Die Immobilienbranche ist ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaft, der mit erheblichen finanziellen Transaktionen und komplexen Projekten verbunden ist. Um die Interessen von Käufern und Bauherren vor der Pleite eines Bauträgers oder Projektenwicklers zu schützen, wurde die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) am 20.Juni 1974 ins Leben gerufen. Diese Verordnung stellt sicher, dass Immobilienmakler, Bauträger und Baubetreuer strengen staatlichen Vorgaben und Regelungen unterliegen, die den Umgang mit Kundengeldern transparent und sicher gestalten. Insbesondere schützt die MaBV Käufer von Neubau-Wohnungen und Häusern vor finanziellen Verlusten, die durch mögliche Insolvenzen von Bauträgern entstehen können. In diesem Kontext sind die Ziele, der Geltungsbereich sowie die Kerninhalte der MaBV von entscheidender Bedeutung, um Vertrauen in die Branche zu schaffen und den Verbraucherschutz zu gewährleisten.
Die MaBV wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass die finanziellen Interessen der Käufer bzw. Bauherren geschützt werden. Häufig zahlen Käufer von Immobilien oder Auftraggeber von Bauvorhaben hohe Geldbeträge bereits während Bauphase im Voraus an, lange bevor sie die fertiggestellte Neubau Immobilien als Eigentum im Grundbuch erhalten. Aufgrund von Baurisiken wie Baukostensteigerungen, Pleiten von Handwerkern, Verkaufsschwierigkieten oder Preisrückgang bei Neubauten können Bauträger oder Baubetreuer in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Dies könnte dazu führen, dass die Anzahlungen der Käufer in Gefahr geraten oder verloren gehen. Der Bauträger steht noch als Eigentümer im Grundbuch, das Bauvorhaben ist ganz oder teilweise nicht fertiggestellt und die Finanzierungen der Käufer laufen.
Die Verordnung betrifft alle Gewerbetreibenden, die nach § 34c der Gewewerbeordnung GewO eine Erlaubnis benötigen, um als Immobilienmakler, Bauträger oder Baubetreuer tätig zu werden. Das bedeutet, sie gilt für:
1. Immobilienmakler: ist ein gewerblicher Vermittler, der Käufer und Verkäufer oder Mieter und Vermieter bei der Anbahnung von Verträgen über Immobilien, Grundstücke oder Mietobjekte zusammenbringt. Sein Hauptaufgabe ist es, passende Angebote zu finden und Vertragsverhandlungen zu begleiten. Er erhält eine Provision, die sogenannte Maklercourtage, wenn ein Kauf- oder Mietvertrag erfolgreich zustande kommt.
2. Bauträger: ist ein Unternehmer, der auf eigene Rechnung Grundstücke erwirbt, darauf Gebäude errichtet und diese anschließend verkauft. Dabei trägt der Bauträger sowohl die Verantwortung für die Planung und Durchführung des Bauprojekts als auch das finanzielle Risiko. Der Käufer erwirbt vom Bauträger eine Immobilie, oft noch während der Bauphase, und bekommt diese nach Fertigstellung schlüsselfertig übergeben. Der Bauträger übernimmt die gesamte Bauabwicklung, von der Planung bis zur Übergabe des fertiggestellten Objekts.
3. Baubetreuer: ist ein Dienstleister, der im Auftrag eines Bauherrn Bauprojekte plant, überwacht und koordiniert, ohne dabei selbst Bauträger oder Bauunternehmer zu sein. Der Baubetreuer übernimmt die Verwaltung und Steuerung des Bauvorhabens, kümmert sich um die technische und kaufmännische Betreuung sowie um die Abstimmung mit Behörden, Planern und Bauunternehmen. Er handelt also treuhänderisch im Interesse des Bauherrn, trägt aber nicht das finanzielle Risiko des Projekts. Zum Beispiel Architekten und Ingenieure.
Die MaBV enthält eine Reihe von Pflichten, die den Umgang mit Kundengeldern und die ordnungsgemäße Durchführung von Bauvorhaben oder Kaufverträgen über Wohnungen und Häuser im Neubau, bei Altbausanierungen oder Sanierungen von Denkmalsgeschützten Immobilien sicherstellen sollen.
Zu den wichtigsten Bestimmungen gehören:
1. Vermögensverwaltungspflichten
Bauträger und Baubetreuer, die Anzahlungen, Vorauszahlungen oder Ratenzahlungen von ihren Kunden / Käufern im Rahmen der Bauphase erhalten, müssen diese Anzahlungen/Gelder getrennt von ihrem eigenen Vermögen verwalten. Dies dient dazu, die Kundengelder im Insolvenzfall des Unternehmens zu schützen. Da Bauvorhaben im Regelfall von einer Bank finanziert werden, übernimmt die Bank die separate Kontoführung für die eingehenden Raten gemäß dem Zahlungsraten aus dem Kaufvertrag.
Zahlungsplan nach der MaBV bei Neubauvorhaben
Grundsätzlich dürfen Anzahlungen erst nach Vorliegen einer Baugenehmigung oder nach den baurechtlichen Vorschriften mit dem Bauvorhaben begonnen werden darf (z.B. bei einem gültigen Bebauungsplan nach § 30 BauGB). Die MaBV legt fest, dass Bauträger Kundenzahlungen erst im Nachgang gemäß dem Baufortschritt ratenweise entgegennehmen dürfen. Es gibt eine staffelweise Zahlungsregelung, die sicherstellt, dass Kunden erst zahlen, wenn bestimmte Bauleistungen erbracht wurden. Diese Staffelung ist im § 3 der MaBV verankert und wurde früher wie folgt aufgeteilt:
heute werden sie nach § 3 der MaBV Makeler - und Bauträgerverordnung anderes aufgeteilt:
Eine Zusammenfassung der einzelnen Raten ist erlaubt - jedoch stets erst nach erbrachter Vorleistung der Bauausführung / Bauleistung.
Diese Staffelung der Ratenzahlungen schützt den Käufer, da sichergestellt wird, dass er nur für bereits erbrachte Bauleistungen zahlt. So hat der Käufer einen ständigen Überblick über den Baufortschritt und braucht keine Vorauszahlungen leisten, bevor der Bauträger tatsächlich bestimmte Bauabschnitte abgeschlossen hat. Das minimiert das finanzielle Risiko, falls der Bauträger in Schwierigkeiten bzw. in Insolvenz gerät oder das Bauprojekt verzögert oder nicht fertig gestellt wird.
Zusätzlich gilt: Eine MaBV Bürgschaft oder Versicherung kann seitens des Bauträgers /Projektentwicklers zu Gunsten des Bauherren / Erwerbers kann vereinbart werden, um die Vorauszahlungen und Anzahlungen bereits vor der jeweiligen Absicherung im Grundbuch (z.B. Auflassugnsvormerkung und dem jeweiligen Bauvorschritt) abzusichern. Dies ist wichtig, falls der Bauträger in Insolvenz gerät, bevor die Arbeiten abgeschlossen sind.
Was passiert, wenn der Bauträger in der Bauphase pleite/ in Insolvenz geht?
Wenn ein Bauträger während der Bauphase in Insolvenz geht, werden die Bauarbeiten in der Regel gestoppt. Ein Insolvenzverwalter wird vom Gericht eingesetzt, um die Insolvenzmasse zu verwalten und zu prüfen, ob das Bauprojekt fortgeführt oder liquidiert wird. Das bedeutet, dass die weitere Entwicklung des Bauprojekts ungewiss ist. Dabei kann es zu Verzögerungen kommen. Bauherren sind angehalten, Ihre finanziellen Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden, um entweder Ihre Zahlungen zurück zu erhalten oder die Baumaßnahm wird teilfertig an die/den Käufer übergeben. Details sind dann jeweils unterschiedlich im konkreten Fall zu sehen. Sicherlich ist dann ein guter Anwalt hilfreich..
Wer erstattet die Kaufpreisraten bzw. was ist eine Rückabwicklung?
Der Insolvenzverwalter entscheidet, ob er die Rückerstattung der Zahlungen vornimmt oder das Neubauvorhaben fertigstellt. Bei einer Rückzahlung wird der notarielle Kaufvertrag rückabgewickelt und der Käufer erhält sein Geld zurück. Auch eine "Herausgabe der Wohnung bzw. des Hauses im aktuellen Bauzsutand" ist möglich. Da die Käufer nur die Raten nach Baufortschritt bezahlt haben, können sie mit anderen Handwerkern die Baustelle fertigstellen.
Etwaige Vorauszahlungen vor Fälligkeit nach den Vorgaben der MaBV würden in die Insolvenzmasse des Bauträgers fallen. Dies ist das Vermögen, das der Insolvenzverwalter verwaltet einschließlich eventuell noch vorhandener finanzieller Mittel oder Vermögenswerte ( z.B. Grundstücke oder Bauten ) des Bauträgers. Bauherren wären bei Vorleistungen ohne Zahlungsverpflichung (also bei einer Zahlung vor den Vorgaben der MaBV) Gläubiger unter vielen anderen. Zahlen Sie daher stets erst nach einem Blick auf die Baustelle, ob die Vorleistung / der Baufortschritt erbracht ist.
Wer sichert die Rückerstattung des Geldes beim Baubetreuer?
Der Schutz der Bauherren (das ist ein Eigentümer, der auf seinem Grundstück ein Haus erstellen lässt) hängt stark von der vertraglichen Absicherung ab. Nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) sind Baubetreuer verpflichtet Kundenzahlungen durch Sicherheiten abzusichern. Diese Sicherheiten können in Form von Bankbürgschaften, einer Fertigstellungsgarantie bei einem Fertighausanbieter oder in einer separten Kontenführung bei seiner Bank bestehen. Wenn der Baubetreuer/der Bauträger in Insolvenz gerät, greift diese Bürgschaft oder Versicherung und sichert die Anzahlungen der Bauherren bis zu einem bestimmten Betrag ab. Das bedeutet, dass Bauherren, die über eine solche Absicherung verfügen, ihr Geld zumindest teilweise erstattet bekommen oder die "Immobilie im aktuellen Zustand herausgegeben wird".
Was ist eine Pfandfreigabeverpflichtung?
Eine Pfandfreigabeverpflichtung ist eine vertragliche Zusage der bauträgerfinanzierenden Bank, die dafür sorgt, dass ein Grundstück oder eine Immobilie, die mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet ist, von dieser Belastung freigegeben wird, sobald bestimmte Bedingungen erfüllt sind ( zum Beispiel die vollständige oder anteilige Zahlung des Kaufpreises ). Diese Verpflichtung ist besonders wichtig bei Neubau-Projekten, die durch eine Bank finanziert werden, da sie sicherstellt, dass Bauherren ein unbelastetes Eigentum erhalten, wenn sie alle Zahlungen geleistet haben. Die Bank hat die vorranigge Grundschuld für die Finanzierung der Bauträgermaßname / des Bauprojektes entsprechend "freizustellen", d.h. zu löschen. Ohne eine Pfandfreigabeverpflichtung könnte es passieren, dass das Grundstück weiterhin mit einer Grundschuld belastet bleibt, selbst wenn der Bauherr den vollen Kaufpreis bezahlt hat.
Wann wird dem Käufer das Eigentum an seiner Wohnung / seinem Haus übereignet?
Nach Bezahlung aller Kaufpreisraten - einschließlich der letzten 5 % für die Fertigstellung.
2. Prüfungspflichten
Ein wesentlicher Teil der MaBV ist die jährliche Prüfungspflicht. Gewerbetreibende, die unter die MaBV fallen, müssen jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer die Einhaltung der Vorschriften überprüfen lassen. Die Prüfergebnisse müssen anschließend der zuständigen Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Diese Prüfung dient dazu, die ordnungsgemäße Verwaltung der anvertrauten Gelder zu gewährleisten.
3. Informations- und Nachweispflichten
Unternehmen, die unter die MaBV fallen, sind verpflichtet, umfassende Aufzeichnungen über ihre Einnahmen, Ausgaben und die Verwaltung der anvertrauten Gelder zu führen. Dies umfasst auch die Nachweispflicht über die ordnungsgemäße Verwendung der Kundengelder. Sanktionen und Rechtsfolgen bei Verstößen Verstöße gegen die MaBV können ernsthafte Konsequenzen für Gewerbetreibende haben. Zu den möglichen Sanktionen gehören:
In schwerwiegenden Fällen kann auch eine strafrechtliche Verfolgung erfolgen, insbesondere bei Untreue oder Betrug.
Die MaBV ist ein zentrales Instrument des Verbraucherschutzes im Immobilien- und Bauwesen. Gerade für Käufer von Immobilien, die oftmals hohe Summen in ein Bauvorhaben oder den Kauf einer NeubaoiImmobilie vor deren Fertigstellung investieren, stellt sie eine wichtige Sicherheit dar. Sie sorgt dafür, dass Kundengelder nur in dem Maße verwendet werden dürfen, wie die entsprechende Bauleistung erbracht ist und reduziert das Risiko für Käufer, bei der Insolvenz eines Bauträgers leer auszugehen. Für Unternehmen, die als Bauträger oder Baubetreuer tätig sind, ist die Einhaltung der MaBV nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Zeichen für Seriosität und Zuverlässigkeit. Eine saubere und transparente Abwicklung der Kundengelder stärkt das Vertrauen und minimiert rechtliche Risiken.
Was regelt die Makler- und Bauträgerverordnung ?
Die MaBV regelt die Pflichten von Maklern, Bauträgern, Baubetreuern und Darlehensvermittlern, insbesondere den Schutz der Kundengelder und die Bedingungen, unter denen Zahlungen für Bauvorhaben geleistet werden dürfen.
Wann ist die MaBV anzuwenden?
Die MaBV ist anzuwenden, wenn Bauträger, Baubetreuer oder Makler Geschäfte tätigen, bei denen sie Kundengelder empfangen, verwalten oder weiterleiten. Insbesondere gilt sie für Bauträger, die Neubau-projekte oder Altbausanierungswohnungen mit Denkmalschutz mit Kundengeldern finanzieren.
Wann ist die Makler- und Bauträgerverordnung für Bauherren relevant?
Für Bauherren wird die MaBV relevant, wenn sie eine Immobilie von einem Bauträger erwerben. Sie stellt sicher, dass der Bauträger die Gelder der Käufer nur entsprechend des Baufortschritts abrufen darf.
Wann dürfen laut Makler- und Bauträgerverordnung Zahlungen verlangt werden?
Zahlungen dürfen nur nach Baufortschritt verlangt werden, wenn bestimmte Bauabschnitte z. B. Fertigstellung des Rohbaus oder der Fassade erreicht sind. Diese Raten sind in der MaBV festgelegt, um Käufer vor übermäßigen Vorauszahlungen zu schützen.
Welche Pflichten hat ein Bauträger?
Ein Bauträger muss Kundengelder treuhänderisch verwalten, Zahlungen nach Baufortschritt abrufen, Nachweise über den Baufortschritt erbringen, eine Bürgschaft oder Absicherung der Kundengelder sicherstellen und jährliche Prüfberichte erstellen.
Welche Teilraten sind in der Makler- und Bauträgerverordnung vorgesehen?
Die MaBV sieht Teilraten von bis zu 30 % für das Grundstück, 7 % bei Baubeginn, 30 % bei Rohbaufertigstellung, 6 % bei Einbau der Fenster, 12 % bei Fertigstellung des Dachs, 10 % bei Rohinstallation der Heizungsanlage, 4 % beim Estrich, 3 % bei Fliesenarbeiten, 5 % bei Fassadenarbeiten und 3 % bei der Bezugsfertigkeit vor. Eine Schlussrate von 3 % erfolgt bei Übergabe der Immobilie.
Für wen gilt die MaBV nicht?
Die MaBV gilt nicht für private Bauherren, die auf eigenem Grund und Boden für sich selbst bauen, sowie für gewerbliche Bauträger, die keine Kundengelder vereinnahmen. Auch reine Handwerksunternehmen fallen nicht unter die MaBV.
Wie viel Marge hat ein Bauträger?
Die Marge eines Bauträgers variiert je nach Marktlage, Standort und Projektgröße. In der Regel liegt sie zwischen 10 % und 20 % des Verkaufspreises, wobei diese Marge auch die Risiken der Bauzeit und der Vermarktung berücksichtigt.
Was bedeutet Zahlung nach Baufortschritt?
Zahlung nach Baufortschritt bedeutet, dass der Käufer nur in Teilraten zahlt, die an den Fortschritt des Baus gekoppelt sind. Der Bauträger kann erst nach Erreichen bestimmter Bauphasen Zahlungen verlangen, was das Risiko für den Käufer reduziert.
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