Wissenswertes über das Katasteramt - Aufgaben und Bedeutung 

Stellen Sie sich vor, Sie haben gerade ein Grundstück gekauft oder planen, ein Haus zu bauen. Ein wichtiger Schritt, den Sie nicht übersehen dürfen, ist die genaue Bestimmung der Grundstücksgrenzen. Hier kommt das Katasteramt ins Spiel. Als staatliche Behörde ist es dafür verantwortlich, die exakten Grenzen und Flächen von Grundstücken zu vermessen und zu dokumentieren. Wenn es zu Streitigkeiten über die Grundstücksgrenzen kommt oder wenn Sie Bauvorhaben planen, bietet das Katasteramt die verlässlichen Informationen, die Sie brauchen, um rechtliche Klarheit zu schaffen. Das Katasteramt stellt nicht nur präzise Liegenschaftskarten und Vermessungsdaten zur Verfügung, sondern sorgt auch dafür, dass alle Veränderungen im Grundstücksverkehr offiziell erfasst und dokumentiert werden. Ob beim Grundstückskauf, bei der Planung von Neubauten oder bei einer Grenzstreitigkeit – ohne das Katasteramt wären viele dieser Prozesse kaum möglich. Es sorgt für Rechtssicherheit und schafft Transparenz im Umgang mit Immobilien.

Was ist das Katasteramt?

Das Katasteramt, auch Vermessungsamt genannt, ist eine staatliche Behörde, die in Deutschland für die Vermessung von Grundstücken und Flurstücken verantwortlich ist. Darüber hinaus übernimmt es die amtliche Kartographierung von Land- und Seegebieten und erstellt Flurkarten, auf denen die Größen und Eigenschaften von Grundstücken verzeichnet sind. Als offizielle Institution hat das Katasteramt die Befugnis, die Grenzen von Grundstücken festzulegen, da nur vermessene Flurstücke rechtlich als Grundstücke anerkannt werden können.

Der Begriff „Kataster“ bezeichnet ein Register, in dem verschiedene Daten gesammelt und dokumentiert werden. Im Liegenschaftskataster werden die vermessenen Flurstücke samt ihrer Merkmale erfasst und systematisch abgelegt.

Aufgaben des Katasteramts

Vermessung von Grundstücken und Flurstücken

Das Katasteramt ist für die Vermessung von Grundstücken und Flurstücken verantwortlich, um die genauen Grenzverläufe sowie die Flächengröße der Grundstücke zu ermitteln. Hierbei unterscheidet man drei Arten von Vermessungen:

  • Urvermessung: Diese erfolgt, wenn bislang unvermessenes Land erstmals vermessen und ins Liegenschaftskataster eingetragen wird, beispielsweise bei der Erschließung von Bauland.
  • Neuvermessung: Sie findet statt, wenn Grundstücke geteilt oder neu aufgeteilt werden, etwa bei Bauvorhaben oder der Erschließung neuer Baugebiete.
  • Fortführungsvermessung: Diese ist notwendig, wenn sich die Grenzen und Flurstücke durch Teilung, Zusammenlegung oder Bauvorhaben ändern. Das Katasteramt überprüft die bestehenden Grenzverläufe und aktualisiert das Kataster entsprechend.

Vermessungsingenieure kommen bei diesen Aufgaben zum Einsatz und nutzen moderne Messinstrumente wie GPS-Systeme und Tachymeter, um exakte Daten zu erfassen.

Fortführung des Liegenschaftskatasters

Das Liegenschaftskataster ist ein sich ständig weiterentwickelndes Verzeichnis, das Informationen zu Flurstücken und Grundstücken enthält. Veränderungen, wie die Teilung oder Zusammenlegung von Grundstücken, der Bau neuer Gebäude oder die Änderung von Flurnummern, müssen regelmäßig erfasst werden. Das Katasteramt ist dafür verantwortlich, all diese Änderungen zu dokumentieren und das Kataster fortzuführen. Dies geschieht heutzutage größtenteils digital über das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS), das eine effiziente und schnelle Aktualisierung der Daten ermöglicht.

Auswertung von Vermessungsdaten

Nach der Erfassung müssen die Vermessungsdaten vom Katasteramt überprüft und ausgewertet werden. Es werden Qualitätskontrollen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Daten korrekt und plausibel sind. Zudem werden Liegenschaftskarten erstellt, die die geographischen Verhältnisse und die genaue Lage der Grundstücke zeigen. Diese Karten fließen in das ALKIS ein, das sowohl grafische Daten (Liegenschaftskarten) als auch beschreibende Daten (Liegenschaftsbuch) zusammenführt.

Kartierung und Erstellung von Liegenschaftskarten

Eine wichtige Aufgabe des Katasteramts ist die Kartierung von Grundstücken. Die Liegenschaftskarten sind grafische Darstellungen von Flurstücken, die nicht nur die Grenzen eines Grundstücks, sondern auch darauf befindliche Gebäude, Straßen und Wege zeigen. Früher wurden Liegenschaftskarten in Papierform erstellt, heute sind sie digitalisiert und können mit Geografischen Informationssystemen (GIS) kombiniert werden. Die Liegenschaftskarten dienen unter anderem als Grundlage zur Grenzfeststellung, besonders bei Streitigkeiten zwischen Nachbarn, und sind als Beweismittel in solchen Fällen von Bedeutung.

Auskunftserteilung und Urkundenerstellung

Das Katasteramt hat auch eine wichtige Informations- und Beratungsfunktion. Es erteilt Auskünfte über Flurstücke und Grundstücke, etwa zu deren Größe, Lage und Eigentümern. Diese Auskünfte sind für Grundstückseigentümer, Bauherren, Architekten sowie für Rechtsanwälte und Gerichte von Bedeutung. Bei Bedarf stellt das Katasteramt auch beglaubigte Urkunden aus, wie z. B. Liegenschaftskarten oder Grenzniederschriften. Diese Urkunden sind rechtlich bindend und können als Beweismittel in Grundstücksangelegenheiten genutzt werden.

Warum sind die Aufgaben des Katasteramts wichtig?

Die Aufgaben des Katasteramts sind für die Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr sowie für Bauvorhaben und Infrastrukturprojekte von großer Bedeutung. Klar definierte Grundstücksgrenzen und amtliche Karten verhindern Streitigkeiten zwischen Nachbarn und gewährleisten, dass Grundstücksverkäufe und Bauprojekte auf zuverlässigen und aktuellen Informationen basieren. Zudem sind exakte Vermessungsdaten für die Infrastrukturentwicklung von entscheidender Bedeutung, insbesondere bei der Planung neuer Straßen, Versorgungsleitungen oder anderer öffentlich relevanter Projekte. Das Katasteramt trägt durch die Bereitstellung dieser Daten zur Transparenz und Rechtssicherheit im Bereich der Grundstücksverwaltung bei.

 

Verhältnis zwischen Grundbuchamt und Katasteramt

Das Katasteramt und das Grundbuchamt arbeiten zwar eng zusammen, erfüllen jedoch unterschiedliche Aufgaben. Während das Katasteramt für das Liegenschaftskataster zuständig ist, in dem die tatsächlichen geographischen und geometrischen Informationen zu Grundstücken wie Lage, Größe und Grenzverlauf erfasst und aktualisiert werden, verwaltet das Grundbuchamt das Grundbuch, das die rechtlichen Verhältnisse an Grundstücken dokumentiert. Im Grundbuch sind Eigentümer, Hypotheken und Dienstbarkeiten verzeichnet, während das Katasteramt die Grundlage für die Identifikation von Flurstücken liefert. Diese beiden Systeme ergänzen sich gegenseitig und sind für die rechtliche und tatsächliche Verwaltung von Grundstücken von großer Bedeutung.

Für die Einsicht in das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB), das die geographischen Daten der Flurstücke enthält, muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden, ähnlich wie beim Grundbuch. Die Digitale Flurkarte hingegen, die auf öffentlich zugänglichen Plattformen wie http://stmfh.bayern.de einsehbar ist, bietet Informationen zu den Grenzen und Nummern der Flurstücke, den Gebäuden inklusive Hausnummern, Straßennamen, Flurnamen, den Ortsnamen, der Nutzungsart des Bodens, Gewässern, topographischen Merkmalen, sowie Verwaltungsgrenzen und Katasterfestpunkten.

Immobilieneigentümer können von ihrem zuständigen Katasteramt folgende Auskünfte erhalten:

  • Grundbuchauszug
  • Bebauungspläne für Neubauvorhaben
  • Liegenschaftskarten (auch Flurkarte oder Lageplan)
  • Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch (Eigentumsverzeichnis)
  • Gebühreninformationen und Bescheide zu Vermessungen nach Grundstücksteilung, Grenzermittlungen, Katasterneuvermessungen und Umlegungen

Diese umfassenden Auskünfte und die präzise Dokumentation im Liegenschaftskataster und Grundbuch gewährleisten sowohl die rechtliche Sicherheit als auch die geographische Klarheit im Umgang mit Grundstücken.

Zuständigkeit im Oberbayern 

 In Bayern gibt es für jeden Bezirk ein eigenes Katasteramt, welches die jeweiligen Flurstücke betreut z.B.:

Eine vollständige Liste sämtlicher Katasterämter finden Sie unter: http://katasteramt.org/katasteramt/119-bayern.html

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FAQ - Häufig gestellte Fragen:

 

Was ist ein Kataster einfach erklärt?

Ein Kataster ist ein öffentliches Register, das alle Grundstücke und deren Grenzen erfasst. Es enthält Informationen über Lage, Größe und Nutzung (Wohnen, Landwirtschaft, Wald, Straße, Weg, Parkfläche) von Flurstücken.

Was sind die Aufgaben vom Katasteramt?

Das Katasteramt ist verantwortlich für die genaue Vermessung und Dokumentation von Grundstücken. Es führt das Kataster und stellt Karten und Informationen zu Flurstücken bereit.

Was ist der Unterschied zwischen Grundbuchamt und Katasteramt?

Das Katasteramt erfasst die geografischen Daten und Grenzen von Grundstücken, während das Grundbuchamt rechtliche Informationen über die Eigentümer und Belastungen von Grundstücken verwaltet.

Warum kommt das Katasteramt?

Das Katasteramt führt Vermessungen durch, um die genaue Lage und Größe von Grundstücken festzuhalten und die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

Wie bekomme ich den Eigentümer eines Flurstücks heraus?

Den Eigentümer eines Flurstücks kann man über das Grundbuchamt ermitteln, da dieses die Eigentümerverhältnisse dokumentiert. Hierfür ist allerdings ein nachweisbares berechtigtes Interesse notwendig, z.B. ein Bauantrag.

Was wird bei der Gebäudeeinmessung gemessen?

Bei der Gebäudeeinmessung werden die genauen Abmessungen und Positionen von Gebäuden auf einem Grundstück erfasst, um sie korrekt im Kataster zu verzeichnen.

Was bedeutet Katasterfortführung?

Katasterfortführung bedeutet die kontinuierliche Aktualisierung und Erweiterung des Katasters, um neue Vermessungsergebnisse und Änderungen zu berücksichtigen.

Wie werden die Vermessungskosten berechnet?

Die Vermessungskosten werden in der Regel nach dem Umfang der zu vermessenden Fläche und der Komplexität der Vermessungsarbeit berechnet.

Woher kommt das Wort Kataster?

Das Wort „Kataster“ kommt vom griechischen „katastichon“ und bedeutet „Verzeichnis“ oder „Liste“.

Bei welcher Behörde geht es um Flurstücke?

Flurstücke werden beim Katasteramt erfasst und verwaltet.

 

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