Bieterverfahren für Immobilien – was steckt dahinter? Wir geben Ihnen dazu folgende Tipps:
Beim Bieterverfahren für Immobilien handelt es sich um eine relativ junge Art der modernen und professionellen Immobilienvermarktung. Es ist weit mehr als eine Alternative zum traditionellen, herkömmlichen Verkaufsprozess einer Wohnung, eines Hauses oder Grundstücks. Meist verkauft sich die Immobilie schneller, das Gebotsverfahren ist rasch organisiert und in der Durchführung zeitlich begrenzt. Bekanntermaßen ist der Münchner Immobilienmarkt in der letzten Zeit deutlich angestiegen. Die große Käufernachfrage trifft auf ein überschaubares Angebot an interessanten Angeboten mit massiv steigenden qm-Preisen.
Gerade Kaufpreise für Grundstücke haben sich deutlich erhöht; die Bodenrichtwerte für die Jahre 2014 bis 2022 zeigen die Preissteigerungen für bebaute und unbebaute Flurstücke deutlich.
Als Kaufinteressent bedeutet das Bieterverfahren eine Möglichkeit, innerhalb kürzester Zeit und ohne sehr langwierige Verhandlungen die Wunschimmobilie wirklich auf Marktpreisniveau erwerben zu können.
Als Verkäufer einer Immobilie – gerade wenn mehrere Eigentümer wie z.B. eine Erbengemeinschaft unklare Vorstellungen über den aktuellen Wert haben – bietet Ihnen das Bieterverfahren den großen Vorteil, innerhalb von nur wenigen Wochen zum wirklich aktuellen und bestmöglich erzielbaren Marktpreis verkaufen zu können; und dies bei einer Erfolgsgarantie von nahezu 100 %.
Gerade wenn mehrere Kaufinteressenten „heiß“ auf die Immobilie sind, können sich die Verkäufer über die positiven Preisergebnisse, welche der Immobilienmakler für sie erzielt, freuen.
Nein, nur Gerichte und öffentlich dürfen in Deutschland Immobilien versteigern. Diese Angebote sind auch öffentlich ausgeschrieben (link: www.zvg-portal.de) und die Zwangsversteigerung erfolgt meist in finanziellen Notlagen der Eigentümer bzw. bei Aufteilung von Vermögen (sog. Trennungsversteigerung). Mit dem Zuschlag im Versteigerungsverfahren ist der Höchstbietenden bereits Eigentümer.
Nahezu alle Wohn- und Gewerbeobjekte – sowohl Altbauen, Grundstücke als auch Neubauten – lassen sich so vermarkten. Voraussetzung ist sicherlich, dass der/die Verkäufer wirklich verkaufsgewillt und verkaufsfähig sind, eine interne Grenze für den gewünschten Mindestpreis mit dem abwickelnden Makler klar abgestimmt wurde und alle für die Bieter entscheidenden Verkaufsunterlagen (Expose, Grundbuch, evtl. Zustandsmängel, evtl. Mietverträge, Eigentümerprotokolle bei WEG´s usw.) vorliegen und ausgehändigt werden können.
Einer leerstehende Immobilie ist problemlos vermarktbar; sofern Mieter im Objekt wohnen, ist eine Einzelfallabwägung vorzunehmen.
Voraussetzung ist eine perfekte Vorbereitung aller verkaufsrelevanten Objektunterlagen. Nur wenn für die Interessenten klare Transparenz herrscht und alle Eigenschaften der Immobilie bekannt sind, werden diese erfreut und hoch bieten.
Ablauf und Bewerbung
Die Immobilie wird mit Hinweis auf das Bieterverfahren in Printanzeigen und in den bekannten Internetportalen beworben. Üblicherweise wird ein Mindestpreis oder ein Startpreis i.H.v. EUR 1,– angegeben und auf die notwendige Eigentümerzustimmung verwiesen.
Die Interessenten erhalten vor der Besichtigung (im Regelfall als offener Termin organisiert) ein ausführliches Exposé ausgehändigt, in dem jedoch kein Kaufpreis genannt wird. Ob ein oder mehrere Termine festgesetzt werden, hängt sicherlich vom Bauzustand und der Interessentennachfrage ab. Auf alle Fälle sind zeitnah allen ernsthaften Bietern die notwendigen Objektunterlagen verfügbar zu machen bzw. ein Nachtermin mit Sachverständigen o.ä. möglicherweise hilfreich.
Innerhalb einer festgelegten Frist reichen die Interessenten ihre Gebote beim Makler ein. Dieser informiert die Eigentümer über den jeweiligen Stand. Letztendlich entscheidet der/die Verkäufer, ob er/sie das beste Gebot annehmen, ablehnen oder auf dessen Basis vielleicht auch doch noch weiterverhandeln möchte.
Offen, d.h. ein jeder erfährt den Stand der anderen Höchstgebote.
Geschlossen/ Geheim, der Höchstbietenden erhält den Zuschlag und nur er kennt seine Gebotshöhe. Die jeweiligen Gebote werden anderen Bietern nicht mitgeteilt und bleiben geheim.
Das Bieterverfahren wird häufig auch von Städten eingesetzt, wenn Immobilien und Grundstücke verkauft werden, da europäische Vorgaben dies erfordern und „Geschäfte unter der Hand“ vermieden werden. In 2013 gab es in München beim Verkauf eines großen kommunalen Wohnungsbestandes der Bayern LB ein öffentliches Bieterverfahren.
Ob nun eine oder mehrere Runden (für Nachgebote) vereinbart sind, legen die Organisatoren selbst fest.
Geheime Bieterverfahren sind bei Bauausschreibungen, welche europaweit veröffentlich werden müssen, zu sehen.
Wenn Sie nun Ihren Immobilienverkauf in München und Umgebung von uns mittels Bieterverfahren organisiert haben wollen, gehen wir gerne tiefer in die Details Ihrer persönlichen Situation.
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