Nicht jedes Mietverhältnis für eine Wohnung oder ein Haus endet planmäßig mit einer ordentlichen Rückgabe der Immobilie an den Vermieter. Manchmal ist bei einem Mietrückstand auch eine Räumungsklage notwendig, damit Sie sich von einem schwierigen Mieter trennen können.
Gerade langjährige Mietverhältnisse können durch Arbeitslosigkeit, schwere Krankheiten oder auch psychischen Krisen des/der Mieter herausfordernd werden. Manchmal geht die "nichts mehr wegwerfen können" Neigung mit einer unregelmäßigen Zahlung der Mieter oder einem kompletten Mietausfall einher. Gerade für Vermieter, die auf den monatlichen Mieteingang zur Unterstützung in der Rente oder zur Bezahlung der Bankkredite angewiesen sind, kann dies oftmals eigene Liquiditätsengpässe auslösen. Sobald der gerichtliche Aufwand für die Räumung erledigt ist und leider einige Kosten für die Räumungsklage, den Anwalt sowie den Gerichtsvollzieher angefallen sind, steht im nächsten Schritt die Entsorgung der Möbel und des "gesammelten Gutes in der Wohnung" an. Auch eine Gartenpflege mit Rückschnitt von Bäumen oder Sträuchern sowie eine Entsorgung von evtl. gesammelten Schrott kann anstehen. Falls Sie selbst einige Kilometer von Ihrer Immobilie entfernt wohnen oder aus gesundheitlichen bzw. beruflichen Gründen nicht vor Ort sein können, kann dies schnell zur emotionalen und finanziellen Belastung werden.
Wer übernimmt das Entrümpeln meiner Immobilie ?
Auch bei Tod eines Mieters kann es sein, dass die Wohnungsauflösung und Entrümpelung in die Hände des Vermieters fällt. Üblicherweise kümmern sich die Erben um den Nachlass und räumen die Wohnung bzw. das Mietshaus. Falls keine Erben vorhanden sind, ist es Ihre Aufgabe, sich um die Räumung und Entsorgung der Möbel, des Inventars und sonstiger Hinterlassenschaften zu beschäftigen. Natürlich haben Sie die rechtlichen Vorgaben zur Pflege des Mietereigentums zu beachten. Hab und Gut des Mieters darf nicht ohne weiteres entsorgt werden. Evtl. ist sogar eine Einlagerung auf Kosten des Vermieters rechtlich nötig.
Lohnt ein Verkauf der Messie Wohnung ohne Renovierung ?
Wenn das eigene Nervenkostüm schon angespannt ist, sofern Sie nur an ihre Immobilie denken, kann ein Verkauf eine gute Option sein. Der Käufer übernimmt die Abwicklung, Räumung und die anstehenden Renovierungen an der Wohnung bzw. am Haus und Sie sind diese Sorgen los.
Der ideale Weg ist der Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung an erfahrene Investoren, die „wissen was Sache ist“.
Pauschal lässt sich dies erst nach konkreter Untersuchung und Kostenkalkulation durch einen Handwerker für die anstehenden Renovierungen bzw. Sanierungen oder Experten für Schimmel bzw. Wasserschaden sagen. Ein Verkauf ist dennoch möglich, die Schäden werden entsprechend eingespreist.
1. Aufräumen und Entrümpeln:
2. Reinigung und Renovierung - bei Mieterfreien Immobilien oder nach Auszug des Bewohners / evlt. verstorbenen Eigentümers:
3. Dokumentation des Zustands:
4. Wertbestimmung:
5. Verkauf:
6. Rechtliche Aspekte:
7. Zielgruppe identifizieren:
8. Marketing und Präsentation:
9. Preisverhandlung:
10. Finanzielle Anreize:
11. Schnellverkauf oder Höchstpreis:
12. Steuerliche und rechtliche Überlegungen:
Nein. Sie sind bei uns richtig für den Verkauf auch bei problematischen Mietern. Die Lösung ist– Verkauf an professionelle Investoren, die „wissen was Sache ist“. Auch "Messie-Wohnungen" oder Immobilien, in denen eine Person verstorben ist (sog. Tatortwohnung) lassen sich verkaufen. Das Entrümpeln (Wohnungsauflösung) übernimmt der Käufer.
Gleichzeitig wird der Verkäufer vor Haftungen aus der fehlenden Besichtigung im Kaufvertrag absichert. Wir haben bereits mehrere Immobilien in Augsburg, München, Grassau/Marquartstein am Chiemsee, Karlsfeld, Salzhemmendorf bei Hannover Niedersachsen und Unterhaching ohne Besichtigung verkaufen können. Gerne bieten wir Ihnen diesen Service auch in Berlin, Ingolstadt, Leipzig, Nürnberg, Fürth, Erlangen, Rosenheim, Passau, Stuttgart, Ulm und Würzburg an. Weitere Orte gerne auf Anfrage.
Sie haben Fragen - gerne hören wir von Ihnen am Telefon 089 6494870 oder Email an info@happy-immo.de
Was ist eine Messie-Wohnung oder ein Messie-Haus?
Eine Messie-Wohnung ist eine Immobilie, die durch übermäßiges Sammeln von Gegenständen durch den Bewohner unbewohnbar, zugestellt oder stark verschmutzt ist. Sie kann schwer zugänglich sein und oft mit Müll, Geruchsproblemen oder Schädlingen belastet sein.
Wer ist für die Entrümpelung verantwortlich?
Die Entrümpelung kann entweder durch den Verkäufer organisiert oder direkt dem Käufer überlassen werden. Nach dem Tod eines Mieters sind zunächst die Erben für die Wohnungsauflösung zuständig. Wenn keine Erben vorhanden sind oder diese untätig bleiben, liegt die Verantwortung beim Vermieter, der sich an die gesetzlichen Vorgaben halten muss. Alternativ können professionelle Entrümpelungsdienste beauftragt werden.
Lohnt es sich, eine Messie-Wohnung ohne Entrümpelung oder Renovierung zu verkaufen?
Ja, ein Verkauf ohne vorherige Entrümpelung oder Renovierung kann sinnvoll sein, insbesondere wenn der emotionale oder finanzielle Aufwand für Sie zu groß ist. Investoren übernehmen oft diese Arbeiten und kaufen auch stark renovierungsbedürftige Objekte.
Was kostet es, eine Messi Wohnung ausräumen zu lassen?
Die Kosten für das Ausräumen einer Messi-Wohnung variieren je nach Größe, Grad der Unordnung und Region und liegen meist zwischen 500 und 4.000 Euro für kleinere bis mittelgroße Wohnungen. Bei stark zugemüllten oder größeren Wohnungen oder Häusern können die Kosten auch 3.000 bis 25.000 Euro betragen.
Wie beeinflussen Schäden den Wert der Immobilie?
Schäden wie Schimmel, Wasserschäden, Baumängel oder ein Renovierungsstau mindern den Wert der Immobilie. Der genaue Wertverlust hängt von der Art und dem Umfang der Schäden ab und wird oft durch Gutachter; Immobilienmakler oder Handwerker ermittelt. Käufer kalkulieren diese Kosten ein, was sich im Kaufpreis widerspiegelt.
Wer kauft problematische Immobilien?
Häufig sind es Investoren, die auf renovierungsbedürftige Immobilien spezialisiert sind und diese als Sanierungsobjekte nutzen. Auch Privatpersonen, die nach günstigen Objekten suchen und bereit sind, selbst zu renovieren, kommen als Käufer für Problemimmobilien infrage.
Was sollte im Kaufvertrag stehen, wenn es sich um eine Messiewohnung handelt ?
Alle bekannten Mängel und Probleme der Immobilie müssen im Kaufvertrag offengelegt werden. Dies schützt den Verkäufer vor späteren Haftungsansprüchen. Zusätzlich können Klauseln aufgenommen werden, die den Käufer auf die Übernahme der Entrümpelung und Renovierung verpflichten. Ein Hinweis kann lauten "der Käufer ha die Wohnung / das Haus besichtigt und kauft es im derzeitigen, ungeräumten Zustand. Die Entrümpelung ist Sache des Käufers. Dem Käufer ist der Renovierungszustand gemäß der Besichtigung vom xx.xx.xxxx bekannt. Falls nicht besichtigt werden konnte: "Der Käufer kauft die Immobilie ohne Besichtigung. " - konkrete Rechtsberatungen dazu übernimmt gerne der Notar oder Rechtsanwälte.
Gibt es rechtliche Besonderheiten bei einem Verkauf von einer Messiewohnung?
Ja, Verkäufer haben eine Offenlegungspflicht gegenüber den Käufern. Das bedeutet, dass bekannte Schäden, Mietausfälle oder andere Belastungen der Immobilie dem Käufer mitgeteilt werden müssen. Außerdem sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, um alle Aspekte des Verkaufs – insbesondere bei Messie-Wohnungen oder Tatortwohnungen – korrekt zu regeln.
Kann man einem Messie die Wohnung kündigen?
Ja, das Mietverhältnis kann gekündigt werden, wenn er durch starken Ungezieferbefall, Müll oder unzumutbare Verhältnisse den Mietvertrag verletzt. Zunächst muss der Vermieter jedoch eine Abmahnung aussprechen und dem Mieter eine Frist zur Beseitigung der Mängel setzen, bevor eine Kündigung erfolgen kann.
Wann gilt eine Wohnung als verwahrlost?
Eine Wohnung gilt als verwahrlost, wenn sie in einem Zustand ist, der die Gesundheit der Bewohner oder anderer gefährdet, beispielsweise durch extreme Verschmutzung, Schimmelbildung oder eine unsachgemäße Entsorgung von Müll. Auch das Fehlen grundlegender Einrichtungen wie funktionierende Sanitäranlagen oder Heizung kann eine Wohnung als verwahrlost klassifizieren.
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