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Beim Bieterverfahren für Immobilien Fehler vermeiden und Erfolge erzielen

Ansich kann sowohl ein Immoblienmakler als auch ein Eigentümer bei einem Bieterverfahren für eine Immobilie in und um München wohl kaum etwas falsch machen. So ist die landläufige Meinung dazu.  "Immobilien verkaufen kann ja jeder...."

Allerdings lauern einige Fallstricke im Detail. So ist nach Start des Bieterverfahrens kaum ein zahlungs- und entscheidungskräftiger Interessent bereit, auf Unterlagen – egal aus welchem Grund und mit wessen Verschulden – zu warten.  ALLE notwendigen Daten und Fakten zum Objekt müssen „auf Knopfdruck“ bereit liegen und unmittelbar lieferbar sein.

 Unterlagen fürs Bieterverfahren und deren Verfügbarkeit:

Hierzu zählen z.B.

  • notarieller Kaufvertragsentwurf eines Notars
  • Löschungsnachweise von Belastungen in Abteilung II im Grundbuch, die nicht übernommen werden (siehe hierzu unsere Beträge zum Grundbuch)
  • Lageplan
  • Grundrisse bzw. Baupläne
  • Eigentümerprotokolle 
  • Wohngeldabrechnungen
  • Teilungserklärung
  • Wohnflächenberechnung
  • Baurecht bei Grundstücken z.B. Bebauungsplan bei § 30 Baugesetz, Vorbescheid bei § 34 (Nachbarschaftsbebauung)
  • usw.

um einige Beispiele zu nennen.

Ist die Immobilie verkaufsfähig ?

Ferner ist auch die Verfügbarkeit der Immobilie

  • z.B. bei Erbengemeinschaften ist die Erbfolge eindeutig und der Erbschein beantragt
  • alle Eigentümer/Verkäufer sind einer Meinung und unterschriftsbereit
  • ein in Scheidung/Trennung lebendes Paar beauftragt GMEINSAM den Makler mit der Veräußerung

klar geregelt und der gewünschte Mindestverkaufspreis bekannt, definiert und am Markt  realistisch und auch unter den Besonderheiten der jeweiligen Marktlage erzielbar.

Bewerbung – Information an potentielle Interessenten:

Neben einer gründlichen Vorbereitung ist auch die Planung und Umsetzung einer auf die Immobilie zugeschnittenen Marketingstrategie mit Marketingmix notwendig. Für den Profi gehören dazu:

  • Internetportale (mindestens 3 der bis zu 40 regional verfügbaren Anbieter)
  • Printannoncen (bekannte regionale und überregionale Zeitungen und Wochenblätter)
  • Objektschild / Maklergalgen – bei nicht bewohnter Immobilie
  • Direktmarketing bei potentiellen Kaufinteressenten, die nicht auf der Suche sind
  • Direktansprache vorgemerkter Kunden, die nicht am Markt selbst recherchieren / suchen
  • Frequentierte Maklerhomepage
  • Ein zielgruppenspezifisches Expose mit den wesentlichen, ehrlichen Parametern der Immobilie

Closing – Handling des Verkaufsprozesses:

Ob Sie nun eher zu Einzelterminen oder zu Sammelbesichtigungen tendieren, hängt wohl von der Persönlichkeit und Bieterverfahren-Verkaufserfahrung des Maklers, der Größe seines Teams (bei mehr als 20 Anmeldungen sind mehr als 2 Mitarbeiter vor Ort notwendig) und auch der Nachfrage zu Ihrer Immobilie ab.

Pauschal lässt sich hier kein Königsweg vorgeben. Wenn Sie oder Ihr Makler behaupten, es gibt deutlich mehr als 1 Interessenten, sollten diese auch tatsächlich vor Ort sein.

Ein wesentlicher Faktor bei der erfolgreichen Umsetzung eines Bieterverfahrens liegt in der Ehrlichkeit der Verkäufers bzw. des Maklers. Nur wenn die tatsächlichen Interessenten sehen und fühlen, daß sie im Bieterverfahren auch auf andere kaufwillige Interessenten treffen, sind marktfähige Kaufangebote zu erwarten.

Ich bin der Meinung, daß bei Bedarf und Nachfrage auch die Einbeziehung

  • von Baugutachtern
  • immobilienaffinen Eltern / Großeltern
  • befreundeten Architekten / Ingenieuren

von den Bietinteressenten ernst genommen werden müssen, da diese den Immobilienerstkäufern  beratend zu Seite stehen.

Immobilien schneller verkaufen ist unser Motto – mit den vorgenannten Tipps gelingt es zu fast 100 %.

Testen Sie uns, wir wissen, wovon wir reden.

FAQ - Häufig gestellte Fragen:

 

Was versteht man unter Bieterverfahren?

Im Bieterverfahren geben Kaufinteressenten ihre Preisangebote für eine Immobilie ab, ohne den Preis vorab festzulegen. Der Verkäufer entscheidet dann, welches Angebot er annimmt, oft basierend auf dem Höchstgebot.

Wie verkauft man ein Haus im Bieterverfahren?

Beim Verkauf im Bieterverfahren wird die Immobilie öffentlich angeboten, wobei Interessenten innerhalb eines festgelegten Zeitraums ihre Gebote abgeben können. Am Ende entscheidet der Verkäufer, welches Angebot er annimmt.

Wie funktioniert ein Bieterverfahren bei Immobilien?

Im Bieterverfahren setzen Käufer ihre Angebote schriftlich oder mündlich in einer festgelegten Frist. Der Verkäufer wählt das attraktivste Angebot aus, das nicht nur den Preis, sondern auch andere Bedingungen berücksichtigen kann.

Wie viel mehr bieten beim Hauskauf?

Beim Hauskauf kann es sinnvoll sein, den Kaufpreis leicht über dem Angebotspreis zu bieten, wenn das Objekt sehr gefragt ist, um die Chancen zu erhöhen, das Haus zu bekommen. Der Aufschlag hängt jedoch von Marktbedingungen und Wettbewerb ab.

Welche Unterlagen müssen für ein Bieterverfahren bereitgestellt werden?

Für ein erfolgreiches Bieterverfahren müssen alle relevanten Unterlagen wie der notarielle Kaufvertragsentwurf, Löschungsnachweise, Lagepläne, Grundrisse, Eigentümerprotokolle und eine Wohnflächenberechnung vollständig und sofort verfügbar sein.

Welche Voraussetzungen muss die Immobilie erfüllen, um im Bieterverfahren verkauft zu werden?

Die Immobilie muss verkaufsfähig sein, was bedeutet, dass alle Eigentümer einverstanden sind, der Erbschein vorliegt (bei Erbengemeinschaften) und der Mindestverkaufspreis realistisch und marktgerecht festgelegt ist.

Wie sollte die Immobilie im Bieterverfahren beworben werden?

Die Bewerbung sollte eine gezielte Marketingstrategie umfassen, die Internetportale, Printanzeigen, Objektschild, Direktmarketing und eine gut gepflegte Maklerhomepage einbezieht. Ein ehrliches Exposé, das alle wesentlichen Informationen enthält, ist ebenfalls notwendig.

Was ist beim "Closing" des Verkaufsprozesses zu beachten?

Das Handling des Verkaufsprozesses erfordert eine gründliche Vorbereitung, ob durch Einzel- oder Sammelbesichtigungen. Wichtig ist, dass die Interessenten vor Ort sind, um den Wettbewerb im Bieterverfahren zu spüren und marktfähige Angebote zu erhalten.

Warum ist Ehrlichkeit im Bieterverfahren entscheidend?

Ehrlichkeit ist entscheidend, weil nur wenn die Interessenten wissen, dass sie auf andere Käufer treffen, wird ein wettbewerbsfähiges Angebot abgegeben. Das Vertrauen der Käufer in die Ernsthaftigkeit des Verfahrens ist unerlässlich.

Welche Unterstützung kann von Experten im Bieterverfahren profitieren?

Baugutachter, Immobilien-affine Familienmitglieder oder befreundete Architekten können den Käufern bei der Bewertung der Immobilie helfen und sollten in das Bieterverfahren einbezogen werden, um Vertrauen zu schaffen und die Kaufentscheidung zu unterstützen.

 

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