Es gibt zahlreiche Gründe, die zu einer Scheidung bzw. Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft führen können. Auch nicht verheiratete Partner, die gemeinsam eine Immobilie gekauft haben, stehen im Trennungsfall vor denselben zahlreichen Fragen. Bei Scheidungen herrscht aus gutem Grund Anwaltspflicht. Daher haben Sie für Ihren speziellen Bedarf sowieso einen Fachmann zur Seite.
Da beim Kauf einer Immobilie oft auf eine notarielle Vereinbarung für den Fall der Trennung verzichtet wurde und es in Deutschland keine gesetzlichen Pauschalregelungen gibt, sind die künftigen Ex-Partner auf die Vernunft des anderen angewiesen. Klare Regelungen in Eheverträgen sind selten.
Meist zieht der wirtschaftlich Stärke bzw. derjenige, der die Trennung forciert, „freiwillig“ früher aus. Oftmals bleiben die Bezugspersonen der Kinder / Frauen weiterhin im Haus bzw. der Wohnung.
Grundsätzlich gilt: Während des Trennungsjahres besteht keine Verpflichtung, die gemeinsam als „Ehewohnung“ genutzte Immobilie zu verlassen oder zu verkaufen.
Beide Ehegatten sind nicht verpflichtet, etwas zu unternehmen, das die (vielleicht nur vorübergehende) Trennung endgültig macht.
Nach der Scheidung ändert sich dies sofort : Ein Auszug und Verkauf kann verlangt werden (auch gegen den Willen des Expartners). Üblicherweise werden Regelungen zeitgleich zum Scheidungsurteil getroffen; die Familienrichter kümmern sich NICHT um den Immobilienbesitz, sondern nur die Ermittlung des Zugewinns/Wertausgleichs. Aufteilen und verkaufen dürfen/müssen Sie selbst.
Sofern eine schriftliche Trennungsvereinbarung getroffen ist, sollte diese auch Regelungen über die Benutzung des Eigenheims und die Behandlung des Vermögens (Immobilien, Unternehmensanteile, Aktien usw.) umfassen.
Sinnvoll ist auch die Frage der zukünftigen Besitzstruktur – wer behält das Haus, wer zahlt die Darlehensraten und wer die Nebenkosten.
Sofern beide im Grundbuch stehen, kann im fortdauernden Rosenkrieg nur beim regionalen Amtsgericht der Weg der Teilungs- bzw. Auseinandersetzungsversteigerung durch das jeweilige Amtsgericht beantragt werden. Dann übernimmt das Versteigerungsgericht die Verwertung und der Höchstbietende hat ein Sonderkündigungsrecht nach der Ersteigerung. Dieses kann notfalls per Gerichtsvollzieher durchgesetzt werden.
Der Ausziehende hat ein Recht, ein Entgelt für die Nutzungsüberlassung (sog. Miete) zu verlangen, da der in der Immobilie verbleibende Partner nun einen Wohnvorteil erlangt hat. Berechnen lässt sich dies üblicherweise mit dem Mietwert der Immobilie. Dies kann auch zu einer Reduzierung der Unterhaltszahllast führen.
Alleine durch die Scheidung ändert sich am Kreditvertrag erst mal nichts. Beide, bzw. derjenige, der den Darlehensvertrag unterzeichnet hat, sind/ist zahlungsverpflichtet. Sofern 3-4 Raten ausbleiben, erhalten der/die Kreditnehmer von ihrem Finanzierungsinstitut meist rasch eine Androhung der Kreditkündigung mit Folge der Zwangsversteigerung. Aussitzen ist also nur bedingt möglich.
Die öffentlichen Beiträge für Grundsteuer, Ver- und Entsorgung sowie das Hausgeld bei Wohnungen trägt derjenige, der im Grundbuch steht. Oftmals also beide.
Stehen beide im Grundbuch, ist es einfach. Im selben Verhältnis, wie die eingetragenen Eigentumsverhältnisse waren, wird das Geld verteilt (also häufig 50 / 50). Ausnahme wäre z.B. eine Sonderregelung in der Scheidungsvereinbarung.
Nein, außer es ist im Grundbuch tatsächlich eingetragen.
Einigen Sie sich mit Ihrem Partner und beauftragen Sie am besten einen neutralen Dritten zum ordentlichen Verkauf Ihrer Immobilie(n).
Wenn Sie wollen, dass der Verkauf reibungslos und zum Höchstpreis funktioniert, sollten die Kaufinteressenten möglichst wenig von einem Rosenkrieg oder Unstimmigkeiten der Verkäuferseite mitbekommen. Üblicherweise werden erkennbare Missstimmungen gerne und gut für Preisverhandlungen ausgenutzt.
Diskretes Vorgehen hilft hier und oft ist es für die Entscheidung der Käufer nicht hauptentscheidend ausschlaggebend, den wirklichen Grund zu kennen. Dritte können ohne „emotionale Beteiligung“ leichter den Verkauf der Immobilie begleiten und für einen raschen Verkauf sorgen.
Ein guter Makler weiß, wie er geschickt vorgeht und Ihre Vermögen sichert. Gerne übernehme ich als ImmoMediator Ihren Immobilienverkauf
Wann Haus verkaufen bei Trennung?
Der Hausverkauf kann sinnvoll sein, wenn beide Partner sich finanziell entlasten wollen, keiner das Haus übernehmen kann oder die Wohnsituation unklar ist. Dies geschieht oft nach der Scheidung oder im Trennungsjahr.
Wie hoch ist die Nutzungsentschädigung bei Trennung?
Die Höhe der Nutzungsentschädigung richtet sich nach dem ortsüblichen Mietwert und wird anteilig berechnet. Oft liegt sie bei 50 % der Markt-Miete für den Partner, der das Haus allein nutzt.
Wie wird ein Haus bei Scheidung geteilt?
Ein gemeinsames Haus wird entweder verkauft und der Erlös geteilt, oder einer übernimmt es und zahlt den anderen aus. Bei Gütertrennung bleibt der Eigentümer unverändert.
Was passiert mit dem Haus bei einer Scheidung, wenn nur einer im Grundbuch steht?
Der Eigentümer bleibt Besitzer, der andere hat keinen Anspruch, außer es besteht ein finanzieller Ausgleichsanspruch z. B. durch Finanzierung oder Investitionen.
Wer muss für das gemeinsame Haus nach der Trennung was bezahlen?
Die Finanzierungskosten trägt in der Regel, wer das Haus nutzt; jedoch haften beide Partner für den Kredit, wenn sie ihn gemeinsam abgeschlossen haben.
Was tun, wenn der Partner das Haus nicht verkaufen will?
Wenn keine Einigung möglich ist, kann der Verkauf über eine Teilungsversteigerung gerichtlich erzwungen werden.
Kann mich mein Ex zwingen, das Haus zu verkaufen?
Ja, wenn das Haus gemeinsam gehört und keine Einigung erzielt wird, kann der Verkauf durch eine Teilungsversteigerung durchgesetzt werden.
Wer muss bei einer Trennung das Haus verlassen?
Das richtet sich nach Eigentum, Mietvertrag oder familienrechtlichen Vereinbarungen. Oft bleibt derjenige, der die Kinder betreut, vorerst im Haus.
Was passiert mit einem nicht abbezahlten Haus bei Scheidung?
Die Schulden bleiben bestehen; entweder übernimmt einer den Kredit oder das Haus wird verkauft, um die Verbindlichkeiten zu tilgen.
Welcher Immobilienwert wird bei Scheidung genommen?
Der aktuelle Marktwert zum Zeitpunkt der Trennung oder Scheidung wird für die Berechnung des Ausgleichs herangezogen.
Kann man im Trennungsjahr Miete verlangen?
Ja, der Partner, der das Haus allein nutzt, kann zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung verpflichtet werden.
Wer kauft ein halbes Haus?
Ein halbes Haus wird meist von nahestehenden Personen z. B. dem Ex-Partner oder Investoren gekauft, da es für Außenstehende oft unattraktiv ist
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