Im vierten Artikel über Tipps und Informationen zum Thema: Mietkaution dreht sich alles um Rechte, Pflichten und Regelungen bei der Mietkaution.
Mieter sagen „GottseiDank“ – Vermieter „leider“ auf die klare Antwort: NEIN
Die Kaution ist eine einmalige Sache zu Beginn des Mietverhältnisses. Daran ändert sich während der Vertragslaufzeit nichts. Das heißt, dass sich Mieterhöhungen nicht auf die Kaution auswirken. Der Mieter kann eine Forderung des Vermieters auf Erhöhung der Mietkaution ablehnen, ohne dass er dadurch Nachteile zu befürchten hat.
„es gibt einen alten bayerischen Grundsatz: Kaution gegen Schlüssel“. Sinnvollerweise sollte dies auch eingehalten werden. Seit 2013 dürfen Vermieter auch wegen nicht gezahlter Kaution das Mietverhältnis wie bei Mietrückständen kündigen (früher war dies nicht der Fall).
Um Probleme zu vermeiden, sollte der Vermieter im eigenen Interesse darauf achten, dass er die Kaution zu Beginn des Mietverhältnisses erhält. Ratenzahlung ist evtl. möglich.
Wie bei allen Verträgen im Leben ist gerade am Start eines Mietverhältnisses das Bauchgefühl von Vermieter und Mieter für die ja oft jahrelange Vertragsdauer von Bedeutung. Und gerade ein reibungsloser Start lässt das beiderseitige Vertrauen wachsen. Offen reden und an klare Absprachen halten erleichtern naturgemäß das Mieterleben mit seinem Vermieter.
Nein. Wenn die Altbauwohnung Mängel aufweist, kann der Mieter deswegen die Kaution nicht zurückhalten. Sinn und Zweck der Kaution ist es, den Vermieter ausreichend bereits ab Beginn des Mietverhältnisses zu schützen. Die Mietsicherheit soll nicht nur eventuelle Schäden abdecken, sondern alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis, insbesondere die Miete. Das bedeutet, dass die Kaution am Anfang des Mietverhältnisses zur Verfügung gestellt werden muss, weil der Vermieter die Wohnung ab diesem Zeitpunkt an den Mieter übergibt und das Risiko des rechtzeitigen Mieteingangs trägt.
Getreu dem juristischen Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ gehen Mietverträge bei Verkauf an einen Dritten oder Schenkung/Vererbung innerhalb der Familie auf den neuen Eigentümer über.
Die Bürgschaft ist auf den neuen Eigentümer umzuschreiben bzw. bei vom Mieter angelegter Kaution ist die Verpfändung auf den neuen Vermieter umzustellen. Mieter können hier bei ihrer Bank oder Versicherung die Umstellung organisieren.
Hat der Vermieter die Kaution angelegt, so ist diese an den neuen Vermieter zu übergeben (z.B. durch Kontoabrechnung und Überweisung der Kaution incl. der Zinsen). Allerdings ist die Stolperstelle, dass der Mieter hiervor VORHER schriftich um seine Zustimmung zu bitten ist, zu beachten, da es sich um Mietergeld handelt. Auch hilft es für spätere evtl. Beweiszwecke, das alte Sparbuch oder eine Kopie davon für die Zinsabrechnung zu den Unterlagen zu nehmen.
Ihr guter Makler kennt sich aus und kann Ihnen gerne weiterhelfen.
Was ist bei Mietkaution zu beachten?
Die Kaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen und muss vom Vermieter getrennt vom eigenen Vermögen sicher angelegt werden. Der Mieter kann sie in bis zu drei Raten zahlen.
Was ist eine Kaution einfach erklärt?
Eine Kaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters, die mögliche Schäden an der Wohnung oder ausstehende Zahlungen absichern soll.
Wie läuft das mit der Mietkaution?
Der Mieter zahlt die Kaution vor Einzug, der Vermieter legt sie sicher auf einem verzinsten Konto an und zahlt sie nach Mietende zurück, wenn keine Forderungen bestehen.
Was deckt die Kaution alles ab?
Die Kaution kann für Schäden an der Wohnung, ausstehende Mietzahlungen und Nebenkostennachforderungen verwendet werden.
Welche Verpflichtung hat der Vermieter bei der Mietkaution?
Der Vermieter muss die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen anlegen und dem Mieter die Zinsen gutschreiben.
Wie hoch darf die Kaution maximal sein?
Die Mietkaution darf maximal das Dreifache der Nettokaltmiete betragen (§ 551 BGB).
Wann kann man auf Kaution freikommen?
Die Kaution wird nach Mietende zurückgezahlt, wenn keine Schäden oder Forderungen vorliegen.
Was muss ich als Vermieter mit der Kaution machen?
Der Vermieter muss die Kaution auf einem separaten, verzinsten Konto anlegen und darf sie nur für berechtigte Forderungen nutzen.
Wie schnell muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?
Der Vermieter hat 3 bis 6 Monate Zeit, um die Kaution nach Mietende zurückzuzahlen, abhängig von Nebenkostenabrechnungen oder Schadenfeststellungen.
Bis wann muss man die Kaution zahlen?
Die erste Rate muss zu Beginn des Mietverhältnisses gezahlt werden, die weiteren spätestens in den Folgemonaten.
Wie wird die Mietkaution berechnet?
Sie beträgt maximal das Dreifache der Nettokaltmiete, basierend auf der monatlich vereinbarten Miete ohne Nebenkosten.
Wie viel Zinsen gibt es auf eine Mietkaution?
Die Zinsen entsprechen den marktüblichen Sparzinsen, die derzeit sehr gering sind, und werden dem Kautionsbetrag zugerechnet.
Was passiert, wenn der Vermieter die Kaution nicht angelegt hat?
Der Mieter kann Schadensersatz verlangen und die Kaution bleibt durch die Pflicht zur getrennten Anlage rechtlich geschützt.
Darf ein Vermieter bei Mieterhöhungen die Kaution nachfordern?
Nein, die Kaution bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert. Selbst bei Mieterhöhungen darf der Vermieter keine zusätzliche Kaution verlangen, da sie eine einmalige Sicherheitsleistung zu Beginn des Mietverhältnisses ist.
Wann ist die Kaution fällig – Zeitpunkt der Kautionsübergabe?
Die Kaution sollte idealerweise vor oder spätestens bei der Schlüsselübergabe gezahlt werden („Kaution gegen Schlüssel“). Seit 2013 kann der Vermieter bei Nichtzahlung der Kaution das Mietverhältnis ähnlich wie bei Mietrückständen kündigen.
Darf ein Mieter bei Mängeln die Mietkaution zurückhalten?
Nein, der Mieter ist verpflichtet, die Kaution bei Beginn des Mietverhältnisses in voller Höhe zu leisten. Sie dient zur Absicherung des Vermieters und kann nicht wegen bestehender Mängel einbehalten werden.
Was passiert bei einem Eigentümerwechsel?
Beim Verkauf oder Wechsel des Eigentümers bleibt der Mietvertrag bestehen („Kauf bricht nicht Miete“). Die Kaution muss an den neuen Eigentümer übergeben werden, wobei der Mieter schriftlich zustimmen sollte, da es sich um sein Geld handelt.
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