Dies ist jedermann erlaubt, sollte aber von einem erfahrenen Immobilienexperten (Makler) betreut und organisiert werden. Nach Abschluss des Bieterverfahrens ist ein notarieller Kaufvertrag für die Immobilie bei einem Notar zu erstellen und abzuwickeln.
Das Bieterverfahren ist eine erfolgversprechende Art und Weise, in der heutigen Zeit Immobilien rasch und zum Marktpreis zu verkaufen. Beim Bieterverfahren handelt es sich um eine relativ neue und Vielen unbekannte Art der modernen und professionellen Immobilienvermarktung. Es ist weit mehr als eine Alternative zum traditionellen, herkömmlichen Verkaufsprozess, denn es ist rasch organisiert, zeitlich begrenzt und führt zu schnelleren Vermarktungserfolgen. Am Münchner Immobilienmarkt trifft die große Kaufnachfrage auf ein überschaubares Angebot an interessanten Immobilien mit teils massiv steigenden Preisen. Das Bieterverfahren wird häufig auch von Kommunen eingesetzt, wenn Immobilien und Grundstücke verkauft werden, da europäische Vorgaben dies erfordern um "Geschäfte unter der Hand“ zu vermeiden. In 2013 gab es in München beim Verkauf eines großen kommunalen Wohnungsbestandes der BayernLB ein öffentliches Bieterverfahren.
Als Kaufinteressent bedeutet das Bieterverfahren in seiner zeitgemäßen Form eine Möglichkeit, innerhalb kürzester Zeit und ohne langwierige Verhandlungen die Wunschimmobilie wirklich auf Marktpreisniveau erwerben zu können. Wikipedia ist sogar der Meinung, dass sich „für den Käufer die Angst vor der Entscheidung mindert“.
Als Verkäufer einer Immobilie, gerade wenn mehrere Eigentümer wie z.B. eine Erbengemeinschaft unklare Vorstellungen über den aktuellen Wert haben, bietet Ihnen das Bieterverfahren den großen Vorteil, innerhalb von nur wenigen Wochen zum wirklich aktuellen und bestmöglich erzielbaren Marktpreis verkaufen zu können; und dies bei einer Erfolgsgarantie von nahezu 100 %. Gerade wenn mehrere Kaufinteressenten „heiß“ auf die Immobilie sind, können sich die Verkäufer über die positiven Preisergebnisse, welche der Immobilienmakler für sie erzielt, freuen.
Nein, nur Gerichte und private Grundstücks-Auktionshäuser (öffentlich bestellte Grundstücks-Auktionatoren) dürfen in Deutschland Immobilien versteigern. Die Angebote der Gerichte sind öffentlich ausgeschrieben (http://www.zvg-portal.de). Die Zwangsversteigerung erfolgt meist aus finanziellen Notlagen heraus oder bei der Aufteilung von Vermögen/ Gemeinschaft, die sog. Versteigerung zur Auflösung von Gemeinschaften. Mit dem Zuschlag im gerichtlichen Versteigerungsverfahren ist der Höchstbietende bereits Eigentümer. Bei der privaten Grundstücksauktion wird der Kauf direkt im Anschluss an die Versteigerung verbrieft. Welche Immobilien bzw. Standorte sind für ein Bieterverfahren geeignet: Nahezu alle Wohn- und Gewerbeobjekte, sowohl Altbauten, Neubauten, Grundstücke, lassen sich so vermarkten. Voraussetzung ist sicherlich, dass der/die Verkäufer wirklich verkaufsgewillt und verkaufsfähig sind, eine interne Grenze für den gewünschten Mindestpreis mit dem abwickelnden Makler klar abgestimmt wurde und alle für die Bieter entscheidenden Verkaufsunterlagen (Verkaufsvorbereitung). Eine leerstehende Immobilie ist problemlos vermarktbar; sofern Mieter im Objekt wohnen, ist eine Einzelfallabwägung vorzunehmen. Nur wenn für die Interessenten klare Transparenz herrscht und alle Eigenschaften der Immobilie bekannt sind, werden diese erfreut und hoch bieten. Eine Eigentumswohnung in Schwabing oder ein interessantes Baugrundstück in Oberhaching lockt sicherlich mehr zahlungskräftige Bieter an, als z.B. eine renovierungsbedürftige Pension weit außerhalb Münchens.
Die Immobilie wird mit Hinweis auf das Bieterverfahren in den bekannten Internetportalen und auf Wunsch auch in Printanzeigen beworben. Üblicherweise wird ein Mindestpreis oder ein attraktiver Startpreis und auf die notwendige Eigentümerzustimmung verwiesen. Die Interessenten erhalten vor der Besichtigung (im Regelfall als offener Termin organisiert) ein ausführliches Exposé ausgehändigt, in dem jedoch kein Kaufpreis genannt wird. Ob ein oder mehrere Termine festgesetzt werden, hängt sicherlich vom Bauzustand und der Interessentennachfrage ab. Auf alle Fälle sind zeitnah allen ernsthaften Bietern die notwendigen Objektunterlagen verfügbar zu machen bzw. ein Nachtermin mit Sachverständigen o.ä. möglicherweise hilfreich. Innerhalb einer festgelegten Frist reichen die Interessenten ihre Gebote beim Makler ein. Dieser informiert die Eigentümer über den jeweiligen Stand. Letztendlich entscheidet der/die Verkäufer, ob er/sie das beste Gebot annehmen, ablehnen oder auf dessen Basis vielleicht doch noch weiter verhandeln möchte.
Jetzt, morgen oder übermorgen
Wir freuen uns auf Ihren gut gelaunten Anruf.
Happy Immo GmbH
089 649 48 70
Happy Immo GmbH
Hauptstraße 14
82008 Unterhaching
Telefon 089 649 48 70
Fax 089 649 48 725
E-Mail
info@happy-immo.de