%

Rimsting: 350%

Rosenheim: 400%

Rottach-Egern: 350%

Sauerlach: 295% 

Schäftlarn: 320%

Seeon-Seebruck: 330% (telefonisch erfragt)

Starnberg: 380%

Steinhöring: 320%

Stephanskirchen:  310%

Straßlach-Dingharting: 250%

Taufkirchen: 350%

Tegernsee: 380%

Tutzing: 300%

Übersee: 350%

Unterföhring: 330%

Unterhaching: 295%

Unterschleißheim: 330%

Unterwössen im Chiemgau: 350% (telefonisch erfragt)

Valley: 380%

Waakirchen: 310% (telefonisch erfragt)

Weßling: 330%

Weyarn: 360%

Wolfratshausen: 380%

Wörthsee: 330%

Zorneding: 310% (telefonisch erfragt)

 

Die Gewerbesteuersätze wurden im November 2024 telefonisch oder per Blick auf die Homepage der jeweiligen Gemeinde/Kommune erfasst. Diese können sich ändern. Irrtum vorbehalten, unsererseits erfolgt keine Haftung für die Richtigkeit.

Merkmale der Gewerbesteuer

Auch die Gewerbesteuer hat verschiedene charakteristische Merkmale, welche sie von anderen einkommensunabhängigen Steuern wie z.B. die MWSt. unterscheidet. Einige dieser Merkmale sind:

1. Steuerbemessungsgrundlage

Gewerbeertrag (Gewinn):

  • Die Steuer wird auf den Gewerbeertrag erhoben, welcher sich aus dem Gewinn des Unternehmens ergibt. Dieser wird nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) berechnet, jedoch mit bestimmten Kürzungen und Hinzurechnungen. 

Berechnung des Gewinns:

  • Der Gewinn wird durch die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben errechnet. Dieser Gewinn wird für die Gewerbesteuer durch Hinzurechnungen (z. B. bestimmte Mieten oder Leasingraten) und Kürzungen, wie für bestimmte steuerliche Vorteile, angepasst.

2. Hebesatz

Kommunale Festlegung:

  • Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt und liegt normalerweise zwischen 200% und 900% des Steuermessbetrags. Tendenziell haben Großstädte höhere Hebesätze als Kleinstädte.

Auswirkung auf die Steuerhöhe:

  • Der Hebesatz multipliziert den Steuermessbetrag und bestimmt so die Höhe der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer.

3. Steuermessbetrag

  • Der Steuermessbetrag wird vom Finanzamt berechnet und beträgt 3,5% des Gewerbeertrags (das ist der Gewinn eines Unternehmens nach den Hinzurechnungen und Kürzungen)

4. Freibeträge

Freibeträge für Einzelunternehmen und Personengesellschaften:

  • Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (wie OHG, KG) gibt es einen Freibetrag von 24.500 €. Das heißt, dass der Gewinn bis zu diesem Betrag nicht besteuert wird. 

Keine Freibeträge für Kapitalgesellschaften:

  • Für Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) gibt es keinen Freibetrag. Diese müssen auf ihren gesamten Gewerbeertrag die Gewerbesteuer zahlen.

5. Zahlung und Fälligkeit

  • Die Gewerbesteuer wird vierteljährlich im Voraus gezahlt. Diese basieren auf den voraussichtlichen Steuerzahlungen und werden von der Kommune im Gewerbesteuerbescheid als Vorauszahlung festgelegt
  • Die endgültige Steuer wird dann nach der Jahreserklärung festgesetzt.

6. Anrechnungen auf die Einkommenssteuer

Teilerstattung für Einzelunternehmer und Gesellschafter:

  • Die gezahlte Gewerbesteuer kann bei Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Dadurch entsteht eine Steuererleichterung bzw. ehrlicherweise wird eine Doppelbesteuerung (Steuer auf Steuerzahlung) vermieden.

Keine Erstattung für Kapitalgesellschaften:

  • Für Kapitalgesellschaften gibt es allerdings keine Anrechnung der Gewerbesteuer, da die Körperschaftssteuer mit 15 % des Gewinns fix und niedriger als die gestaffelte Einkommensteuer von bis zu 48,5 % incl. Solidaritätszuschlag ist

7. Wirtschaftliche Bedeutung

Einnahmequelle der Kommunen:

  • Die Gewerbesteuer ist eine bedeutende Einnahmequelle für Kommunen. Deshalb wird diese auch von jeweiligen Kommunalbehörden festgelegt und verwaltet.

Veränderungen durch den Hebesatz:

  • Unternehmen in Gemeinden mit einem hohen Hebesatz zahlen mehr Gewerbesteuer, wodurch ihre Standortwahl beeinflusst werden kann.

Wirtschaftliche Auswirkungen der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer hat weitreichende wirtschaftliche Auswirkungen auf Unternehmen, die Kommunen und das Gesamtwirtschaftssystem. Diese Steuer beeinflusst die wirtschaftliche Entwicklung von Regionen. Die wichtigsten wirtschaftlichen Auswirkungen sind:

1. Wettbewerbsverzerrung durch unterschiedliche Hebesätze

Standortwahl von Unternehmen:

  • Die Höhe der Gewerbesteuer kann die Standortwahl von Unternehmen beeinflussen, da der Hebesatz der Steuer von den einzelnen Kommunen festgelegt wird.
  • Um ihre Steuerlast zu verringern, tendieren Unternehmen dazu, sich in Gemeinden mit niedrigen Hebesätzen niederzulassen.
  • Dadurch entstehen Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Kommunen.

Verlagerung von Unternehmen:

  • Besonders größere Unternehmen oder multinationale Konzerne könnten bei hohen Gewerbesteuerbelastungen ihre Unternehmensstandorte in andere Kommunen innerhalb Deutschlands verlagern.
  • Dies führt zu einer Reduzierung von Steuererträgen für hochbesteuerte Gemeinden.

2. Belastung für Unternehmen

Hohe Steuerlast:

  • Gerade für kleine oder mittelständische Unternehmen (KMU) kann die Gewerbesteuer eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.
  • Besonders Unternehmen mit geringeren Gewinnmargen sind durch die Steuer stark betroffen.

Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften:

  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften können von einem Freibetrag profitieren.
  • Kapitalgesellschaften hingegen haben diesen Freibetrag nicht, wodurch ihre Steuerlast in Relation zum Gewinn oft höher ausfällt.

Doppelte Steuerlast für Kapitalgesellschaften:

  • Die Steuerlast von Kapitalgesellschaften kann durch die Gewerbesteuer und die Körperschaftssteuer, welche sie auf ihren Gewinn zahlen müssen, verdoppelt werden.
  • Personengesellschaften oder Einzelunternehmen müssen allerdings nur einmal die Einkommenssteuer zahlen. 

3. Auswirkungen auf Investitionsentscheidung

Kapitaleinsatz und Expansion:

  • Insbesondere in Regionen mit einem hohen Hebesatz, können Unternehmen durch die Gewerbesteuer zur Reduzierung oder zur Verschiebung ihrer Investitionen angeregt werden.
  • In Regionen mit niedrigen Steuersätzen könnten Unternehmen mehr investieren.

Niedrigsteuerstandorte:

  • In Gemeinden mit niedrigen Hebesätzen kann es zu einer Ansiedlung von Unternehmen kommen, welche die steuergünstigen Bedingungen ausnutzen wollen. Dadurch kann eine Erhöhung der regionalen Investitionen entstehen.

4. Verwaltung und Steueraufwand

Bürokratischer Aufwand:

  • Durch die Gewerbesteuer wird ein bürokratischer Aufwand für Unternehmen verursacht, da die Gewerbesteuer eine Vielzahl von steuerlichen Anpassungen und Deklarationen erfordert.
  • Um die Steuern korrekt zu berechnen und abzuführen, müssen besonders kleine Unternehmen in der Buchhaltung und in der Steuerberatung mehr Aufwand betreiben.

Komplexität bei der Steuerberatung:

  • Die Berechnung der Gewerbesteuer ist durch verschiedene Hinzu- und Kürzungsfaktoren (z.B. für Mieten, Leasingraten oder Finanzaufwendungen) sehr komplex, wodurch es zu Fehlerquellen und einem höheren Bedarf an Steuerberatung kommen kann.

5. Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte

Einnahmequelle für Kommunen:

  • Die Gewerbesteuer ist eine bedeutende Einnahmequelle für die Kommunen und trägt viel zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben bei (z. B. Infrastruktur, Bildung und Sozialleistungen).
  • Orte, die einen hohen Hebesatz haben, können größere Einnahmen erzielen, wodurch ihnen mehr Spielraum für Investitionen geboten wird.

Abhängigkeit von der Wirtschaftslage:

  • Eine Rezession oder ein wirtschaftlicher Abschwung kann zu einem Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen führen, da die Gewerbesteuer stark von der Wirtschaftslage abhängt.
  • Dadurch können besonders in Gemeinden mit hohen Hebesätzen haushaltstechnische Engpässe entstehen.

6. Förderung von Steuermodellen und Steuervermeidung

Steuervermeidung:

  • Einige Unternehmen könnten versuchen ihre steuerliche Belastung zu minimieren, indem sie ihre Gewinnermittlung optimieren (z.B. durch Verlagerung von Gewinnen in Regionen mit niedrigen Gewerbesteuersätzen). 
  • Da nicht alle Unternehmen ihre Steuerlast auf die gleiche Weise optimieren können, kann dies zu einer Verzerrung des Wettbewerbs führen. 

Verlagerung von Geschäftstätigkeiten:

  • In vielen Fällen kann die Gewerbesteuer die Unternehmen auch dazu verleiten ihre Geschäftsaktivitäten in andern Ländern oder "Steuerparadiese" zu verlagern, damit die Steuerbelastung sinkt, wodurch negative Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft und die lokale Arbeitsmarktentwicklung entstehen können. 

7. Soziale Auswirkungen

Arbeitsmarkt:

  • In Regionen mit hohen Gewerbesteuersätzen haben die meisten Unternehmen weniger "Anreize" neue Arbeitsplätze zu schaffen oder in diesen Standort zu investieren. 
  • Steuerlich begünstigte Standorte haben dadurch allerdings eine Zunahme von Arbeitsplätzen.

Gleichgewicht zwischen Stadt und Land:

  • Die regionale Entwicklung kann durch die Gewerbesteuer beeinflusst werden. 
  • Eine Stadt mit hohem Hebesatz kann gegenüber einem ländlichen Gebiet mit niedrigem Steuersatz benachteiligt sein, wodurch eine Verlagerung von Arbeitsplätzen und Investitionen entstehen kann.

Die Bedeutung der Gewerbesteuer für Unternehmen und Kommunen

Die Gewerbesteuer hat sowohl für Unternehmen als auch für die Gemeinden eine große Bedeutung. Diese Steuer beeinflusst die Wirtschaftlichkeit von Unternehmen und die Finanzierung von kommunalen Aufgaben. 

Die wesentlichen Aspekte der Bedeutung für Unternehmen sind:

Finanzielle Belastung

Steueraufwand:

  • Für Unternehmen ist die Gewerbesteuer eine zusätzliche finanzielle Belastung, welche je nach Höhe des Gewinns und des Hebesatzes der jeweiligen Kommune schwerwiegend sein kann. 
  • Insbesondere für kleine Unternehmen und solche mit einem niedrigen Gewinn kann diese Steuer eine große Kostenbelastung darstellen.

Wettbewerbsnachteile:

  • Es können Wettbewerbsnachteile entstehen, da die Unternehmen in Orten mit hohem Hebesatz mehr Gewerbesteuer zahlen müssen als Unternehmen in Gemeinden mit niedrigem Hebesatz. 
  • Dadurch kann auch die Standfortwahl beeinflusst werden, weil die meisten Unternehmen ihre Steuerlast minimieren möchten.

Investitionsentscheidungen

Steuerliche Auswirkungen auf Investitionen:

  • Bei der Investitionsentscheidung wird auch die Höhe der Gewerbesteuer berücksichtigt.
  • Wenn die Steuerlast zu hoch ist, könnten Unternehmen ihre Investitionen verschieben oder sogar den Standort wechseln.

Steuerliche Planung:

  • Die steuerliche Gewinnermittlung muss sorgfältig geplant werden, um die Gewerbesteuer optimieren zu können.
  • Unternehmen müssen gegebenenfalls auch durch steuerliche Gestaltungsräume (z.B. durch Abschreibungen oder Änderungen in der Finanzierungsstruktur) die Steuerlast minimieren.

Verwaltungskosten

Bürokratischer Aufwand:

  • Unternehmen müssen eine gewisse steuerliche und buchhalterische Verwaltung für die Gewerbesteuer führen.
  • Besonders kleine und mittelständische Unternehmen haben dadurch höhere Verwaltungskosten, da sie dafür entsprechende Ressourcen aufwenden müssen.

Steuerberatung:

  • Unternehmen sind gegebenenfalls dazu gezwungen einen Steuerberater hinzuzuziehen, da die Berechnungen und Anpassungen der Gewerbesteuer sehr komplex sind.
  • Dies verursacht zusätzliche Kosten.

Die wesentlichen Aspekte der Bedeutung für Kommunen sind:

Wichtige Einnahmenquelle

Finanzierung öffentlicher Aufgaben:

  • Für die Gemeinden ist die Gewerbesteuer eine wichtige Einnahmequelle.
  • Diese wird vor allem für die Finanzierung von kommunalen Aufgaben, wie die Infrastruktur, die Bildung, die öffentliche Sicherheit, die Sozialleistungen und die kulturellen Einrichtungen, verwendet.

Abhängigkeit von der Wirtschaftslage:

  • Die Gewerbesteuer hängt direkt vom wirtschaftlichen Erfolg der ansässigen Unternehmen ab, wodurch sie in wirtschaftlich schwächeren Zeiten schwanken kann. 
  • Ein Rückgang der wirtschaftlichen Aktivität in einer Region kann zu geringeren Gewerbesteuereinnahmen führen, wodurch die Haushaltsplanung der Kommunen erschwert wird.

Hebesatz und Wettbewerb zwischen den Kommunen 

Wettbewerb um Unternehmen:

  • Der Hebesatz, der von jedem Ort selbst festgelegt wird, hat Einfluss auf die Standortwahl von Unternehmen.
  • Gemeinden mit einem niedrigem Hebesatz haben einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Regionen mit einem relativ hohem Hebesatz, da sie Unternehmen steuerlich günstigere Bedingungen bieten.
  • Andererseits können Kommunen mit hohen Gewerbesteuersätzen ihre Einnahmen maximieren, indem sie den Steuermessbetrag erhöhen.

Auswirkungen auf die regionalwirtschaftliche Entwicklung:

  • Orte, die ihre Gewerbesteuereinnahmen erhöhen möchten, könnten durch niedrige Steuersätze Unternehmen anziehen, wodurch mehr Arbeitsplätze und wirtschaftliche Aktivitäten entstehen können.
  • Dies kann die lokale Wirtschaftskraft und das Wohlstandsniveau steigern.

Soziale Infrastruktur und kommunale Dienstleistungen

Finanzierung sozialer und öffentlicher Dienste:

  • Durch die Gewerbesteuer können Gemeinden viele öffentliche Dienstleistungen, wie Bildung, Gesundheitsversorgung, soziale Einrichtungen und Infrastruktur, finanzieren.
  • Eine hohe Gewerbesteuer kann daher die Qualität und Quantität der in der Region angebotenen öffentlichen Dienstleistungen beeinflussen.

Dynamik der urbanen Entwicklung:

  • Die Einnahmen der Gewerbesteuer sind besonders in Städten und Ballungsräumen mit hohen Hebesätzen ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung von Großprojekten (z.B. Ausbau von Verkehrsnetzen, Wohnungen und anderen öffentlichen Einrichtungen). 

Wer zahlt die Gewerbesteuer?

Grundsätzlich zahlen alle Gewerbetreibenden, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, die Gewerbesteuer.

Diese Zahlenden sind:

Unternehmen:

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
  • Personengesellschaften (OHG, KG)
  • Einzelunternehmen (Einzelkaufleute)

Selbstständige Gewerbetreibende

  • Auch Selbstständige, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, zahlen ebenfalls die Gewerbesteuer.
  • Freiberufler (z.B. Ärzte, Anwälte, Künstler) werden von der Zahlungspflicht der Gewerbesteuer ausgenommen, da diese Tätigkeit nicht als Gewerbe gilt.

Berechnung und Festlegung der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird in München vom Finanzamt berechnet und festgesetzt.

Dabei sind folgende Schritte und Institutionen wichtig:

1. Ermittlung des Gewerbeertrags

Der Gewerbeertrag basiert auf dem Gewinn eines Unternehmens, welcher nach den allgemeinen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) berechnet wird. Dabei wird der Jahresüberschuss (also der Gewinn nach Abzug der Aufwendungen) eines Unternehmens herangezogen, wobei es jedoch spezielle Hinzu- und Kürzungsfaktoren gibt, welche für die Gewerbesteuer relevant sind.

Hinzurechnungen:

  • Zur Gewerbesteuer müssen bestimmte Posten, die in der Gewinnermittlung des Unternehmens enthalten sind, hinzuaddiert werden.
  • Das können z.B. Zinsen, Mieten und Leasingaufwendungen sein.

Kürzungen:

  • Zudem gibt es bestimmte Kürzungsbeträge, welche vom Gewerbeertrag abgezogen / ausgeschlossen werden. 
  • Dies kann z. B. der Freibetrag (24.500€) für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, der vom Gewerbeertrag abgezogen wird bevor die Steuerberechnung erfolgt, sein.

2. Berechnung des Steuermessbetrags

Steuermessbetrag:

  • Der Steuermessbetrag beträgt 3,5% des errechneten Gewerbeertrags. 
  • Dieser Betrag ist der Ausgangswert für die Berechnung der tatsächlichen Steuer.

Die Formel lautet also:

Steuermessbetrag = Gewerbeertrag x 3,5%

Beispiel:

Der Gewerbeertrag der Sportartikel AG beträgt 350.000€.

Also rechnen wir: 350.000€ x 3,5% = 12.250€ 

Somit beträgt der Steuermessbetrag 12.250€.

3. Anwendung des Hebesatzes

Hebesatz der Gemeinde:

  • Der Hebesatz wird (wie wir bereits wissen) von der jeweiligen Gemeinde festgelegt. 
  • In München beträgt der Hebesatz derzeit 490%. 
  • Der Hebesatz multipliziert sich bei der Berechnung mit dem Steuermessbetrag.
  • So wird die endgültige Gewerbesteuer ermittelt.

Die Formel lautet:

Gewerbesteuer = Steuermessbetrag x Hebesatz

Beispiel:

Die Sportartikel AG hat ihren Sitz in München. Also beträgt der Hebesatz 490%. Der zuvor berechnete Steuermessbetrag beträgt 12.250€.

Somit rechnen wir: 12.250€ x 490 % = 60.025 €

Die Sportartikel AG muss also 60.025€ Gewerbesteuer zahlen.

4. Vorauszahlungen und Schlussabrechnung

Vorauszahlungen:

  • Ein Unternehmen muss vierteljährig eine Vorauszahlung auf die Gewerbesteuer leisten.
  • Diese Vorauszahlungen sind eine Schätzung der Steuerbeträge durch das  Finanzamt.

Jahreserklärung und endgültige Festsetzung:

  • Am Ende des Jahres gibt jedes Unternehmen eine Gewerbesteuererklärung ab.
  • Anhand dieser Erklärung wird die endgültige Gewerbesteuer ermittelt.
  • Falls das Unternehmen zu viel im Voraus gezahlt hat, bekommt es eine Rückerstattung.
  • Wurden zu wenig Vorauszahlungen geleistet, muss das Unternehmen die Differenz nachzahlen.

Vor- und Nachteile der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer hat sowohl Vorteile, als auch Nachteile. Diese können je nach Perspektive und Situation unterschiedlich wahrgenommen werden.

Die wichtigsten Vorteile der Gewerbesteuer sind:

Einnahmequelle für Gemeinden und Städten

Stabile kommunale Finanzierung:

  • Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen.
  • Diese trägt zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben bei (Infrastruktur, Bildung, soziale Dienstleistungen und öffentliche Sicherheit).
  • Ohne diese Einnahmen wären viele kommunale Projekte schwer zu finanzieren.

Unabhängigkeit der Kommunen:

  • Da die Gewerbesteuer auf die wirtschaftliche Leistung der Unternehmen in der jeweiligen Kommune angewiesen ist, können die Gemeinden ihre "Finanzkraft" durch das Anpassen der Hebesätze selbst beeinflussen.
  • In "boomenden" wirtschaftlichen Regionen sind die Einnahmen tendenziell höher.

Steuergerechtigkeit

Steuergerechtigkeit und regionale Anpassung:

  • Ein Unternehmen zahlt Gewerbesteuer in der Region, in der es tatsächlich tätig ist.
  • Dadurch wird sichergestellt, dass die wirtschaftlichen Ergebnisse des Unternehmens auch direkt zur Finanzierung von der lokalen Infrastruktur und öffentlichen Dienstleistung genutzt werden.
  • Von dieser profitiert das Unternehmen ebenfalls.

Flexibilität für Kommunen

Steueroptische Einflussnahme:

  • Gemeinden können durch die Höhe des Hebesatzes die Gewerbesteuer selbst bestimmen und somit die wirtschaftliche Ansiedlung von Unternehmen beeinflussen.
  • Ein niedriger Gewerbesteuersatz kann als Standortvorteil genutzt werden, um Unternehmen anzuziehen und Arbeitsplätze zu schaffen.

Förderung der Wirtschaft

Förderung von Investitionen und Innovation:

  • Es können mehr Investitionen und innovative Projekte angeregt werden, wenn die Unternehmen in einer Region von niedrigen Hebesätzen profitieren.
  • Dies fördert die wirtschaftliche Entwicklung und schafft neue Arbeitsplätze.

Die wichtigsten Nachteile der Gewerbesteuer sind:

Hohe Steuerlast für Unternehmen

Zusätzliche Belastung:

  • Die Gewerbesteuer ist eine zusätzliche finanzielle Belastung für Unternehmen, welche besonders für kleine und mittelstädtische Unternehmen spürbar sein kann.
  • Besonders in Regionen mit hohen Hebesätzen, kann die Steuer die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigen.

Effekte auf Investitionen:

  • Wenn die Steuerlast als zu hoch empfunden wird, können Unternehmen möglicherweise ihre Investitionen verschieben oder den Standort wechseln.

Unterschiedliche Hebesätze zwischen Kommunen

Wettbewerbsnachteil für Unternehmen:

  • Es kann ein Ungleichgewicht entstehen, da der Gewerbesteuersatz je nach Kommune variieren kann.
  • Insbesondere Unternehmen in Regionen mit hohem Hebesatz können benachteiligt sein durch benachbarte Kommunen mit niedrigen Gewerbesteuersatz.

Verschiebung von Unternehmen:

  • Hohe Gewerbesteuersätze in bestimmten Städten oder Gemeinden könnten dazu führen, dass Unternehmen den Standort wechseln oder ausweichen, um von günstigeren Steuerbedingungen in anderen Regionen zu profitieren.

Verwaltungsaufwand und Bürokratie

Hoher bürokratischer Aufwand:

  • Die Berechnung und Abführung der Gewerbesteuer erfordert eine umfassende steuerliche Dokumentation.
  • Dies kann besonders für kleine Unternehmen einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten.

Komplexität der Steuererklärung:

  • Die Gewerbesteuererklärung ist oft komplex und erfordert genaue Berechnungen der Hinzurechnungen und Kürzungen.
  • Dies kann zu Zusatzkosten führen, wenn Unternehmen auf Steuerberater angewiesen sind.

Schwankende Einnahmen für Kommunen

Abhängigkeit von der Wirtschaftslage:

  • Die Einnahmen der Kommunen können in wirtschaftlich schwächeren Zeiten schwanken, da die Gewerbesteuer von der wirtschaftlichen Leistung der ansässigen Unternehmen abhängt.
  • In Krisenzeiten oder bei "ruhenden" Märkten kann dies die Finanzplanung der Kommunen erschweren.

Verzögerte Reaktionen auf Wirtschafsschwankungen:

  • Die Kommunen sind bei einem wirtschaftlichen Abschwung nicht sofort in der Lage ihre Ausgaben anzupassen, da die Gewerbesteuereinnahmen oft erst nach einer gewissen Verzögerung erfasst werden (meist im Folgejahr).

Wettbewerbsverzerrung

Kleine Unternehmen benachteiligt:

  • Die Gewerbesteuer betrifft vor allem Unternehmen, die in größeren Städten oder Regionen wirtschaftlich aktiv sind.
  • Dadurch werden kleine Unternehmen oder Einzelunternehmen, welche in ländlichen Gebieten tätig sind, zusätzlich benachteiligt.

Erhöhtes Risiko von Steuerflucht (aus Sicht des Staates):

  • Hohe Steuersätze können Unternehmen dazu verleiten ihre Gewinne in andere Länder oder Regionen zu verlagern, um die Steuerlast zu minimieren.
  • Dadurch können sich die Steuereinnahmen der Gemeinden verringern.

 

FAQ - Häufig gestellte Fragen:

1. Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer auf den Ertrag / Gewinn von Unternehmen und wird von der jeweiligen Kommune erhoben. Sie stellt eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden dar.

2. Wer muss in München & Umgebung Gewerbesteuer zahlen?

Alle gewerblich tätigen Unternehmen müssen die Gewerbesteuerzahlen. Das sind: Einzelunternehmen, Personengesellschaften (OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG). Freiberufler sin allerdings von der Gewerbesteuer ausgeschlossen.(z. B. Ärzte, Architekten)

3. Wie wird die Gewerbesteuer in Prozent oder Euro berechnet?

Die Grundlage der Berechnung ist der Gewinn aus Gewerbebetrieben mit den jeweiligen Hinzurechnungen und Kürzungen. Mit diesem rechnerischen Gewinn ermittelt man den Gewerbesteuermessbetrag (Gewerbeertrag x 3,5%). Zuletzt wird der Messbetrag mit dem Hebesatz der Kommune (in München z.B. 490%) multipliziert und man erhält den Betrag der Gewerbesteuer.

4. Gibt es Freibeträge?

Ja, es gibt Freibeträge. Allerdings gibt es diese nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Der Freibetrag beträgt 24.500€ auf den Gewerbeertrag, also Gewinn der Firma.

5. Wann und wie muss die Gewerbesteuer vorausbezahlt, bezahlt und verrechnet werden?

Jedes Jahresquartal (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November) wird eine Vorauszahlung für das laufende Jahr geleistet. Nachdem das jeweilige Finanzamt / Steueramt eine Steuererklärung für das jeweilige Jahr erhalten hat, wird von der Gemeinde/Stadt ein Gewerbesteuerbescheid erlassen und eine Endabrechnung erstellt, bei der entweder eine Nachzahlung getätigt werden muss oder ein Guthaben erstattet wird.

6. Wie reiche ich eine Gewerbesteuererklärung ein?

Die Gewerbesteuererklärung wird elektronisch über das ELSTER-Portal an das Finanzamt übermittelt und mit der Einkommensteuererklärung bzw. Körperschaftssteuererklärung abgegeben.

7. Kann die Gewerbesteuer reduziert werden?

Ja, sie kann durch bestimmte Kürzungen, wie Anteile am Gewinn aus ausländischen Betriebsstätten oder 1,2 % des Einheitswerts von zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücken, reduziert werden.

8. Was passiert bei verspäteter Zahlung?

Bei verspäteter Zahlung können Säumnis- und Verspätungszuschläge anfallen.

9. Wer hilft bei Fragen zur Gewerbesteuer in München?

Bei weiteren Fragen zur Gewerbesteuer in München kann Ihnen das Finanzamt München (Zuständig für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags) oder die Stadt München (Kämmerei) (Zuständig für die Berechnung und Einziehung der Gewerbesteuer) helfen. Zur Not können Sie auch die offizielle Website der Stadt München besuchen. Am allermeisten wird Ihr Steuerberater der perfekte Ansprechpartner sein.

 

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