Das Katasteramt – auch Vermessungsamt oder Amt für Bodenmanagement genannt – ist eine staatliche oder kommunale Behörde, welche Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens für Grundstücke oder Straßen wahrnimmt. Im Katasteramt sind sämtliche Flurstücke (ein Flurstück oder eine Parzelle ist in Deutschland ein amtlich vermessener und in der Regel örtlich vermarkter Teil der Erdoberfläche) eines bestimmten Bezirks (Stadtteil, Gemeinde) aufgelistet.
Sämtliche topografischen Daten sind in einem beschreibenden Teil – dem sogenannten Liegenschaftsbuch und in den Liegenschaftskarten aufgeführt: Größe, Aufteilung, Art der Nutzung, geometrische Lage sowie Boden- und Oberflächenbeschaffenheit. Zudem sind der im Grundbuch eingetragene Eigentümer des Grundstücks, sowie die Grundbuchblattnummer im Katasteramt eingetragen.
In Bayern gibt es für jeden Bezirk ein eigenes Katasteramt, welches die jeweiligen Flurstücke betreut z.B.:
Eine vollständige Liste sämtlicher Katasterämter finden Sie unter: http://katasteramt.org/katasteramt/119-bayern.html
Ähnlich wie für die Einsicht ins Grundbuch gilt auch für das Automatisierte Liegenschaftsbuch, dass nur diejenigen Einsicht erhält, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.
In die Digitale Flurkarte (http://stmfh.bayern.de) hingegen kann jeder einsehen.
Diese Karten geben Auskunft über:
Sind im Grundbuchamt die rechtlichen Angaben an einem Grundstück im Grundbuch aufgelistet, so finden sich im Katasteramt, auf Basis der (digitalen) Karten, die tatsächlichen Angaben zum Grundstück. Angaben über den Eigentümer übernimmt das Vermessungsamt aus den Dokumenten des Grundbuchamtes. Es besteht ein permanenter Austausch von Informationen zwischen dem Grundbuchamt und dem Katasteramt. Somit wird jede Änderung die im Grundbuchamt vorgenommen wird – sei es nun eine neue Eintragung oder Löschung – direkt an das betreffende Katasteramt weitergegeben und umgekehrt.
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