Viele potentielle „Häuslebauer“, die sich in München und dem Landkreis München Ihren Traum vom selbst erbauten Eigenheim verwirklichen wollen, kennen die Herausforderung:
Ein geeignetes Stück Bauland zu finden ist per se schon schwierig. Und da ein bebaubares Grundstück - insbesondere in den zentrumsnahen Stadtteilen – ist aktuell nur selten zu finden. Die in den einschlägigen Internetportalen wie Immobilienscout, Immowelt usw. annoncierten Grundstücke sind im Regelfall teuer.
Nach den Gutachterausschußpreisen für Baugrundstücke für das Jahr 2018 und wohl auch in 2020 sind gegenüber den Vergleichswerten aus den Vorjahren oftmals Steigerungen über 30 % keine Seltenheit gewesen.
Da kann es durchaus interessant sein, sich einer Immobilie auf einem Erbbaugrundstück zu beschäftigen.
Der Begriff Erbpacht im historischen Sinne ist eine Form des Grundbesitzes im Deutschen Rechtssystem, welches bereits im Jahr 1900 teilweise eingeschränkt wurde und nur in bestimmten Regionen erlaubt war. Bei Erbpacht oder Erbbaurecht erhält der Erbbauberechtigte das Recht, gegen Zahlung eines festgelegten, regelmäßigen Erbbauzinses auf dem Grundstück einer anderen Person oder Institution ein Gebäude zu errichten. Die Dauer dieses Rechts wird ebenfalls im notariellen Vertrag festgelegt. In der Regel gelten Erbbauverträge für 75 oder 99 Jahre – Gewerbliche Erbbaurechtsverträge haben oftmals nur eine Laufzeit von 40 bis 50 Jahren.
Die Immobilie, die infolge des Erbbaurechts gebaut worden ist, gehört dem Erbbauberechtigtem, nicht dem Grundstückseigner. Erlischt das Erbbaurecht, übergeht die auf dem Grundstück erbaute Immobilie automatisch an den Eigentümer des Grundstücks über. Dies nennt sich Heimfall. Danach gelten die zwischen den Parteien vertraglich vereinbarten Bedingungen. In der Regel (kein Standard ) muss der Grundstückseigner dem Bauherrn der Immobilie eine vertraglich vereinbarte Summe als Vergütung bezahlen. Auch die Verlängerung des Vertrages ist denkbar, oder der Berechtigte kauft das Grundstück.
Erbpacht hat in Deutschland eine lange Historie. Vom frühen Mittelalter bis in das 19. Jahrhundert zahlten Erbpächter ein sogenanntes Erbbestandsgeld für die Nutzung eines Grundstückes an die Grundeigentümer (in der Regel Klerus und Adel). Zudem war eine jährliche Abgabe fällig, die in Geld oder Naturalien bezahlt werden konnte. Der Grundstücksnutzer war verpflichtet, auf dem entsprechenden Grundstück zu leben und es instand zu halten.
Konnte der Pächter die Zahlungen nicht leisten oder bewirtschafteten sein Gut nicht gewinnbringend bewirtschaften, konnte die Erbpacht beenden werden. Ansonsten blieb die das Erbpachtrecht so „ewig“ bestehen – zumindest so lange bis die Erbpachtnehmer ausstarben.
Ende des 18. Jahrhunderts wurden diese sogenannten „ewigen Rechte“ in einigen Staaten, wie beispielsweise abgeschafft. In Frankreich beispielsweise, wurden im Zuge der französischen Revolution neue Erbpachtverträge verboten. Allerdings wurde ein auf 99 Jahre beschränktes Erbbaurecht erlaubt. In Preußen erklärte man 1811 die Belastungen aus Erbpachtverträgen als ablösbar. Ab 1850 war nur noch die Überlassung des vollständigen Besitzes genehmigt.
Mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches zum 1. Januar 1900 durften bestehende Erbpachtverhältnisse zwar weiter geführt aber keine neuen Verträge abgeschlossen werden. Seit dem Erlass des Kontrollratsgesetzes im Jahre 1947 ist die Erbpacht in Deutschland komplett verboten.
Umgangssprachlich wird jedoch der Begriff Erbbaurecht als Erbpacht bezeichnet. Das Erbbaurecht ist gesetzlich erlaubt und ermöglicht es dem Bauherrn gegen Zahlung eines regelmäßigen Erbbauzinses, auf dem Grundstück des Eigentümers eine Immobilie zu bauen.
Was ist ein Erbbaurecht?
Das Erbbaurecht ist ein spezielles Nutzungsrecht für ein Grundstück. Dabei bleibt das Grundstück im Besitz des Erbbaurechtsgebers, während der Erbbauberechtigte das Recht erhält, ein Gebäude darauf zu errichten und zu nutzen.
Warum ist das Erbbaurecht günstiger als ein Kauf?
Anstatt den gesamten Grundstückspreis zu zahlen, entrichten Erbbauberechtigte einen jährlichen Erbbauzins. Dieser liegt oft deutlich unter den Finanzierungskosten, die beim Kauf eines Grundstücks anfallen würden. So bleiben die Kosten überschaubar und Planungen werden einfacher.
Wie lange läuft ein Erbbaurecht?
Ein Erbbaurecht wird in der Regel auf 60 bis 99 Jahre vergeben. Die genaue Laufzeit hängt von der jeweiligen Vereinbarung ab und ist bei städtischen Grundstücken oft kürzer. Am Ende der Laufzeit wird das Gebäude in der Regel an den Grundstückseigentümer zurückgegeben oder der Vertrag kann verlängert werden.
Was passiert am Ende der Laufzeit?
Am Ende der Laufzeit fällt das Gebäude oft an den Eigentümer des Grundstücks zurück. Allerdings wird der Wert des Gebäudes entschädigt. Alternativ kann auch eine Verlängerung des Erbbaurechts ausgehandelt werden.
Für wen eignet sich das Erbbaurecht?
Das Erbbaurecht eignet sich besonders für Familien und Baugruppen, die sich das hohe finanzielle Risiko eines Grundstückskaufs nicht leisten können oder wollen. Auch für diejenigen, die langfristig bauen und wohnen wollen, ist es eine attraktive Option, solange sie mit der begrenzten Laufzeit zurechtkommen.
Welche Nachteile hat das Erbbaurecht?
Ein möglicher Nachteil ist die eingeschränkte Freiheit: Das Grundstück gehört weiterhin dem Erbbaurechtsgeber, was bestimmte Auflagen und Einschränkungen mit sich bringen kann. Zudem kann der Erbbauzins steigen und nach Ablauf des Erbbaurechts geht das Gebäude normalerweise an den Grundstückseigentümer über.
Wie hoch ist der Erbbauzins in München?
Der Erbbauzins variiert je nach Lage und Geber. Bei städtischen Grundstücken in München liegt er oft zwischen 2% und 5% des Bodenwertes. Private Anbieter können jedoch höhere Zinsen verlangen.
Welche Rolle spielt das Erbbaurecht für den sozialen Wohnungsbau?
Das Erbbaurecht ist ein wichtiges Instrument im sozialen Wohnungsbau, da es die Baukosten senkt und gleichzeitig städtisches Eigentum erhalten bleibt. Es fördert zudem langfristige und bezahlbare Wohnprojekte und wird von der Stadt München gezielt zur Entlastung des Wohnungsmarktes eingesetzt.
Ist das Erbbaurecht die Lösung für alle Probleme beim Bauen in München?
Das Erbbaurecht bietet deutliche Vorteile und ermöglicht vielen, ihren Wohntraum zu verwirklichen. Dennoch ist es kein Allheilmittel. Faktoren wie steigende Baukosten, hohe Erbbauzinsen und eingeschränkte Entscheidungsfreiheit bleiben Herausforderungen.
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