Das ruhig gelegene Grundstück zu 431 qm ist aktuell mit einem abriss bedürftigen Altbestand bebaut. Das Altgebäude ist klein und baulich nicht erhaltenswert.
Sie werden das nach Süden ausgerichtete Eckgrundstück in einer eingewachsenen und ruhigen Wohngegend. Familien werden sich hier sofort wohlfühlen.
Für das Areal ist ein etwas älterer Bebauungsplan der Gemeinde Hohenbrunn gültig. Danach sind rote Baulinien je 5 Meter von der Grundstücksgrenze einzuhalten.
Nach der Nachbarbebauung (diese gilt in Ergänzung des Bebauungsplans) sind folgende Eckdaten hier zu berücksichtigen:
Grundflächenzahl: 0,21 – 0,25
Wandhöhe: 5,30 m – 6 m
Firsthöhe: 7,45 m – 9 m
Dach Art: Satteldach und Walmdach
Dachneigung: 20° - 42°
Wir freuen uns auf Ihre ernsthafte Anfrage.
Energieausweis
Art: es besteht keine Pflicht!
- Grundstück für eine Doppelhaushälfte (kommun, d.h. direkt an die Nachbar DHH angebaut)
- Kein freistehendes EFH möglich
- Keine 2 DHH möglich
- die Nachbar DHH ist nicht erwerbbar
- Kein Energieausweis nötig, da abriss bedürftiger Altbestand
Daten der näheren Umgebungsbebauungen:
Grundflächenzahl: 0,21 – 0,25
Wandhöhe: 5,30 m – 6 m
Firsthöhe: 7,45 m – 9 m
Dach Art: Satteldach und Walmdach
Dachneigung: 20° - 42°
Nur 12 Kilometer vom Münchner Marienplatz entfernt liegt Riemerling (Gemeine Hohenbrunn). Mit der S-Bahn, Busverbindungen und der U-Bahn in Neuperlach-Süd sind Sie in wenigen Minuten in der Münchner Innenstadt. Die Autobahn A 8 ist unkompliziert und schnell erreichbar.
Alle Geschäfte des täglichen Bedarfs finden sie in naher Umgebung. Großer Erholungs- und Freizeitwert durch den Sportpark am Haidgraben, das Phönix-Bad und die Eislaufbahn.
** Alle Maße und Angaben laut Auskunft des Eigentümers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Der guten Ordnung halber machen wir darauf aufmerksam, dass unsere Tätigkeit im Erfolgsfalle die Verpflichtung zur Zahlung einer Maklercourtage in Höhe von 1,785 % inklusive 19% Mehrwertsteuer durch den Käufer und Verkäufer zur Folge hat, fällig und zahlbar bei Vertragsabschluss. Durch Ihre Objektanfrage bestätigen Sie diese Vereinbarung und erkennen die Zahlung der Maklercourtage an. **